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Für Kinder erklärt Darum geht es bei der Wahlrechtsreform

Im Deutschen Bundestag – also dort, wo die Politik über Gesetze entscheidet – wird es immer voller. Ein neues Wahlrecht soll das ändern. Wieso das Parlament schrumpfen soll, erklären wir hier.
Von Katharina Kunert

Warum wird gerade über den Bundestag diskutiert?

Hier streiten Politikerinnen und Politiker und beschließen Gesetze, die in Deutschland gelten sollen: im Deutschen Bundestag. Doch unter der berühmten Glaskuppel in Berlin wird es langsam eng. Denn nach jeder Bundestagswahl sitzen dort mehr und mehr Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Inzwischen gibt es 736 Bundestagsabgeordnete. Das sind so viele wie rund 30 Schulklassen. Damit gehört der Bundestag zu den größten Parlamenten der Welt. Er muss aufhören zu wachsen, das sagen selbst viele Politikerinnen und Politiker. Das wollen sie bis zur nächsten Bundestagswahl 2025 durchsetzen.

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Ist ein großes Parlament ein Problem?

Die Bundestagsabgeordneten werden von Steuern bezahlt. Das ist Geld, das deutsche Bürgerinnen und Bürger an den Staat zahlen, damit er etwas Sinnvolles für die Gemeinschaft macht. Zum Beispiel Straßen und Schulen baut oder Menschen bezahlt, die für den Staat arbeiten, etwa Lehrer und Polizistinnen. Oder eben die Politiker und Politikerinnen im Bundestag. Je mehr es von ihnen gibt, desto teurer wird es. Mit weniger Abgeordneten könnte man viele Millionen Euro einsparen. Und um gut zu arbeiten, sagen viele Abgeordnete, brauche es nicht so viele Menschen. Im Gegenteil: Wenn Arbeitsgruppen zu groß werden, wollen auch mehr Menschen zu Wort kommen. Es geht langsamer voran, oder man kann sich nicht einigen – wie in einer Schulklasse. Es gibt sogar richtige Platzprobleme wegen der vielen Abgeordneten: Damit jeder und jede einen Sitzplatz und ein Büro haben kann, muss der Bundestag größer gebaut werden. Das ist nicht nur teuer, sondern dauert auch lange. Noch bis mindestens Ende 2024.

Warum wächst der Bundestag?

Dass es immer mehr Abgeordnete gibt, hat mit dem Wahlrecht zu tun. Das legt fest, wie die Sitze im Bundestag verteilt werden, wenn das Volk gewählt hat. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Stimmen kann man sich vorstellen wie Eintrittskarten für den Zirkus – vor dem aber eine lange Schlange ist.

Mit der Erststimme sagen die Wählenden: »Ich will, dass genau diese eine Person eine Eintrittskarte bekommt.« Viele solche Tickets bedeuten für die jeweilige Politikerin oder den jeweiligen Politiker, dass sie wie auf einem Sprungbrett an der Schlange vorbeikatapultiert werden und direkt im Zirkus sitzen, also im Bundestag.

Mit der Zweitstimme können die Wählenden entscheiden, welche Parteien im Bundestag besonders stark vertreten sein sollen. Die Politiker und Politikerinnen aus der jeweiligen Partei stehen schon Schlange vorm Zirkuszelt. Je mehr Eintrittskarten ihre Partei bekommt, desto mehr von ihnen kommen nach und nach rein.

Jetzt wird es knifflig: Manchmal bekommen Politikerinnen und Politiker einer Partei ganz besonders viele Erststimmen, dürfen also das Sprungbrett nehmen. Und dadurch bekommen sie mehr Plätze, als die Schlangen-Eintrittskarten (die Zweitstimmen!) für die Partei eigentlich vorsehen.

Die Folge: Es müssen zusätzliche Stühle ins Zirkuszelt gestellt werden, die schon halb von der Zuschauertribüne ragen. Diese zusätzlichen Plätze nennt man Überhangmandate.

Damit aber die Partei mit den Zusatzplätzen nicht unfairerweise viel mehr zu sagen hat, dürfen zum Ausgleich auch mehr Politiker aus anderen Parteien ins Zirkuszelt geschickt werden. Das nennt man Ausgleichsmandate.

Im Zirkuszelt, dem Bundestag, sitzen gerade viel mehr Abgeordnete, als eigentlich vorgesehen sind.

Was soll jetzt geändert werden?

In Zukunft sollen laut Wahlrecht nur noch 630 Abgeordnete im Parlament sitzen. Die Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Und die Fünf-Prozent-Hürde soll strikt eingehalten werden. Die besagt, dass nur Parteien in den Bundestag einziehen dürfen, wenn sie mindestens fünf Prozent, also 5 von 100, der Wählerstimmen in Deutschland bekommen.

Was bedeutet das für die Parteien?

Manche Parteien würden es bei der nächsten Wahl nicht mehr in den Bundestag schaffen – nämlich diejenigen, die eigentlich zu wenig Zweitstimmen (Schlangen-Karten!) bekommen und es nur mithilfe der Erststimmen (Sprungbrett-Karten!) hineinschaffen würden.

Das könnte die Partei Die Linke betreffen. Und auch die CSU könnte den Einzug in den neuen Bundestag verpassen, wenn sie deutschlandweit gerechnet nicht fünf Prozent der Zweitstimmen erreicht. Die CSU ist die bayerische Schwester-Partei der CDU, zu der Ex-Kanzlerin Angela Merkel gehört. Jetzt diskutieren die Parteien über das neue Wahlrecht. Manche wollen sogar eine Klage bei Gericht einreichen, weil sie so unzufrieden mit den Änderungen sind. Denn wenn kleine Parteien ausscheiden, profitieren vor allem diejenigen davon, die schon jetzt mehr zu sagen haben.

Dieser Artikel erschien in »Dein SPIEGEL« 06/2023.

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