

Dein SPIEGEL
Einfach erklärt Wie die Bundestagswahl abläuft – und warum sie so wichtig ist
In den vergangenen Ausgaben hat das Kindermagazin »Dein SPIEGEL« den Ablauf und die Bedeutung der Bundestagswahl einfach erklärt. Hier ist das Wahl-Abc in voller Länge nachzulesen.
Wahl-Abc für Kinder

Illustration: Mathias Barth
Abgeordnete – komisches Wort. Das klingt nach Menschen, die ständig in Aktenordner vertieft sind. Und in gewisser Weise trifft das auf die Abgeordneten des Bundestags auch zu. Das Wort hat aber eine andere Bedeutung: Abgeordnete werden von den Wählerinnen und Wählern für vier Jahre in den Bundestag geschickt (oder auch: abgeordnet), um dort die Interessen des Volkes zu vertreten.
Zurzeit gibt es 709 Abgeordnete im Bundestag. Sie entscheiden über neue Gesetze, halten Reden, sprechen mit Bürgerinnen und Bürgern aus ihren Wahlkreisen und beraten sich in Arbeitsgruppen, den sogenannten Ausschüssen und Arbeitskreisen. In diesen Arbeitsgruppen findet die Hauptarbeit statt. Bis ins kleinste Detail wird hier über Klimapolitik oder Kindergeld gestritten.
Erst nach langen Verhandlungen in den Arbeitsgruppen wird ein neues Gesetzes-Vorhaben in der großen Runde des Bundestags besprochen. Wie welche Partei zu diesem neuen Gesetz steht, ist dann schon allen Abgeordneten klar. Die Reden im großen Saal sind auch für die Bürgerinnen und Bürger gedacht, damit sie sich eine Meinung bilden können. Das ist übrigens ein Grund dafür, dass der große Saal des Bundestags manchmal so leer aussieht: Viele Abgeordnete nutzen ihre Zeit lieber, um an ihrem Fachthema zu arbeiten, als dass sie sich eine Rede anhören, deren Inhalt sie eh schon kennen.
Alle volljährigen Menschen mit deutschem Pass können Abgeordnete im Bundestag werden. Doch obwohl in Deutschland fast gleich viele Männer und Frauen leben, ist nur ein Drittel der Bundestags-Abgeordneten weiblich. Vor allem die Parteien CDU/CSU, FDP und AfD haben verhältnismäßig wenige Frauen im Bundestag.
Unter den Abgeordneten könnte es mehr Vielfalt geben. Vielleicht würden Pflegekräfte besser bezahlt, wenn es im Bundestag mehr Abgeordnete gäbe, die mal als Pflegerin oder Pfleger gearbeitet haben. Stattdessen haben viele Abgeordnete als Jurist oder Juristin oder in der Verwaltung gearbeitet, bevor sie in den Bundestag eingezogen sind. Das hat wiederum einen Vorteil: Diese Leute wissen, wie man sich schnell in dicke Aktenordner einarbeitet.

Illustration: Mathias Barth
Der Bundestag wird oft als Herz der Demokratie bezeichnet. Denn der Bundestag ist die einzige Einrichtung auf Bundesebene, die direkt vom Volk gewählt wird. Hier versammeln sich die Abgeordneten, die die Interessen der Wählerinnen und Wähler vertreten. So eine Versammlung wurde früher auch Tag genannt. Daher der Begriff Bundestag.
Im Berliner Parlamentsviertel stehen die Gebäude des Bundestags. Hier werden die Gesetze gemacht, die das Zusammenleben in Deutschland regeln. Die Gesetze legen fest, wer wie viel Steuern zahlen muss, was mit den Einnahmen passiert oder wie Kinder vor Cybermobbing geschützt werden können. Ob die Bundeswehr bei einem Einsatz im Ausland mitmachen soll, wird ebenfalls hier entschieden. Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestags ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
Außerdem kontrolliert der Bundestag die Regierung, zum Beispiel indem er Fragen stellt, die dann beantwortet werden müssen. Der Bundestag kann die Kanzlerin oder den Kanzler auch wieder aus dem Amt heben. Das geht aber nur, wenn zugleich mehr als die Hälfte der Abgeordneten für eine neue Kanzlerin oder einen neuen Kanzler stimmen.
Die Kanzlerin oder der Kanzler wiederum kann den Bundestag fragen: Vertraut ihr mir noch? Falls die Mehrheit der Abgeordneten Nein sagt, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen, und es gibt Neuwahlen. Der Bundestag kann sich aber nicht selbst auflösen.
All diese Regelungen sollen für eine stabile Beziehung zwischen der Regierung und den Abgeordneten sorgen. So will man häufige Regierungswechsel vermeiden. Die gab es vor etwa 100 Jahren in der Weimarer Republik. Damals waren die Politiker so zerstritten, dass es der Diktator Adolf Hitler leicht hatte, an die Macht zu kommen. Ähnliches wollte man verhindern, als nach dem Zweiten Weltkrieg ein neues politisches System für Deutschland geschaffen wurde.
Man kann den Bundestag übrigens besuchen. Mehr dazu hier .

Illustration: Mathias Barth
Bei der Bundestagswahl müssen alle die gleichen Chancen haben, ihre Stimme abzugeben. Das bedeutet zum Beispiel, dass es Menschen mit Behinderungen möglich sein muss, ohne Probleme in die Wahllokale zu kommen. Barrierefreiheit nennt man das. Auch Menschen, denen es schwerfällt, Informationen zu verstehen, muss das Wählen ermöglicht werden. Dafür bieten manche Parteien ihr Wahlprogramm in Leichter Sprache an.
Chancengleichheit heißt auch, dass alle Wahlberechtigten gleich viele Stimmen zu vergeben haben. Jede dieser Stimmen hat den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis. Und auch bei der Einteilung der Wahlkreise wird auf die Gleichheit geachtet: In jedem Wahlkreis leben etwa gleich viele Menschen. Das erklärt übrigens, warum Wahlkreise in Großstädten oft sehr klein sind, wohingegen Wahlkreise auf dem Land viel größer ausfallen. In Großstädten leben schließlich viel mehr Menschen auf kleinem Raum.
Doch nicht nur die Wählerinnen und Wähler müssen die gleichen Chancen bei der Wahl haben, sondern auch die Parteien. So wird die Sendezeit für Wahlwerbung fair von den Rundfunksendern verteilt. Dabei wird die Bedeutung der Parteien berücksichtigt. Größeren Parteien wird etwas mehr Platz eingeräumt als kleineren. Das gilt auch für die Berichterstattung.

Das Wort Demokratie hat einen griechischen Ursprung und bedeutet Herrschaft des Volkes. Die alten Griechen haben diese Regierungsform vor etwa 2500 Jahren erfunden. Damals entschieden sie auf dem Marktplatz über Gesetze. Das Volk wählte die Richter und Beamten, die die Gesetze ausführten.
Direkte Demokratie nennt man so eine Form der Politik, bei der die Bürgerinnen und Bürger direkt die Entscheidungen treffen. Im alten Griechenland konnten allerdings nur Männer mitmachen. Und von denen auch nur die freien. Sklaven waren von der Politik ausgeschlossen.
Über die Jahre hat sich die Demokratie verändert. Heute leben wir in einer repräsentativen Demokratie. Das Volk wählt Abgeordnete, die die Interessen des Volkes im Bundestag vertreten (oder auch: repräsentieren) sollen.
Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden also nicht mehr selbst über Gesetze, die den ganzen Staat betreffen. Im alten Griechenland war so etwas noch möglich, weil die griechischen Stadtstaaten klein und übersichtlich waren. Die Bundesrepublik Deutschland ist dagegen viel größer und komplizierter. Deswegen ist es besser, man überlässt die Entscheidungen den Abgeordneten. Klar, auch die machen Fehler.
Aber das ist ja das Gute an der Demokratie: Die Abgeordneten können bei der nächsten Wahl abgestraft werden, wenn man mit ihnen nicht zufrieden ist. In der Demokratie gibt es Herrschaft nur auf Zeit. Die Wahl der Abgeordneten ist in unserer Demokratie daher besonders wichtig.

Auf dem Stimmzettel zur Bundestagswahl gibt es zwei verschiedene Ankreuzmöglichkeiten: die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus der Nähe des eigenen Wohnorts. Diese Leute wissen, was bei ihnen zu Hause los ist. So ist sichergestellt, dass im Bundestag die Interessen von allen Menschen in Deutschland vertreten werden – egal ob sie aus Hamburg oder aus Oberbayern kommen.
Man kann sich die Abgabe der Erststimme wie eine sehr große Klassensprecher-Wahl vorstellen. Nur mit dem Unterschied, dass man die Kandidatinnen und Kandidaten meist nicht persönlich kennt, sondern nur von den Wahlplakaten, die in den Wochen vor der Wahl überall herumhängen. Daher informiert man sich vor der Wahl am besten über die Leute, die zur Wahl stehen.
Am Wahlabend werden die Erststimmen zusammengezählt. Wer die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis erhält, zieht direkt in den Bundestag ein. Man spricht in dem Fall auch von einem Direktmandat. Insgesamt gibt es 299 Wahlkreise in der Bundesrepublik. Über die Erststimmen werden also 299 Sitze im Bundestag vergeben.
Vom Namen her würde man denken, dass die Erststimme wichtiger ist als die Zweitstimme. Das ist aber ein Irrtum. Denn die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag, und damit über die zukünftige Regierung.

Mathias Barth
Die Fünf-Prozent-Hürde ist so etwas wie der Türsteher des Bundestags. Diese Regel sorgt dafür, dass dort nicht zu viele Parteien hineinkommen. Denn je mehr Parteien beteiligt sind, desto schwieriger wird es, etwas im Bundestag zu beschließen. Das ist ein bisschen so wie bei einem Filme-Abend mit der Familie. Manchmal ist es eh schon schwierig genug, sich auf einen Film zu einigen. Wenn dann auch noch Oma, die Cousinen und der Großonkel dazukommen, findet man nie zu einer Entscheidung. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde eingeführt, um das zu verhindern.
Sie funktioniert so: Alle Parteien, die weniger als fünf Prozent aller Zweitstimmen bekommen, schaffen es nicht in den Bundestag. Das bedeutet: Eine Partei muss mindestens jede 20. Zweitstimme bekommen, damit sie es in den Bundestag schafft. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Holt eine Partei in drei Wahlkreisen die Mehrheit aller Erststimmen, zieht sie trotzdem in den Bundestag ein.
Die Fünf-Prozent-Hürde ist umstritten. Denn die Stimmen für Parteien, die es nicht über die Hürde schaffen, gehen verloren. Das widerspricht der Chancengleichheit.
Manche Leute meinen auch, dass die Hürde dafür sorgen würde, dass immer die gleichen Parteien im Bundestag sitzen. Der Erfolg der Grünen spricht allerdings dagegen. Schließlich sind sie auch mal als kleine Partei gestartet. Und nun haben sie Chancen, die drittstärkste Kraft im Bundestag zu werden.

Niemand muss einem anderen Menschen sagen, für welche Partei oder welche Person er oder sie ein Kreuz auf dem Wahlzettel gemacht hat. Das ist Teil unserer Demokratie. Alle Wählerinnen und Wähler dürfen die Partei und die Leute wählen, die sie gut finden – egal was der Nachbar, die Familie, die Chefin oder irgendjemand sonst davon hält. Deshalb wird bei den Wahlen so gut wie möglich dafür gesorgt, dass beim Ausfüllen des Wahlzettels niemand beobachtet werden kann.
In den Wahllokalen gibt es zum Beispiel kleine Kabinen, die immer nur eine Person betreten darf. So soll verhindert werden, dass man etwas anderes ankreuzt, als man möchte – weil man von jemandem unter Druck gesetzt wird oder weil jemand anderes zuschaut und man nicht zugeben will, was man wirklich wählen will.
Hat man seine beiden Kreuze gemacht, faltet man den Zettel und wirft ihn in eine verschlossene Tonne. So bleibt geheim, was auf dem Zettel steht.
Allerdings geben nicht alle Menschen ihren Wahlzettel in einem Wahllokal ab. Manche beteiligen sich auch per Briefwahl. Das ist praktisch, weil so auch Leute wählen können, die krank oder am Wahltag im Urlaub sind. Aber bei der Briefwahl kann nicht kontrolliert werden, wer wirklich die Kreuze auf dem Zettel gemacht hat.

Es ist 17.59 Uhr am Wahlabend, im Fernsehen werden die Sekunden heruntergezählt. Exakt um 18 Uhr wird eine Prognose veröffentlicht – es wird also geschätzt, wie das Wahlergebnis aussehen könnte. Doch wie kommt man darauf?
Am Wahl-Sonntag stehen vor manchen zufällig ausgewählten Wahllokalen Helfende von Meinungsforschungs-Instituten. Sie fragen Menschen, die das Wahllokal verlassen, wen sie gewählt haben. Die Wählerinnen und Wähler sollen auch Alter, Bildungsweg, Geschlecht und Religion angeben, denn das Ergebnis soll im besten Fall einen Mix der gesamten deutschen Bevölkerung darstellen. Diese Daten werden in ein Computersystem eingegeben.
Das Problem: Nicht alle Menschen, die das Wahllokal verlassen, nehmen an der Befragung teil. Manche wollen nicht, und viele wählen per Brief. Deswegen werden die Stimmen der Briefwählerinnen und -wähler geschätzt und eingerechnet. So wird die 18-Uhr-Prognose erstellt – sie ist aber noch keine echte Hochrechnung. Die entsteht erst, sobald die ersten Wahlzettel ausgezählt sind.
Um 18 Uhr beginnen die Menschen, die bei der Wahl helfen, die Stimmzettel auszuzählen und die Ergebnisse an das Wahlstudio weiterzugeben. So entstehen die ersten Hochrechnungen. Nach und nach kommen immer mehr Ergebnisse dazu, die Hochrechnungen werden immer genauer. Sie können aber bis zuletzt ein bisschen vom tatsächlichen Ergebnis abweichen. Das steht erst dann fest, wenn jeder Wahlzettel in ganz Deutschland ausgezählt und eingegeben ist.

Wer eine Wahl gewinnen will, muss sich von anderen Kandidatinnen und Kandidaten abheben. Im Wahlkampf versuchen die Parteien daher klarzumachen, was sie anders machen wollen als die Konkurrenz. Die Grünen wollen zum Beispiel, dass sich das Klima bis zum Jahr 2100 nur um 1,5 Grad erwärmt, so steht es im Wahlprogramm.
Doch nicht alle Wählerinnen und Wähler lesen Wahlprogramme. Viele stimmen für die Person, der sie am meisten vertrauen. Wie aber schaffen es Politikerinnen und Politiker, dieses Vertrauen zu gewinnen? Sie inszenieren sich, das bedeutet: Sie setzen sich in Szene. Zum Beispiel, indem sie im Wahlkampf einen Kleingartenverein besuchen. Meist wird dort noch fürs Foto in eine Bratwurst gebissen. Das zeigt den Wählerinnen und Wählern: »Schaut her, ich bin wie ihr.« Die Bratwurst ist sozusagen das Einsteiger-Level der Inszenierung.
Level 2: ein Bierfass auf einem Volksfest anstechen. Wer das macht, kommt bodenständig rüber und beweist auch noch Führungsqualität. Wegen Corona ist das aber gerade schwierig. Boss-Level: Angela Merkel. Die aktuelle Bundeskanzlerin wirkt oft so, als hätte sie es nicht nötig, sich in Szene zu setzen. Sie ist die sachliche Politikerin. Aber auch das ist Inszenierung. Angela Merkel hat sehr hart an diesem abgeklärten Image gearbeitet.
Es ist übrigens nichts Schlimmes dabei, dass sich Politikerinnen und Politiker inszenieren. Wir selbst machen das schließlich auch, wenn wir ein Foto auf Instagram posten. Dass es in der Politik aber mehr als schöne Bilder braucht, musste Markus Söder erfahren. Der bayerische Ministerpräsident nutzt jede Chance, um sich als harter Hund oder als kümmernder Staatsmann zu zeigen – je nachdem was gerade beliebt ist. Kanzlerkandidat der CDU/CSU wurde aber Armin Laschet. Der hat ein schlechteres Image als Söder, dafür aber mehr Rückendeckung in der Partei.

Mathias Barth
Jungwählerinnen und -wähler sind die Menschen, die bei einer Wahl mitwählen dürfen, aber noch sehr jung sind. In Statistiken sind hier meistens die Leute zwischen 18 und 24 Jahren gemeint, manchmal aber auch alle unter 30 Jahren. Sie wählen oft ganz anders als die anderen Altersgruppen.
Besonders beliebt bei den jungen Menschen ist die Partei Die Grünen. Vier von zehn der Menschen, die dieses Jahr zum ersten Mal wählen dürfen, haben bei einer Umfrage im vorigen Jahr angegeben, diese Partei wählen zu wollen.
Parteien wie die CDU haben es hingegen eher schwer in dieser Altersgruppe. Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die in diesem Frühjahr stattfanden, hat die CDU bei jungen Wählerinnen und Wählern nicht mal 20 Prozent erzielt. In höheren Altersgruppen schneidet die Partei deutlich besser ab.
Bei der Bundestagswahl in diesem Jahr ist nur etwa jeder siebte Wahlberechtigte jünger als 30 Jahre. Die älteren Altersklassen spielen bei den Ergebnissen der Wahl deshalb eine größere Rolle. Den größten Anteil haben Wählerinnen und Wähler, die 60 Jahre und älter sind. Mehr als jeder Dritte, der dieses Jahr wählen darf, kommt aus dieser Altersgruppe. Außerdem ist bei älteren Leuten die Quote der Menschen höher, die am Ende wirklich wählen gehen.

Regieren darf die Partei, die die meisten Stimmen bekommt. Dass eine Partei allein die Mehrheit im Bundestag erringt, kommt aber ganz selten vor. Meist schließen sich deshalb zwei oder sogar noch mehr Parteien zusammen, um ein Regierungs-Team zu bilden. Dieses Team wird Koalition genannt. Das kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie »Verbindung«.
So eine Verbindung ist nicht immer ganz leicht. Die Parteien haben bei vielen Themen unterschiedliche Meinungen. Deshalb treffen sich die Politikerinnen und Politiker der Parteien, die möglicherweise zusammen regieren wollen, zu Gesprächen, um einen gemeinsamen Weg zu finden. Wenn sie sich dann geeinigt haben, wird ein Vertrag geschlossen.
Im Koalitions-Vertrag steht, worauf sich die Parteien geeinigt haben. Nach der vergangenen Bundestagswahl haben die Parteien CDU/CSU und SPD einen solchen Vertrag geschlossen. Was genau drinsteht, kann man sich anschauen, man findet den Vertrag hier .
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD heißt übrigens Große Koalition (GroKo), weil sie die größten Parteien im aktuellen Bundestag vereint. Im nächsten Bundestag werden sich die Machtverhältnisse voraussichtlich verschieben. Eine Koalition, die nur aus zwei Parteien besteht, wird vermutlich nicht zustande kommen. Ein Bündnis aus mindestens drei Parteien ist wahrscheinlicher.
In der Berichterstattung werden die möglichen Dreier-Bündisse nach den Farben der Parteien benannt. Weil die schwarze Parteifarbe der CDU/CSU, das Grün der Grünen und das Gelb der FDP an die jamaikanische Flagge erinnern, spricht man zum Beispiel von der Jamaika-Koalition. Oder wird es doch die Ampel-Koalition aus SPD (Rot), FDP (Gelb) und Grünen (Grün)?

Mathias Barth
Alle vier Jahre dürfen die Menschen in Deutschland bei der Bundestagswahl neu entscheiden, wer sie vertreten soll. Den Zeitraum, in dem die gewählten Leute dann im Amt sind, nennt man Legislaturperiode oder Wahlperiode. Sie beginnt mit der ersten Sitzung des neuen Bundestags. Der wird nach der Wahl ja neu zusammengewürfelt: Die Parteien, die viele Stimmen bekommen, haben auch viele Abgeordnete im Bundestag.
Die erste Versammlung des neuen Bundestags muss spätestens am dreißigsten Tag nach der Bundestagswahl stattfinden. Ab dann beginnt die Arbeit des neuen Parlaments. Dazu gehört unter anderem, über neue Gesetze abzustimmen. Doch das braucht Zeit. Bis ein neues Gesetz entsteht, vergehen oft Monate, manchmal Jahre. Einige Leute fordern daher, dass man die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre verlängern sollte, so wie es in Frankreich oder Österreich der Fall ist.
Das würde den Abgeordneten mehr Zeit geben, Gesetze auf den Weg zu bringen. Zumal die Abgeordneten im ersten Jahr der Legislaturperiode oft damit beschäftigt sind, sich erst mal einzuarbeiten. Und im letzten Jahr verbringen sie viel Zeit mit Wahlkampf.
Eine längere Legislaturperiode könnte den Abgeordneten also etwas mehr Luft verschaffen, um ihre Ideen umzusetzen. Diese Idee gefällt aber nicht allen. Denn in einer Demokratie sind Wahlen dazu da, dass das Volk regelmäßig beteiligt wird. Bei einer längeren Legislaturperiode würde das Volk an Macht verlieren. Ob es irgendwann dazu kommt, ist fraglich. Fest steht: Der nächste Bundestag wird für vier Jahre gewählt.

Wer in den Bundestag gewählt wird, erhält den Auftrag, die Interessen der Wählerinnen und Wähler zu vertreten. Dieser Auftrag heißt auch Mandat. Deswegen nennt man Abgeordnete auch Mandatsträgerinnen oder -träger. Um ihr Mandat gut ausüben zu können, genießen Abgeordnete besondere Rechte: die Immunität und die Indemnität.
Indemnität heißt, dass Abgeordnete nicht bestraft werden dürfen für das, was sie im Parlament sagen, oder für ihr Verhalten bei Abstimmungen. Die Indemnität stellt also sicher, dass die Abgeordneten keine Angst vor Nachteilen haben müssen, wenn sie ihre Meinung frei äußern.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung heißt übrigens nicht, dass man gegen andere Menschen hetzen darf. Außerdem sind verleumderische Beleidigungen verboten. Man darf also nicht gemeine Lügen über andere verbreiten.
Immunität bedeutet in der Politik, dass Abgeordnete nicht ohne Weiteres von der Polizei oder von Gerichten verfolgt werden können. Das heißt also, wenn Abgeordnete etwas anstellen und vielleicht sogar das Gesetz brechen, darf nicht gegen sie ermittelt werden. Die Begründung dafür: Das Parlament muss immer arbeiten und funktionieren können. Wenn Abgeordnete aber ohne Weiteres verhaftet würden, wäre das Parlament in seiner Arbeit eingeschränkt.
Natürlich bedeutet das aber nicht, dass Abgeordnete machen können, was sie wollen. Wenn sie auf frischer (Straf-)Tat ertappt werden, zum Beispiel bei einem Einbruch, gilt die Immunität nicht. Dann können sie wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger eine Strafe bekommen. Außerdem kann die Immunität vom Parlament aufgehoben werden. Die Immunität gilt in jedem Fall nur so lange, wie die Abgeordneten auch wirklich ein Mandat besitzen. Nach Ablauf ihrer Tätigkeit genießen sie die Freiheit vor Strafverfolgung nicht mehr.
Begeht ein Abgeordneter eine Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel wenn er sein Auto falsch parkt, muss er wie jede und jeder andere auch ein Bußgeld zahlen.
Für die Ausübung ihres Mandats bekommen die Abgeordneten Geld, rund 10.000 Euro im Monat. Dieses Geld nennt man »Diäten«. Es hat also nichts mit Abnehmen zu tun, wenn von den Diäten der Abgeordneten die Rede ist. Zusätzlich erhalten sie mehrere Tausend Euro monatlich, um beispielsweise ihre Büromiete oder ihre Fahrtkosten zu bezahlen.

Nichtwählerinnen oder Nichtwähler nennt man Leute, die wahlberechtigt sind, aber nicht wählen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen. Manche entscheiden sich ganz bewusst dagegen. Sie glauben, dass keine Partei zu ihren eigenen Vorstellungen passt.
Andere wiederum gehen nicht wählen, weil sie kaum Interesse an Politik haben oder denken, dass sie sich nicht gut genug auskennen mit Politik. Und es gibt auch Nichtwählerinnen und Nichtwähler, denen ihr Wahlrecht gleichgültig ist. Sie haben keine Lust, sich mit den Wahlprogrammen der Parteien zu befassen.
Nicht wählen zu gehen, obwohl man es darf, ist keine gute Idee – egal aus welchen Gründen. Es ist vergleichbar damit, in ein Restaurant zu gehen, sich nicht die Speisekarte durchzulesen, um zu schauen, welches Gericht wahrscheinlich zum eigenen Geschmack passen könnte – dann aber erschrocken zu sein darüber, was einem serviert wird. Nämlich womöglich etwas, das einem überhaupt nicht schmeckt.
Nichtwählerinnen und Nichtwähler verzichten freiwillig auf ein Recht, das viele Menschen auf der Welt nicht haben: das Recht, selbst mitzubestimmen, wer sie regiert.

Die Abgeordneten, deren Partei nach einer Wahl nicht im Regierungsteam vertreten ist, gehören zur Opposition. Das lateinische Wort »opponere« heißt auf Deutsch »gegenüberstellen«. Die Opposition steht also der Regierung gegenüber. Sie ist oft anderer Meinung als die Regierung und trägt diese Meinung auch im Bundestag öffentlich vor.
Der Job der Opposition ist es, die Regierung zu kontrollieren. Wenn im Bundestag über neue Gesetzesbeschlüsse abgestimmt wird, kann sie dagegenstimmen oder auch andere Lösungen vorschlagen, aus denen ein Gesetz wird.
Für eine Demokratie ist eine starke Opposition ganz wichtig. In Ländern, die keine Demokratie sind, ist die Opposition nicht im Parlament vertreten und kann sich politisch nicht so leicht einbringen.
In vielen Ländern ist es sogar verboten, öffentlich und laut eine Meinung zu sagen, die der Regierung widerspricht. Wer sich nicht daran hält, begibt sich in Gefahr. Opposition findet dann zum Beispiel über den Umweg der Kunst statt – in Form von Liedern, Bildern oder Texten, die Künstler veröffentlichen. So können sie ausdrücken, dass sie nicht damit einverstanden sind, was ihre Regierung macht.

Mathias Barth
Eine Partei ist eine Gruppe von Leuten, die ähnliche politische Meinungen und Ziele vertreten und sich deshalb zusammengetan haben. In unserem Grundgesetz steht, dass Parteien bei der »politischen Willensbildung des Volkes« mitwirken. Jede und jeder in Deutschland kann in einer Partei Mitglied werden und mitmachen.
Bei den meisten Parteien gibt es ein Mindestalter, aber volljährig muss man dafür nicht sein. Es gibt auch keine Behörde, bei der man einen Antrag stellen muss, wenn man eine Partei gründen möchte. Jede und jeder darf das. Natürlich gibt es Regeln für die Organisation einer Partei. Sie muss sich zum Beispiel an die demokratischen Grundsätze halten, und alle in der Partei müssen das gleiche Stimmrecht haben. In der Partei muss man sich auf gemeinsame Ziele einigen und sie in einem Vertrag festlegen. Ob eine Gruppe politisch Gleichgesinnter dann als Partei anerkannt und für eine Bundestagswahl zugelassen wird, entscheidet der Bundeswahlausschuss.
Bei den Bundestagswahlen sind vor allem die großen Parteien wichtig, auch Volksparteien genannt. Sie versuchen, mit ihren politischen Meinungen und Zielen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger anzusprechen. Die CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands) und die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) sind Beispiele dafür.
Es gibt auch Parteien, die nur ganz bestimmte Themen ansprechen. Man nennt sie Interessenparteien. In Deutschland gab und gibt es Dutzende davon. Was den Mitgliedern dieser Parteien wichtig ist, kann man oft am Parteinamen erkennen, zum Beispiel »Mieterpartei«, »Partei Mensch Umwelt Tierschutz« oder »Bündnis Grundeinkommen«. Da die Programme dieser Parteien sehr speziell sind, spielen sie bei großen Wahlen keine Rolle.
Bei Bundestagswahlen können sich die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Stimmzettel für Abgeordnete und Parteien entscheiden, die ihrer Meinung nach gut zu den eigenen Vorstellungen passen. Um herauszufinden, wen sie bei den Wahlen unterstützen wollen, können die Wählerinnen und Wähler vorher die Programme der Parteien lesen. Darin legen die Parteien fest, wofür sie sich einsetzen wollen, sollten sie es in den Bundestag schaffen.
Eine größere Gruppe von Abgeordneten der gleichen Partei nennt man Fraktion. Die Gruppe der Abgeordneten der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist dann zum Beispiel die Grünen-Fraktion.

Mathias Barth
Wenn von der Quote die Rede ist, geht es darum, wie viele wahlberechtigte Wählerinnen und Wähler wirklich zur Wahl gehen. Man spricht auch von der Wahlbeteiligung.
Die Quote aller bisherigen Bundestagswahlen lag durchschnittlich bei 82,71 Prozent. Das heißt, von 100 Wahlberechtigten sind bei den bisherigen Wahlen 82 tatsächlich wählen gegangen. Das klingt doch eigentlich ganz okay. Aber man kann auch feststellen, dass die Quote insgesamt abnimmt. Das heißt: Immer weniger Leute gehen wählen.
In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Jede und jeder Wahlberechtigte kann selbst entscheiden, ob sie oder er wählen geht. Es gibt auch keine Mindestwahlbeteiligung. Das heißt, ein Wahlergebnis zählt – auch wenn nur wenige Bürgerinnen und Bürger abgestimmt haben.
Wenn die Quote besonders niedrig ist, ist das aber problematisch. Klar, denn schließlich geht es bei der Bundestagswahl um die Frage, wie wir in Deutschland zukünftig leben wollen. Daran sollten sich möglichst viele Leute beteiligen.

Mathias Barth
Die Regierung wird nach dieser Bundestagswahl neu gebildet. Es geht dabei um die Bundesregierung, also das Team aus Politikerinnen und Politikern, die zusammen die Politik Deutschlands lenken. Das Oberhaupt der Regierung ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler. Das ist die mächtigste politische Position, die man in Deutschland haben kann. Das Regierungsoberhaupt trägt viel Verantwortung und bestimmt die Grundzüge der Politik. Man sagt, die Bundeskanzlerin hat Richtlinienkompetenz.
Die vergangenen 16 Jahre war Angela Merkel von der Partei CDU unsere Bundeskanzlerin. Viermal war sie zur Wahl angetreten, viermal hat sie gewonnen. Bei der kommenden Wahl wird Merkel nicht mehr für den Kanzlerinnen-Job kandidieren. Die Parteien benennen vor der Wahl ihre Kanzler-Kandidatinnen und -Kandidaten, für die Grünen tritt bei dieser Bundestagswahl zum Beispiel Annalena Baerbock an, für die SPD Olaf Scholz, für die CDU/CSU Armin Laschet. Wahlberechtigte wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler nicht direkt.
Die Mitglieder des Bundestags wählen das Regierungsoberhaupt auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Zum Regierungsteam gehören neben der Kanzlerin oder dem Kanzler die Bundesministerinnen und -minister, die für verschiedene Themengebiete zuständig sind, zum Beispiel für Umwelt, Bildung und Landwirtschaft. Wer eine Chance auf einen Platz als Bundesministerin oder -minister hat, hängt davon ab, welche Parteien die Wahl gewinnen. Sie handeln untereinander die Jobs aus.
Wie viele solcher Fachministerien zu einem Regierungsteam gehören, ist unterschiedlich. Die Kanzlerin oder der Kanzler darf selbst entscheiden, wie viele Ministerien sie oder er besetzt. Im Gesetz ist lediglich vorgegeben, dass es mindestens für die Themengebiete Finanzen, Justiz und Verteidigung Fachministerien geben muss. Im Moment sitzen im Regierungsteam von Noch-Kanzlerin Angela Merkel 14 Bundesministerinnen und -minister.
Ein anderes Wort für das Regierungsteam ist Bundeskabinett.

Illustration: Mathias Barth
Hinter dem Wort Skandal steht meistens ein Ausrufezeichen, denn über einen Skandal empört man sich. Ein Skandal ist ein Verhalten oder ein Ereignis, das unerhört!, unverschämt!, unmöglich! ist – etwas, das viele Leute verärgert. Wenn Politikerinnen und Politiker etwas Skandalöses gemacht haben, fällt oft auch der Begriff Affäre. Das ist in dem Zusammenhang einfach ein anderes Wort für Skandal.
Vor großen politischen Ereignissen wie Wahlen wird besonders intensiv auf das Verhalten der Politikerinnen und Politiker geschaut, die als Abgeordnete im Bundestag arbeiten oder künftig arbeiten wollen. Klar, wer sich zur Wahl stellt als Volksvertreterin oder -vertreter, sollte sich anständig verhalten. Immer wieder kommt aber leider heraus, dass auch Politikerinnen und Politiker Fehler machen und ihr Verhalten sogar skandalös ist. Solches Fehlverhalten wird zum Beispiel von politischen Gegnern oder von Journalistinnen aufgedeckt.
Ein Beispiel für einen politischen Skandal, über den im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl viel geredet wurde, ist der Masken-Skandal oder auch die Masken-Affäre. In den vergangenen Monaten wurde bekannt, dass Politiker der CDU/CSU, die im Bundestag als Abgeordnete sitzen, richtig Mist gebaut haben. Sie haben Firmen dabei unterstützt, Deals mit der Bundesregierung zu bekommen, um Deutschland mit Corona-Schutzmasken zu versorgen.
Das klingt erst einmal nicht verwerflich, schließlich gab es zu Beginn der Pandemie im vergangenen Jahr in Deutschland eine Zeit lang zu wenige Masken. Doch die Politiker haben für ihre Vermittlung von den Firmen Geld bekommen. Man vermutet, sie haben sich »bestechen lassen«. Das ist ein echter Skandal. Besonders empörend ist, dass der Masken-Skandal gleich mehrere Politiker betrifft.
Viele Menschen sind sehr verärgert darüber, weil sie von ihren Abgeordneten erwarten, dass diese unbestechlich sind und nicht irgendwelche Firmen ihnen bloß genügend Geld oder andere Geschenke bieten müssen, damit sie dann politisch umsetzen, was diese Firmen wollen.
Einige Politiker haben bereits Konsequenzen aus dem Skandal gezogen und mit ihrer Arbeit als Abgeordnete aufgehört. Sie sind zurückgetreten. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es wird also geprüft, ob die Politiker noch eine Strafe bekommen für ihr Fehlverhalten.

Illustration: Mathias Barth
Beim TV-Duell zur Bundestagswahl treffen die Kanzlerkandidatin und die -kandidaten aufeinander. Sie diskutieren zum Beispiel über Klimapolitik, Arbeitslosengeld und Corona-Maßnahmen – Themen, bei denen sie unterschiedlicher Meinung sind. So können die Wählerinnen und Wähler leichter verstehen, wofür die Politikerinnen und Politiker stehen, ohne lange Wahlprogramme durchblättern zu müssen.
Die Idee der TV-Duelle stammt aus den USA. In Deutschland fand das erste richtige Fernsehduell bei der Wahl 2002 statt. Seinerzeit diskutierten der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder von der SPD und der damalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber von der CSU miteinander. Das Duell kam gut an und ist seitdem ein regelmäßiger Bestandteil von Wahlkämpfen.
Auch bei der vorigen Bundestagswahl im Jahr 2017 gab es ein TV-Duell zwischen Angela Merkel und ihrem Herausforderer Martin Schulz von der SPD. Mehr als 16 Millionen Menschen verfolgten es.
Bisher diskutierten in den Duellen zur Bundestagswahl immer die Kanzlerkandidaten der SPD und der Union miteinander, weil sie die beiden größten deutschen Parteien waren und deshalb die größten Chancen auf das Kanzleramt hatten.
In den Umfragen zeigte sich dieses Jahr zwischenzeitlich ein anderes Bild: Die Grünen hatten stark aufgeholt. Deshalb planten die Fernsehsender ein »Triell« zwischen der Union, der SPD und den Grünen. Annalena Baerbock (Grüne), Armin Laschet (CDU) und Olaf Scholz (SPD) haben sich dreimal zu solchen Triellen getroffen. Das letzte Triell zeigten die Sender ProSieben, Sat.1 und Kabel Eins am 19. September.

Illustration: Mathias Barth
Hier seid ihr dran! Wählen darf man in Deutschland ja erst ab 18 Jahren. Trotzdem interessieren sich bereits viele jüngere Menschen für Politik. Die U18-Wahl, manchmal auch Jugendwahl genannt, gibt ihnen die Möglichkeit zu zeigen, von welcher Partei sie ihre Interessen am besten vertreten sehen.
Solche Wahlen gibt es bei Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Europawahlen oder auch den ganz kleinen Kommunalwahlen. Sie finden zum Beispiel in Schulen, Jugendzentren oder Bibliotheken statt, die sich vorher auf der Internetseite des Projekts als Wahllokal angemeldet haben. Dieses Jahr gaben über 260.000 junge Menschen ihre Stimme ab. Nach der Auszählung lagen die Grünen in ganz Deutschland vor der SPD und der CDU/CSU. Alle Ergebnisse könnt ihr unter www.u18.org nachlesen.
Wählen unter 18 ist bald vielleicht keine Fantasie mehr: Manche Parteien fordern, dass das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt wird, unter anderem die Grünen und die FDP. Weil jüngere Menschen sehr oft die Grünen wählen, würde das wahrscheinlich mehr Stimmen für diese Partei bedeuten.
Peter Altmaier von der CDU, Deutschlands aktueller Wirtschaftsminister, kritisierte deshalb die FDP für diese Meinung auf Twitter mit den Worten: »Ihr seid einfach die besten Wahlhelfer für die Grünen, die man sich denken kann!« Viele Leute haben das so verstanden, dass Altmaier nur gegen das Wahlrecht ab 16 ist, weil er Angst hat, dadurch Stimmen zu verlieren. Deshalb wurde er daraufhin kritisiert.

Illustration: Mathias Barth
Mehr Kindergeld! Weniger Steuern! Keine Staus mehr auf den Autobahnen! Freier Eintritt in Museen! Vor der Wahl versprechen Politikerinnen und Politiker tolle Sachen, die sie umsetzen wollen, falls sie an die Macht kommen. Sie wollen bewirken, dass man sie wählt, damit sie das Versprochene wahr werden lassen. Das Problem: Mitunter wird daraus nichts.
Vor der Wahl schreibt jede Partei ein Wahlprogramm, in dem sie verkündet, was sie in Deutschland verändern will. Darin gibt es oft ganz konkrete Aussagen: was abgeschafft werden und wohin mehr Geld fließen soll. Häufig werden hier Versprechen gemacht, die möglichst vielen Menschen nutzen sollen.
Über einen Beschluss der Regierung, weniger Steuern zu kassieren, würden sich zum Beispiel sehr viele Steuerzahler freuen. Mithilfe der Wahlprogramme erfahren die Wählerinnen und Wähler also, welche Ziele eine Partei verfolgt und welche Positionen sie vertritt.
Wenn die Parteien einmal gewählt sind und die Wahl vorbei ist, gibt es allerdings keine Pflicht, diese Versprechen einzulösen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Erstens stellen die Verantwortlichen vielleicht fest, dass die Umsetzung teurer ist als geplant.
Zweitens sind vielleicht nicht genug andere Politikerinnen und Politiker dafür, sodass das Versprechen dann keine Mehrheit für eine Verwirklichung findet. Und drittens ändern manche ihre Meinung während ihrer Amtszeit. So ging das Angela Merkel: Sie beschloss nach der Atomkatastrophe von Fukushima das Ende der Atomkraft in Deutschland, obwohl sie vorher dafür war, Atomkraftwerke länger laufen zu lassen.

Illustration: Mathias Barth
Nach der Wahl wird der Bundestag neu zusammengewürfelt: Die Sitze im Bundestag werden verteilt – gemeint sind damit jedoch nicht die Bürostühle, auf denen die Abgeordneten während der Arbeit sitzen. Der Begriff Sitzverteilung bedeutet, dass ausgerechnet wird, welche Partei wie viele Abgeordnete in den Bundestag schicken darf. Diese Verteilung ergibt sich aus den Zweitstimmen.
Die große Frage am Wahlabend lautet: Wer schafft es, mehr als die Hälfte aller Sitze zu holen? Denn wer mehr als die Hälfte der Sitze besetzt, hat die absolute Mehrheit im Bundestag. Die ist nötig, um die Kanzlerin oder den Kanzler zu wählen. Auch für die weitere Arbeit im Bundestag ist es wichtig, dass eine Mehrheit der Abgeordneten die Regierung unterstützt. Denn sonst wird es schwierig, Gesetze auf den Weg zu bringen.
Da es selten vorkommt, dass eine Partei allein die absolute Mehrheit holt, tun sich oft mehrere Parteien zum Regieren zusammen. Sie bilden eine Koalition. Schon vor der Wahl wird viel spekuliert, für welche Koalitionen es reichen könnte – ein Team aus CDU/CSU, den Grünen und der FDP oder vielleicht doch ein Team aus SPD, der Linken und den Grünen? Am 26. September um 18 Uhr wissen wir mehr.
Am Wahlabend sind aber noch andere Dinge interessant, die Gewinne und Verluste zum Beispiel. Das Wahlergebnis wird mit dem von 2017 verglichen. Und die Wahlbefragungen zeigen, wie viele Wählerinnen und Wähler von einer Partei zur anderen abgewandert sind. Daraus lässt sich schlussfolgern, wie zufrieden die Wählerinnen und Wähler mit der Politik einer bestimmten Partei sind.

Illustration: Mathias Barth
Wer wählt, macht Kreuzchen auf den Stimmzetteln. Klingt sehr einfach, dabei kann aber einiges schiefgehen. Für das Ergebnis spielen nur gültige Stimmen eine Rolle. Eine Stimme kann jedoch ziemlich schnell ungültig werden, denn beim Kreuzchen müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.
Es ist genau festgelegt, was in den kleinen Kreis neben dem Namen der Partei oder dem Kandidaten hineingemalt werden darf: Ein Kreuzchen ist richtig, ein deutlicher Punkt auch, ein Haken ist auch gut. Ein Smiley, lächelnd oder griesgrämig, ein Herz oder andere Symbole sind nicht erlaubt – sie lassen nicht eindeutig erkennen, was die Wählerin oder der Wähler will. Außerdem darf man nichts weiter auf den Wahlzettel schreiben: keine Kommentare, keine Aufrufe, keine Kreuzchen bei weiteren Kandidaten oder Parteien. Sonst wird der Stimmzettel ungültig.
Wie setzen aber Menschen, die nicht lesen oder keinen Stift führen können, ihr Kreuz? Sie haben die Möglichkeit, sich von jemandem helfen zu lassen. Die Helfenden müssen dann genau dort das Kreuz setzen, wo es ihnen aufgetragen wurde, außerdem müssen sie die Wahl des anderen geheim halten.
Menschen, die nur wenig oder gar nicht sehen können, verwenden Stimmzettelschablonen. Die Schablone mit Blindenschrift wird über den Stimmzettel gelegt und hat Löcher für die Stellen, in die das Kreuzchen soll. Dazu gibt es eine Audio-CD. Darauf wird erklärt, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl antreten und welches Loch der Schablone zu nutzen ist, um eine der Personen zu wählen.
Am Wahltag werden die Stimmzettel ausgezählt. Um Wahlergebnisse nachträglich überprüfen zu können, werden alle Stimmzettel verpackt, versiegelt und in Archiven aufbewahrt.

Was passiert gerade auf der Welt? Viele Menschen informieren sich darüber auf Facebook, Twitter, Instagram, YouTube und all den anderen Plattformen. Für Parteien, Politikerinnen und Politiker sind soziale Medien auch ein Weg, um mit ihren Wählerinnen und Wählern direkt in Kontakt zu kommen. Die derzeitige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat einen offiziellen Instagram-Account, ihr Regierungssprecher twittert, die Regierung nutzt Facebook, und der Bundestag lädt auf seinem YouTube-Kanal Videos hoch – übrigens auch für Kinder. Es gibt dort Erklär-Videos dazu, wie man Kanzlerin oder Kanzler wird, was Bundestagsabgeordnete machen und wie die Bundestagswahl funktioniert.
Im Wahlkampf spielen soziale Medien wegen der Pandemie eine noch größere Rolle als sonst – die Parteien müssen die Wählenden ja irgendwie anders erreichen als normalerweise. Sie können keine großen Wahlkampf-Veranstaltungen organisieren, Infostände bei Volksfesten sind nicht möglich, und Politikerinnen und Politiker können nicht so leicht von Tür zu Tür gehen, um mit den Menschen über ihre Ideen zu sprechen.
Wer um Stimmen werben will, überlegt sich deshalb etwas anderes. Postkarten, Nachrichten per Messenger-Dienst, Anrufe. Einige versuchen es auch mit Video-Konferenzen. Und eben mit all den Möglichkeiten, die die sozialen Netzwerke bieten, zum Beispiel Live-Übertragungen bei Instagram, Posts bei Facebook, Tweets bei Twitter und Videos bei YouTube.
Leider verbreiten sich über die sozialen Netzwerke auch falsche Nachrichten schnell. Manche werden sogar absichtlich gepostet, um die Wahl zu beeinflussen.

Zur Erinnerung: Mit der Erststimme wählt man direkt Personen, die in den Bundestag kommen sollen. Es gibt bei der Bundestagswahl aber auch noch eine Zweitstimme, die sogar wichtiger ist. Denn die Zweitstimmen entscheiden darüber, welche Parteien wie viele Sitze im Bundestag bekommen.
Erhält eine Partei jede fünfte Wahlstimme, bekommt sie auch jeden fünften Sitz im Bundestag. Diese Sitze werden zunächst mit den Leuten besetzt, die über die Erststimme einen Wahlkreis gewonnen haben. Bleiben dann noch Sitze übrig, werden diese mit Kandidatinnen und Kandidaten der Landesliste einer Partei besetzt. Diese Liste hat die Partei schon vor der Wahl festgelegt. Sie wird von oben nach unten abgearbeitet, bis alle Sitze besetzt sind.
Nun kann es aber vorkommen, dass 25 Abgeordnete einer Partei durch die Erststimme gewählt werden, der Partei nach den Zweitstimmen aber nur 20 Sitze im Bundestag zustehen. Dann dürfen die fünf übrigen Leute trotzdem rein. Das nennt man Überhangmandate.
Damit es aber fair für die anderen Parteien bleibt, dürfen auch die anderen Parteien mehr Abgeordnete in den Bundestag schicken. Das nennt man Ausgleichsmandate. Durch diese Nachrücker ist der Bundestag bei der vorigen Wahl auf 709 Sitze angeschwollen. Das sind über 100 Sitze mehr als die Anzahl, die im Bundeswahlgesetz festgelegt ist.
Je mehr Menschen im Bundestag sitzen, desto teurer wird das für die Steuerzahlerinnen und -zahler. Außerdem ist es oft komplizierter, eine Entscheidung zu treffen. Deshalb hat die Regierung im vergangenen Jahr eine Wahlreform beschlossen, die das Wachstum des Bundestags stoppen soll. Darin ist unter anderem festgelegt, dass eine Partei jetzt bis zu drei Überhangmandate haben darf, bevor es Ausgleichsmandate gibt. Außerdem gibt es ein neues System zur Berechnung der Überhangmandate. Das Problem ist damit wohl noch nicht gelöst. Eine größere Reform des Wahlrechts aber wird es frühestens zur Bundestagswahl in vier Jahren geben.
Diese Texte erschienen in den »Dein SPIEGEL«-Ausgaben 07/2021, 08/2021, 09/2021 und 10/2021.

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