
Autofahrer müssen sich an Tempolimits halten, die mit einem Hinweis auf winterliche Straßen verbunden sind - selbst dann, wenn kein Schnee liegt. Das hat ein Gericht entschieden und damit die Klage eines Rasers abgewiesen.
dass die Beachtung von Verkehrsregeln zu wünschen übrig lässt, wenn solche unsinnigen Verkehrsregeln durch die Gerichte auch noch bestätigt bzw. erstso ausgelgt werden. Es wiehert der Behördenschimmel !
wenn bspw. das Zeichen für scharfe Kurve oder eine Baustelle zusammen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung steht, dann wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auch sofort nach der Gefahrenstelle automatisch wieder aufgehoben (ohne zusätzliches Aufhebungsschild)
Folgerichtig müsste dies auch bei Schneeglätte gelten, finde ich. Hier sollte man jetzt wenigstens die StVO glatt ziehen, oder das gemeinsame Anbringe von Schneeglätte und Geschwindigkeitsegrenzung verbieten.
"Das Schild weise lediglich darauf hin, dass durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen gebannt werden sollten. "
Ja eben, keine Schnee oder "winterlichen Verhältnisse", keine Gefahr.
Keine Nasse, kein Tempolimit.
Was daran hat das Gericht denn nicht verstanden ... und bewertet zwei Schilder mit eigentlich gleicher Logik unterschiedlich?
Es geht nicht um das Zeichen Z113 wie auf dem Foto dargestellt sondern um 1007-30.
wird dann nicht gleich ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt. Da geht es doch nur darum den Autofahrer abzuzocken.
abergleichwohl schwache Begründung...
Bei Nässe gilt nur bei Nässe, bei Schnee aber immer... Eine kaum nachvollziehbare Logik.
Die beste Maßnahme wäre, 70 % der Tempobegrenzungsschilder außerhalb der geschlossenen Ortschaften zu kassieren; DAS erhöht die Toleranz für die verbliebenen Einschränkungen.
Ja, woher bitte soll man das denn wissen? Das ist nicht nur irreführend, es ist auch noch unlogisch.
wer auf einer Bundesstraße (i.d.R. 100 km/h) unterwegs ist, sollte tunlichst nicht 125 km/h fahren. Wenn dort ein Schild mit 80 km/h steht schon mal gar nicht. Der Fahrer/ die Fahrerin ist doch mit der Strafe wirklich gut bedient. Ansonsten Klappe halten und in Demut die Strafe hinnehmen. In der Schweiz wäre vermutlich der Wagen beschlagnahmt worden...
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