
Muss der Betreiber eines Bewertungsportals verraten, wer einen bestimmten Kommentar verfasst hat, wenn ein Richter das will? Ja, findet das Amtsgericht Duisburg und verhängte nun Beugehaft gegen einen Mitarbeiter eines solchen Portals. Der will das Bundesverfassungsgericht einschalten.
Zitat von sysop
Muss der Betreiber eines Bewertungsportals verraten, wer einen bestimmten Kommentar verfasst hat, wenn ein Richter das will? Ja, findet das Amtsgericht Duisburg und verhängte nun Beugehaft gegen einen Mitarbeiter eines solchen Portals. Der will das Bundesverfassungsgericht einschalten.
Nichts Neues unter der Sonne.
Der Muff von 1000 Jahren unter den Talaren.
Zitat von ratschbumm
Nichts Neues unter der Sonne.
Der Muff von 1000 Jahren unter den Talaren.
Es ist gut so. In einem freien Land ist freie Meinungsäußerung möglich. Da braucht man keine Anonymität. Bei Straftaten soll sie auch nicht schützen!
Zitat von mundi
Es ist gut so. In einem freien Land ist freie Meinungsäußerung möglich. Da braucht man keine Anonymität. Bei Straftaten soll sie auch nicht schützen!
anonym ?
Zitat von mundi
Es ist gut so. In einem freien Land ist freie Meinungsäußerung möglich. Da braucht man keine Anonymität. Bei Straftaten soll sie auch nicht schützen!
Mit dieser Aussage widersprechen sie direkt der Position des BVerfG, dass bereits mehr als einmal klar gestellt hat, dass die Moeglichkeit der Anonymitaet die absolute Voraussetzung fuer freie Meinungsaeusserung ist.
Zitat von mundi
Es ist gut so. In einem freien Land ist freie Meinungsäußerung möglich. Da braucht man keine Anonymität. Bei Straftaten soll sie auch nicht schützen!
Völlig richtig!
Deswegen posten Sie auch unter Ihrem Namen, Frau mundi!
Zitat von ratschbumm
anonym ?
Frau mundi schrieb ausdrücklich:
"In einem freien Land ist freie Meinungsäußerung möglich."
Zitat von ratschbumm
Warum schreiben Sie dann hier anonym ?
Weil ich bescheiden bin.
Ich würde nichts schreiben, was eine Straftat wäre. Diesen Beitrag würde ohnehin der Moderator im Spiegel gar nicht zulassen.
Wenn es im anderen Forum anders ist, kann die Staatsanwaltschaft zugreifen.
Bewertungen, Forenbeiträge unter einem Nicknamen zu schreiben ist legitim und gang und gäbe. Ich muss zugeben, dass ich auch nicht davon ausgehe, dass scheinbare Realnamen wirklich echt sind.
Aber darum geht es ja nicht.
Wenn jemand im einem Forum schwere (nicht so was wie du Troll oder so, Beispiele spare ich mir mal) an eine bestimmte Person richtet oder bei Bewertungen geschäftsschädigende Behauptungen macht, die erwiesenermaßen Unwahr sind und deutlich über eine angebrachte Meinungsäußerung und Kritik hinausgehen, dann sollte er auch bereit sein dazu zu stehen und gegebenfalls auch dafür einzustehen. Eventuell auch vor Gericht.
Zitat von mundi
Es ist gut so. In einem freien Land ist freie Meinungsäußerung möglich. Da braucht man keine Anonymität. Bei Straftaten soll sie auch nicht schützen!
sich gegenüber der anonym aufgestellten Behauptung, "Sie unterhalte sexuelle Kontakte zu Patienten" wehren will, ist die Aufgabe der Anonymität des Behauptenden unumgänglich.
Zudem dies wohl kaum über die Qualität der Klinik aussagekräftig sein dürfte.
MEISTDISKUTIERTE THEMEN
-
634
Wirtschaft: Medienbericht zu Klimazielen: Sprit müsste bis zu 70 Cent teurer werden
-
513
Auto: Entwurf für Leitantrag: SPD plant offenbar neuen Anlauf für Tempolimit
-
454
Politik: Witz auf Kosten von Barron Trump: Melania Trump keilt gegen Zeugin in Impeachment-Anh
-
255
Politik: SPIEGEL-Umfrage : Wie junge Deutsche über die Klimakrise denken - und was sie dagegen
-
206
Politik: SPD-Führungsduo Walter-Borjans und Esken: Der Realitätsschock