
110 Millionen Euro stehen nach der Pleite von Thomas Cook zur Verfügung, um die betroffenen Kunden zu entschädigen. Doch das Geld wird nicht reichen, sagt nun der Insolvenzversicherer.
In der KFZ Haftpflichtversicherung sah es vor der Deregulierung so aus
Der gut beratene Kunde bekam als Angebot unbegrenzte Deckung, gedeckelt aber je Geschädigte Einzelperson. Zur Risikobegrenzung für Versicherer die Neuregelung auf 100 Mio. pauschal. Als Begründung hierfür wurde ein Megaschaden mit Ich erinnere einer Brücke und kollateral Schaden herangezogen. Wer entließ die Versicherer aus der Haftung?
Am Ende zahlt immer der Kunde je nach Kalkulation etwas unterschiedliche Beiträge, aber ALLES. Manna vom Himmel gibt es nicht.
Kein SPD Minister schreibt ein Gesetz, Kanzler hat Richtlinienkompetenz, Koalitionsräson!
Über 50 Jahre regierten CDU Kanzler, beteiligt an sehr vielen Regierungen die FDP, gerne mir Steuererhöhungen, gerne MwSt
Zitat von Proggy
Auf Grund welcher Rechtslage sollte eine Versicherung verpflichtet sein, über die beurkundete Versicheriungssumme hinaus, zu zahlen?
Es gibt hierfür gar keinen Grund, denn die Gesamt-Versicherungssumme ist im Gesetz mit 110 Mio. Euro gedeckelt.
Zitat von Frau_Rasenmäher
Nein, die Versicherung leistet das, was vertraglich vereinbart ist. Im vorliegenden Falle bis zu 110 Mio. Euro. Mehr hat Thomas Cook nicht versichert. Das ist aber nicht das Problem der Zürich.
Wenn ein Haus 200.000 EUR Wert ist und es wird für 100.000 EUR versichert, so wird, wenn es abbrennt, 100.000 EUR von der Versicherung gezahlt. Sie wird die fehlenden 100.000 EUR nicht aus ihren eigenen Rückstellungen leisten, die bleiben beim Hauseigentümer hängen.
Es mag unlogisch klingen, aber wenn sie ein Gut im Wert von 200K mit 100K versichern, sind Sie 50% versichert. Sie kriegen im Schadensfall 50% der 100K, also 50K.
Zitat von flytogether
die mal wieder nicht die Interessen des Bürgers im Auge hatte sondern die Interessen der Lobby. Es ist für jeden Grundschüler plausibel: Anzahl der Kunden, multipliziert mit den Durchschnittskosten einer Reise = Gesamtrisiko. Dass das Gesamtrisiko ungleich höher ist als 110 Millionen Euro wäre sogar einem Schüler aufgefallen der bereits mehrfach eine Jahrgangsstufe wiederholt hat.
Bevor Sie sich jetzt dem Politikerbashing anschließen.: wenn die Haftungsgrenze verdoppelt würde, dann wären die im Reisepreis enthaltenen Versicherunbgsprämien ebenfalls doppelt so hoch. Am Ende bezahlt der Reisende seinen Sicherungsschein sozusagen selbst ...
Zitat von Hans58
Man muss die Richtlinie auch im Zusammenhang mit der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU sehen.
Wie hoch sol sich denn ein Reiseveranstalter versichern????
Ich sehe weder in dieser Verordnung, noch in dieser Richtlinie eine dahingehende Öffnungsklausel, dass der gesetzgeber berechtigt wäre, zu Ungunsten seiner Bürger davon abzuweichen.
Wie hoch sich der reiseveranstalter versichern soll? Naja, im Wesentlichen in Höhe der vom Kunden eingenommenen, aber noch nicht durch Leistungen ausgeglichenen Summen zuzüglich eines gewissen Angstzuschlages für möglicherweise erhöhte Kosten bei der Rückholung gestrandeter Urlauber. Die Frage wie hoch die Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden sind, sollte jeder halbwegs ausgebildete Bilanzbuchhalter beantworten können.
Zitat von SchafNase
Die Zürich Insurance plc nahm im Geschäftsjahr 2018 ca 7,7 Milliarden an Beiträgen ein. Das Höchstrisiko aus den Reisesicherungsscheinen betrug damit ca 1,4% des Beitragsvolumens. Ein überschaubares Risiko...
Sie wollen also sagen, daß den Einnahmen in Höhe von 7,7 Milliarden nur das Risiko in Deutschland von 110 Millionen Euro gegenüberstand.
Das wäre eine Lizenz zum Gelddrucken.
Könnten Sie sich eventuell vorstellen, daß die Zürich Insurance plc mit den Einnahmen eine Vielzahl von Reiseveranstaltern in allen EU-Ländern abgesichert hat?
Was steht denn im Vertrag, im Sicherungsschein? Wenn dort die Deckelung erwähnt ist, dann ist es ok, wenn die Geschädigten nicht den vollen Betrag ersetzt bekommen. Andernfalls muss die Versicherung draufzahlen.
Zitat von SchafNase
Ich sehe weder in dieser Verordnung, noch in dieser Richtlinie eine dahingehende Öffnungsklausel, dass der gesetzgeber berechtigt wäre, zu Ungunsten seiner Bürger davon abzuweichen.
Wie hoch sich der reiseveranstalter versichern soll? Naja, im Wesentlichen in Höhe der vom Kunden eingenommenen, aber noch nicht durch Leistungen ausgeglichenen Summen zuzüglich eines gewissen Angstzuschlages für möglicherweise erhöhte Kosten bei der Rückholung gestrandeter Urlauber. Die Frage wie hoch die Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden sind, sollte jeder halbwegs ausgebildete Bilanzbuchhalter beantworten können.
Der Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie so in nationales Recht umgesetzt, dass sie der Richtlinie und den Verordnungen entsprechen. Andernfalls wäre schon längst ein EU-fahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet worden.
Selbst ein Bilanzbuchhalter ist kein Hellseher und könnte errechnen, wie hoch eine Versicherungssumme sein sollte.
Ihren Beitrag verstehe ich im Übrigen nicht:
"im Wesentlichen in Höhe der vom Kunden eingenommenen, aber noch nicht durch Leistungen ausgeglichenen Summen zuzüglich eines gewissen Angstzuschlages für möglicherweise erhöhte Kosten bei der Rückholung gestrandeter Urlauber. "
Vom Kunden eingenommenen Summen?
Die EU-Richtlinie und die Verordnungen lassen sich nicht über "Ängste" aus, da diese bei dem einen ggf. auftreten, beim anderen nicht.
Keine Versicherung, wofür auch immer, zahlt eine Entschädigung wegen Angst.
Zitat von Kritik
Sie wollen also sagen, daß den Einnahmen in Höhe von 7,7 Milliarden nur das Risiko in Deutschland von 110 Millionen Euro gegenüberstand.
Das wäre eine Lizenz zum Gelddrucken.
Könnten Sie sich eventuell vorstellen, daß die Zürich Insurance plc mit den Einnahmen eine Vielzahl von Reiseveranstaltern in allen EU-Ländern abgesichert hat?
Die Zurich ist eine Versicherung, die nicht nur Pauschalreisende versichert.
Im Übrigen gibt es für Pauschalreisen auch weitere Versicherungen wie z.B. die Europäische usw.
Zitat von darthkai
Können Geschädigte egtl. die Bundesregierung in die Pflicht nehmen...
Eins weiss ich ganz sicher: Wenn irgendeine Partei in den nächsten Tagen ernsthaft erwägt, nur einen Steuer-Euro von Gering- und Niedrigverdienern dazu zu verwenden, Thomas-Cook-Kunden ihre Karibikreise zu finanzieren, dann werde ich sie den Rest meines Lebens nicht mehr wählen. Und ich glaube, das wird dann nicht nur mir so gehen...
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