

Etliche Journalisten drängelten sich am 20. Dezember 1963 vor dem Frankfurter Römer - Fotoapparate, Kameras, Tonbandgeräte im Anschlag. Was dort an jenem Tag geschah, war eine Sensation: 22 ehemalige SS-Aufseher aus Auschwitz saßen auf der Anklagebank und mussten sich erstmals vor einem deutschen Strafgericht für ihre Beteiligung am Holocaust verantworten. Allein in der Todesfabrik von Auschwitz waren 1,1 Millionen Juden ums Leben gekommen. Zum ersten Mal bekamen die Täter ein Gesicht. Robert Mulka, einst rechte Hand des Auschwitzkommandanten Rudolph Höß, war der ranghöchste Angeklagte. Er gab dem Verfahren schließlich den Namen: "Strafsache gegen Mulka und andere".
18 Jahre lang hatten es die Deutschen vermieden, mit der NS-Vergangenheit aufzuräumen. Kollektiv wurde geschwiegen, verdrängt und vergessen, die Schuldfrage unter den Teppich gekehrt. Damit war es nun vorbei. Der Prozess verstörte und empörte die Deutschen. Denn im öffentlichen Verständnis urteilten die Frankfurter Richter nicht nur über 22 SS-Aufseher sondern über die ganze Nation. Heftige Diskussionen um Schuld und Sühne spaltete die Gesellschaft. Die wenigen, die sich der Schuld stellen wollten, standen den vielen Verweigerern gegenüber, die sich selbst zu Opfern stilisierten und eine Aufarbeitung der Vergangenheit überflüssig fanden.
Der Prozess gegen den Nazi-Schergen John Demjanjuk, der vor knapp drei Wochen wegen seines schlechten Gesundheitszustands unterbrochen wurde, lässt die Erinnerung an den ersten Ausschwitzprozess noch einmal wach werden. Demjanjuk muss sich für seine Gräueltaten im Vernichtungslager Sobibor verantworten, und noch 46 Jahre nach Mulka & Co. werden die gleichen Fragen diskutiert: Es geht um Befehle und um Gehorsam, um die Gefährdung des eigenen Lebens und um die Frage, unter welchen Bedingungen Menschen zu Mördern werden. War Demjanjuk nur ein Gehilfe, ein Werkzeug der Machthaber oder handelte er mit Vorsatz? Mulka wurde damals übrigens als Gehilfe eingestuft und bekam deshalb nur 14 Jahre Zuchthaus.
Die Dimension des Grauens
Für den Rechtsanwalt Henry Ormond, der im ersten Auschwitzprozess die Nebenklage vertrat, gab es schon damals nur eine Antwort auf all diese Fragen. In seinem Schlussplädoyer betonte er, dass die Beschuldigten fast alle aus gut bürgerlichen Familien stammten. Acht von ihnen hatten sogar studiert, zwei die mittlere Reife erworben und die anderen eine kaufmännische oder handwerkliche Lehre abgeschlossen. Alle seien christlich erzogen worden. Für Ormond war klar: Wenn die vor Gericht gestellten Täter als Repräsentanten der deutschen Gesellschaft gesehen werden, heißt das im Umkehrschluss: Die Mehrheit hatte mindestens die Veranlagung zu diesen Morden besessen, die sie dann durch vollständige moralische Abstumpfung ausleben konnten.
Um die ganze Dimension der Verbrechen zu erfassen, hatte Ormond im Sommer 1964 eine Ortsbesichtigung des Vernichtungslager Auschwitz beantragt: Die Richter sollten nach Polen fahren, um sich selbst ein Bild zu machen. Am Morgen des 14. Dezember 1964 standen schließlich Richter, Staatsanwälte, Nebenkläger und ein Angeklagter an der Stätte des Grauens. Die Wirkung hätte nachhaltiger nicht sein können.
Etwa zeitgleich mit dem offiziellen Auschwitz-Besuch wurde in der Frankfurter Paulskirche die Wanderausstellung "Auschwitz - Bilder und Dokumente" eröffnet, die die Deutschen über die NS-Verbrechen, über das Leben und den Alltag im Vernichtungslager Auschwitz aufklären sollte. Bereits im Vorfeld sorgte die Ausstellung für heftige Diskussionen, in der sich vor allem die Verweigerer zu Wort meldeten. Die Organisatoren machten schließlich einige Zugeständnisse: Der Auschwitz-Überlebende Robert Waitz, der bei der Eröffnungsfeier eigentlich eine Rede halten sollte, wurde auf die Zuschauertribüne verbannt und damit zum Schweigen verdonnert. Gleichzeitig wurden die Anklageschriften des Auschwitzprozess aus der Ausstellung genommen und jene Bilder, die Mulka & Co. auf dem Weg zum Gerichtsaal zeigten.
Bann des Schweigens
Trotz dieser Zugeständnisse behielt die Ausstellung ihren eigentlichen Charakter bei: Sie blieb eine detailgetreue Dokumentation der perfiden NS-Vernichtungsmaschinerie. Und damit war ihre Wirkung ebenso nachhaltig wie die Ortsbesichtigung der Richter und Staatsanwälte in Auschwitz. 88.000 Besucher zählte die Ausstellung allein in Frankfurt. Danach zog sie nach Stuttgart, Wien, Nürnberg, Düsseldorf, Hannover und Westberlin weiter. Die Ausstellung brach endgültig den Bann des Schweigens.
Trotzdem dominierten nach wie vor die Verweigerer die öffentliche Meinung, deren Druck sich nicht nur die Ausstellungsmacher beugten. Hannah Arendt, die sich in den fünfziger Jahren intensiv mit den totalitären Regimes der dreißiger und vierziger Jahre beschäftigt hatte, verwies mehrfach darauf, wie sich die aufarbeitungsfeindliche öffentliche Meinung sogar im Verhalten Einzelner widerspiegelte. Besonders deutlich zeigte sich das bei ehemaligen SS-Angehörigen und politischen Häftlingen, die in Frankfurt als Zeugen aufgerufen wurden. Vielfach sagten sie im Gerichtssaal etwas ganz anderes aus, als in den Voruntersuchungen. Zu groß war ihre Angst, Nachbarn, Verwandte und Freunde würden ihr Verhalten als Verrat betrachten.
Selbst die Berichterstattung hatte sich von den alten Denkmustern nicht frei gemacht. Die Medien verzichteten beispielsweise darauf, der Frage nachzugehen, warum die Täter so lange von der juristischen Strafverfolgung verschont geblieben waren - obwohl sie ständig präsent war. "Wir sind in diesem Fall noch einmal davongekommen" titelten die Nürnberger Nachrichten zum Abschluss des ersten Auschwitzprozess erleichtert, so als wäre Deutschland angesichts der vergleichbar milden Urteile von seiner schlimmsten Schuld freigesprochen worden.
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Das Tor des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau aus der Perspektive bei Einfahrt in das Lager
Überlebende des KZ Auschwitz nach der Befreiung durch sowjetische Truppen am 27. Januar 1945
Robert Mulka meldete sich 1941 freiwilig zur SS, nachdemn die Wehrmacht ihn wegen einer Vorstrafe nicht als Offizier hatte übernehmen wollen. Er war für kurze Zeit Ausbilder an einer Pionierschule, bevor er im April 1942 Kompanieführer eines "Wachsturmbanns" im KZ Auschwitz wurde. Im März 1943 stieg er zum Adjudanten des Auschwitz-Kommandanten Rudol Höß und zum stellvertretenden Lagerleiter auf.
Robert Mulka, 1943 stellvertretender Kommandant des Vernichtungslagers Auschwitz, auf erkennungsdienstlichen Aufnahmen der Hamburger Polizei von 1962. Mulka war aufgeflogen, nachdem sein Sohn bei den Olympischen Spielen 1960 in Rom eine Medaille im Segeln gewann und ein Holocaust-Überlebender beim Namen Mulka stutzig geworden war.
Vor dem Frankfurter Schwurgericht wurde ab Dezember 1963 gegen 22 ehemalige Angehörige des SS-Wachpersonals im Konzentrationslager Auschwitz verhandelt. Einer der Angeklagten war der Hamburger Kaufmann Robert Mulka, zeitweise stellvertretender Lagerkommandant von Auschwitz.
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