

"Auschwitz liegt nicht in der Schweiz!" Mit diesem 1996 geäußerten Satz brachte der damalige Schweizer Bundespräsident Jean-Pascal Delamuraz die nach dem Zweiten Weltkrieg vorherrschende Geisteshaltung der eidgenössischen Regierung auf den Punkt: Mit dem Holocaust habe der neutrale Kleinstaat nichts zu tun gehabt. Folgerichtig wurde auch das Schicksal der Schweizer KZ-Häftlinge verdrängt.
Zu Unrecht: Mindestens 391 Schweizer waren in Konzentrationslagern inhaftiert, mehr als 200 starben. Dazu kommen mindestens 328 KZ-Häftlinge, die in der Schweiz geboren wurden, aber keine Schweizer Staatsbürgerschaft besaßen. Bei den Häftlingen handelte es sich um Auslandschweizer, die in Deutschland oder besetzten Gebieten lebten.
Mit dem Buch "Die Schweizer KZ-Häftlinge" liegt nun erstmals eine Studie über das Schicksal dieser Menschen vor. Menschen wie Emma Schlotterer, geboren am 13. Dezember 1885 als Kind deutscher Eltern in Basel. 1892 ließ sich die Familie einbürgern. Mit 20 heiratete Emma den Deutschen Gustav Kübler und verlor dadurch ihre Schweizer Staatsbürgerschaft. Das Paar zog ins süddeutsche Städtchen Badenweiler, wo es eine Metzgerei übernahm und drei Kinder großzog.
Als Mitglied der verbotenen Zeugen Jehovas leistete Emma nach der Machtergreifung aktiven Widerstand gegen die Nationalsozialisten. Sie verweigerte Kunden den Hitlergruß und schmuggelte Drucksachen ihrer Glaubensschwestern aus der Schweiz nach Deutschland. 1936 wurde sie verhaftet und von einem Sondergericht in Mannheim zu zehn Monaten Gefängnis mit anschließender "Schutzhaft" verurteilt.
Emma Kübler-Schlotterer überlebte mehr als sieben Jahre in den Konzentrationslagern Moringen, Lichtenburg, Ravensbrück und Auschwitz, wo Lagerkommandant Höß sie als vertrauenswürdige Kindererzieherin und Köchin in seiner Villa beschäftigte. Nach der Räumung von Auschwitz und einem "Todesmarsch" über die KZ Groß-Rosen, Buchenwald und Mauthausen nach Bergen-Belsen starb Emma Kübler-Schlotterer am 22. April 1945 kurz nach der Befreiung des Lagers durch britische Truppen an Typhus.
In all diesen Jahren intervenierten die Schweizer Behörden kein einziges Mal für die in Basel aufgewachsene Emma - nach dem Verlust ihrer Staatsangehörigkeit durch Heirat galt sie als Ausländerin, die keinen diplomatischen Schutz mehr verdiente. Dieses Schicksal teilte sie mit Dutzenden weiteren verstoßenen Frauen.
Wie wenig Beachtung die Schweiz auch nach dem Krieg ihren KZ-Häftlingen schenkte, zeigt sich am Fall des jüdischen Auslandschweizers Adhémar Wyler, der im Elsass eine Fabrik für Radioapparate betrieb. Als 34-Jähriger wurde er im April 1942 wegen "Spionageverdachts" verhaftet und bald darauf nach Auschwitz deportiert, wo er bis zur Räumung des Lagers am 18. Januar 1945 wie durch ein Wunder überlebte. Auf einem "Todesmarsch" gelang ihm die Flucht.
Anfang Mai kehrte Wyler nach Paris zurück. Im selben Zug saßen 1500 befreite französische Kriegsgefangene sowie 13 weitere KZ-Überlebende. Am Bahnhof Gare de l'Est durften diese als Erste aussteigen. Empfangen wurden sie von französischen Truppen, die vor ihnen die Waffe präsentierten. Wyler erhielt neue Kleider, das Gastland Frankreich sprach ihm als Ausländer umgerechnet 8000 Euro Entschädigung zu.
Preisabfragezeitpunkt
14.04.2021 15.44 Uhr
Keine Gewähr
Ganz anders der Empfang in der Heimat: Als Wyler im Juli erstmals im Eidgenössischen Politischen Departement (EPD), dem Außenministerium, in Bern vorsprach, hatte der zuständige Beamte keine Zeit, beim zweiten Mal weilte er in den Ferien. Auf Wylers Gesuch, "für einige Minuten" von Außenminister Petitpierre empfangen zu werden, ging man nicht ein. Erst am 3. August nahm sich ein Beamter seiner an. Wyler beschwerte sich, dass die Schweiz sich nur halbherzig für ihn eingesetzt habe, und fragte nach einer Entschädigung für die aus Frankreich deportierten Schweizer.
Danach schrieb Wyler mehrmals an das EPD und bat um Unterstützung. Er wolle seine Arbeit wieder aufnehmen, doch sein psychischer Zustand lasse dies nicht zu. Dem zuständigen Beamten wurden die verzweifelten Zuschriften immer unangenehmer. Am Rand einer Seite notierte er: "Ich weiß nicht, ob dem Departementschef zugemutet werden darf, diese weitere lange Notiz über Adhémar Wyler zu lesen?“
Dann plötzlich stoppte die Korrespondenz. Adhémar Wyler hatte sich am 10. September 1946 in Brüssel das Leben genommen.
Was hätte die Schweiz tun können, um ihren Landsleuten zu helfen? Die Antwort lautet: einiges. In den Jahren 1943 und 1944 führte sie mit Deutschland Verhandlungen über einen möglichen Gefangenenaustausch. Dokumente belegen, dass die Eidgenossen über einen beträchtlichen Handlungsspielraum verfügt hätten, um ihre KZ-Häftlinge zu befreien. Doch sie nutzten ihn kaum.
Als die deutschen Unterhändler eine Liste mit 116 verhafteten Schweizern präsentierten, von denen sie bei mindestens 18 keine Bedenken gegen eine Freilassung hatten, legte die Schweiz keinen Wert darauf, sie freizubekommen. Einige hielt man für unliebsame "Linke", andere betrachtete man als "übelbeleumdet". Man habe "kein Interesse daran, auf eine Überführung dieser Mitbürger in die Schweiz zu dringen". Es bedeute für die "heimatlichen Behörden eine finanzielle Entlastung, wenn Deutschland Besserungsmassnahmen ergreift".
Mehrmals boten die deutschen Delegierten einen "Generalaustausch" an. Doch die Schweizer Regierung ließ diese Möglichkeiten ungenutzt verstreichen. Sie gewichtete staatspolitische Bedenken höher als das Schicksal ihrer Landsleute. Häftlinge, die sie nicht als "schutzwürdig" betrachtete, wollte die Schweiz nicht zurück ins Land holen.
Wie Adhémar Wyler meldeten sich nach 1945 zahlreiche Schweizer KZ-Überlebende in Bern. Sie waren, oft nach jahrelanger Haft, mittellos zurückgekehrt und baten um Entschädigung für das erlittene Unrecht. Im Raum stand der Vorschlag, dafür die von der Regierung blockierten 500 Millionen Franken deutscher Guthaben in der Schweiz einzusetzen. Im Rahmen des Washingtoner Abkommens von 1946 hatten die Alliierten der Schweiz erlaubt, rund 250 Millionen davon zugunsten der Schweizer Opfer des Krieges zu verwenden.
Die Schweizerische Bankiervereinigung befürchtete jedoch, dass eine Enteignung zu diesem Zweck das Ansehen des Finanzplatzes beschädigen könnte. So wurden praktisch alle deutschen Gelder zurückbezahlt. Es dauerte Jahre, bis die überlebenden Schweizer KZ-Häftlinge und die Angehörigen von im KZ Umgekommenen Entschädigungen erhielten.
Besonders abstoßend waren die Kriterien, die bei der Festsetzung der Zahlungen angewandt wurden. Widerstandskämpfer gegen Hitler hatten aus Sicht der Schweizer Behörden gegen die "Neutralitätsmaxime" des Landes und damit gegen die Interessen der Schweiz verstoßen. Sie galten deshalb als "mitschuldig" an ihrer Verfolgung. Zum KZ-Häftling Armand Mottet, der die Lager in Flossenbürg und Sachsenhausen überlebt hatte, heißt es in einer Aktennotiz: "Wenn Mottet als Widerstandskämpfer Frankreich gedient hat, so muss er sich nicht verwundern, wenn die damaligen Feinde ihn bestraften."
Für die Schweizer Gesandtschaft in Berlin war es während des Krieges undenkbar, gegen die Verfolgung der Schweizer Juden oder die Inhaftierung von Schweizer "Schutzhäftlingen" im KZ zu protestieren. Zu lähmend war die Angst, dass Hitler aus Wut über solche Proteste in die Schweiz einmarschieren könnte. Die Diplomaten sahen ihre Aufgabe nicht darin, Deutschland "anzuschwärzen", sondern mit dem Regime möglichst gute Beziehungen zu unterhalten.
Die Schweiz intervenierte nur in Einzelfällen, etwa bei Landsleuten, die für den eigenen Nachrichtendienst gearbeitet hatten. Die Bereitschaft, sich für einen Häftling einzusetzen, war deutlich größer, wenn dieser aus einer einflussreichen, gut vernetzten Familie stammte und in der Heimat entsprechend prominente Fürsprecher hatte. Stets wogen die Diplomaten ab, ob ein bedrohter Staatsbürger des diplomatischen Schutzes würdig war.
Sie wurden so zu Richtern, wer ein "guter Schweizer" war und wer nicht. Die einzelnen Ämter, Diplomaten und Bundesräte waren sich dabei weitgehend einig: Kriminelle, "Asoziale", Behinderte, Kommunisten, Widerstandskämpfer, Menschen, die Juden geholfen hatten, "Zigeuner", Homosexuelle, Doppelbürger sowie Juden galten als Bürger zweiter Klasse. Dies waren fast exakt die gleichen Menschen, die auch die Nationalsozialisten als "minderwertig" betrachteten - woran seitens der Schweizer Behörden offenbar niemand Anstoß nahm.
Als einziges neutrales Land baute Schweden gegenüber NS-Deutschland Druck auf und drohte eine Verschlechterung der schwedisch-deutschen Beziehung an. Da die deutsche Rüstungsindustrie auf die schwedische Erzförderung angewiesen war, ging das NS-Regime mehrmals auf schwedische Forderungen ein.
Weitaus hartnäckiger und erfolgreicher als die Schweiz setzte sich auch das besetzte Dänemark für seine von der Deportation bedrohten oder im KZ inhaftierten Landsleute ein. Staatliche Stellen und Private protestierten vehement dagegen, dass dänische Häftlinge in deutsche KZ deportiert wurden. Später erreichten sie, dass die dänischen Häftlinge Lebensmittelpakete und Kleider empfangen durften, was deren Überlebenschancen stark erhöhte.
Dem dänischen Diplomaten Frants Hvass gelang es im Dezember 1944, etwa 200 alte und kranke dänische Polizisten sowie später einige "Asoziale" und politische Häftlinge aus dem KZ zu befreien. Die Schweiz hatte zu diesem Zeitpunkt nur rund 20 Häftlinge ausgetauscht. Ab Mitte März brachten weiße Busse des schwedischen Roten Kreuzes 4700 skandinavische Häftlinge aus anderen Lagern nach Neuengamme. Im April 1945 erlaubte Himmler dem schwedischen und dem dänischen Roten Kreuz, die skandinavischen Häftlinge in die Heimat zurückzubringen.
Auch die Schweiz hätte Dutzende KZ-Häftlinge retten können - wenn sie sich mit mehr Nachdruck für ihre Landsleute eingesetzt hätte.
Der Autor René Staubli ist Mitverfasser der im Oktober 2019 erschienenen Studie "Schweizer KZ-Häftlinge".
SPIEGEL+-Zugang wird gerade auf einem anderen Gerät genutzt
SPIEGEL+ kann nur auf einem Gerät zur selben Zeit genutzt werden.
Klicken Sie auf den Button, spielen wir den Hinweis auf dem anderen Gerät aus und Sie können SPIEGEL+ weiter nutzen.
Sieben Jahre KZ: Emma Kübler-Schlotterer, die ihre Schweizer Staatsbürgerschaft wegen Heirat mit einem Deutschen verloren hatte, bei ihrer Registrierung im KZ Auschwitz am 26. März 1942. Hier arbeitete sie unter anderem als "Haushilfe" für den Lagerkommandanten Rudolf Höß.
Von Lager zu Lager: Der Leidensweg von Emma Kübler-Schlotterer, nachgezeichnet von ihren Angehörigen. Die Zeugin Jehovas wurde am 15. Dezember 1936 in Deutschland verhaftet. Sie musste mehr als sieben Jahre in verschiedenen KZ verbringen, unter anderem in Ravensbrück, Auschwitz, Groß-Rosen und Bergen-Belsen, wo sie kurz nach der Befreiung starb.
Mutter von drei Kindern: Emma und Gustav Kübler um 1916 mit Emma Sophie, Max und Gustav. Ihre Nachfahren leben heute in Badenweiler im Bundesland Baden-Württemberg.
Schweizer Schicksale: Mindestens 391 Schweizer waren zwischen 1933 und 1945 in Konzentrationslagern inhaftiert. Unter ihnen auch Rudolf Schlatter, der am 3. Juni 1942 in Deutschland wegen Verdachts auf Spionage und Urkundenfälschung verhaftet wurde. Er war in den Lagern Buchenwald, Dachau und Bergen-Belsen inhaftiert und ist seit Kriegsende verschollen.
Feind in der Familie: Die Westschweizerin Anne-Françoise Perret-Gentildit-Maillard (r.) war Mitglied der Résistance in Paris. Ihr Bruder Daniel (links im Bild) arbeitete in der französischen Hauptstadt für die Geheime Feldpolizei und die Abteilung III F der militärischen Gegenspionage. Am 10. August 1944 verriet er Anne-Françoise. Sie wurde darauf ins KZ Ravensbrück deportiert. Bei einem Gefangenentransport konnte sie flüchten. Das Bild zeigt die Geschwister mit ihrer Mutter Anne Julie am 7. April 1931 in Lausanne.
Flugblätter in Wien: Der Arbeiter Albert Mülli schmuggelte kommunistische Schriften von Zürich nach Wien. Am 21. November 1938 verhaftete ihn die Gestapo dort. Bei Kriegsende wurde er aus dem KZ Dachau befreit.
Freundschaft im KZ: Paul Zahnd (l.) war Mitglied im Widerstand, Paul Miserez desertierte aus der SS. Beide wurden aus Frankreich deportiert. Auf das Foto, aufgenommen nach der Befreiung aus dem KZ Neuengamme, schrieb Zahnd auf Französisch: "Möge dieses Foto das Symbol unserer Freundschaft (um unserer vergangenen Leiden willen) bis in die Ewigkeit sein."
Deportiert aus Westfrankreich: Die Schweizer Jüdin Marcelle Giudici Foks (l.) wurde am 31. Januar 1944 an der französischen Atlantikküste mit ihrer Schwester Liliane Xavier Foks (r., französische Staatsbürgerin) und ihren Eltern verhaftet und deportiert. Die Nazis ermordeten sie nach ihrer Ankunft im KZ Auschwitz.
Ermordet wegen Widerstands: André Bochy war Mitglied der Résistance. Im Januar 1944 wurde er verhaftet und deportiert. Bochy überlebte die KZ Natzweiler-Struthof und Dachau. Am 14. Januar 1945 starb er im KZ Mauthausen.
Ermordet in Auschwitz: Die Jüdin Lucie Bigard, hier mit ihren Söhnen Robert und Jacques (französische Staatsbürger) auf einem Bild aus dem Jahr 1931. Bigard wurde am 13. April 1944 deportiert und in Auschwitz ermordet. Robert wurde ebenfalls deportiert und an einem unbekannten Ort ermordet. Jacques wurde erschossen.
Mutter und Sohn: Die Schweizer Jüdin Lea Berr wurde von den Nationalsozialisten mit ihrem knapp zweijährigen Sohn Alain am 13. April 1944 aus Frankreich deportiert. Beide wurden in Auschwitz ermordet.
Spätes Bekenntnis: Es dauerte 75 Jahre, bis die Schweizer Regierung endlich die Existenz Schweizer Häftlinge offiziell anerkannte. Am 19. Januar 2020 räumte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (SP) bei einem Treffen mit Holocaustüberlebenden ein, dass "auch gebürtige Schweizerinnen und Schweizer der unmenschlichen Verfolgungspolitik der Nazis zum Opfer fielen". Sie sagte, die Betroffenen - darunter die überlebenden Schweizer KZ-Häftlinge - seien von der Regierung nach dem Krieg "kaltherzig behandelt" worden.
Sieben Jahre KZ: Emma Kübler-Schlotterer, die ihre Schweizer Staatsbürgerschaft wegen Heirat mit einem Deutschen verloren hatte, bei ihrer Registrierung im KZ Auschwitz am 26. März 1942. Hier arbeitete sie unter anderem als "Haushilfe" für den Lagerkommandanten Rudolf Höß.
Foto: The Auschwitz-Birkenau State MuseumVon Lager zu Lager: Der Leidensweg von Emma Kübler-Schlotterer, nachgezeichnet von ihren Angehörigen. Die Zeugin Jehovas wurde am 15. Dezember 1936 in Deutschland verhaftet. Sie musste mehr als sieben Jahre in verschiedenen KZ verbringen, unter anderem in Ravensbrück, Auschwitz, Groß-Rosen und Bergen-Belsen, wo sie kurz nach der Befreiung starb.
Foto: Familienarchiv Beate Müller-KüblerSchweizer Schicksale: Mindestens 391 Schweizer waren zwischen 1933 und 1945 in Konzentrationslagern inhaftiert. Unter ihnen auch Rudolf Schlatter, der am 3. Juni 1942 in Deutschland wegen Verdachts auf Spionage und Urkundenfälschung verhaftet wurde. Er war in den Lagern Buchenwald, Dachau und Bergen-Belsen inhaftiert und ist seit Kriegsende verschollen.
Foto: Archiv Laurent FavreFeind in der Familie: Die Westschweizerin Anne-Françoise Perret-Gentildit-Maillard (r.) war Mitglied der Résistance in Paris. Ihr Bruder Daniel (links im Bild) arbeitete in der französischen Hauptstadt für die Geheime Feldpolizei und die Abteilung III F der militärischen Gegenspionage. Am 10. August 1944 verriet er Anne-Françoise. Sie wurde darauf ins KZ Ravensbrück deportiert. Bei einem Gefangenentransport konnte sie flüchten. Das Bild zeigt die Geschwister mit ihrer Mutter Anne Julie am 7. April 1931 in Lausanne.
Foto: Familienarchiv Gilles PerretFreundschaft im KZ: Paul Zahnd (l.) war Mitglied im Widerstand, Paul Miserez desertierte aus der SS. Beide wurden aus Frankreich deportiert. Auf das Foto, aufgenommen nach der Befreiung aus dem KZ Neuengamme, schrieb Zahnd auf Französisch: "Möge dieses Foto das Symbol unserer Freundschaft (um unserer vergangenen Leiden willen) bis in die Ewigkeit sein."
Foto: Archiv Laurent FavreDeportiert aus Westfrankreich: Die Schweizer Jüdin Marcelle Giudici Foks (l.) wurde am 31. Januar 1944 an der französischen Atlantikküste mit ihrer Schwester Liliane Xavier Foks (r., französische Staatsbürgerin) und ihren Eltern verhaftet und deportiert. Die Nazis ermordeten sie nach ihrer Ankunft im KZ Auschwitz.
Foto: Archiv Marie-Claire GiudiciErmordet in Auschwitz: Die Jüdin Lucie Bigard, hier mit ihren Söhnen Robert und Jacques (französische Staatsbürger) auf einem Bild aus dem Jahr 1931. Bigard wurde am 13. April 1944 deportiert und in Auschwitz ermordet. Robert wurde ebenfalls deportiert und an einem unbekannten Ort ermordet. Jacques wurde erschossen.
Foto: Andree Olff/ Yad Vashem (Item Nr. 1714810)Spätes Bekenntnis: Es dauerte 75 Jahre, bis die Schweizer Regierung endlich die Existenz Schweizer Häftlinge offiziell anerkannte. Am 19. Januar 2020 räumte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (SP) bei einem Treffen mit Holocaustüberlebenden ein, dass "auch gebürtige Schweizerinnen und Schweizer der unmenschlichen Verfolgungspolitik der Nazis zum Opfer fielen". Sie sagte, die Betroffenen - darunter die überlebenden Schweizer KZ-Häftlinge - seien von der Regierung nach dem Krieg "kaltherzig behandelt" worden.
Foto: RUBEN SPRICH/ REUTERSMelden Sie sich an und diskutieren Sie mit
Anmelden