
Rechtsordnung: Der Kadi sprach im Auftrag des Kalifen Recht. Dabei berief er sich auf die Regelungen der Scharia (Illustration aus einem Manuskript von 1334).
Foto: Granger; NYC / INTERFOTOIslamwissenschaftler über die Scharia Vollverschleierung und Handabhacken – ist das islamisches Gesetz?
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Im Koran kommt das Wort an einer Stelle mit der Bedeutung »der Weg zur Quelle, zur Tränke« vor. Als Fachbegriff umfasst die Scharia die gesamte Normenlehre des Islam: Was sind die Glaubensinhalte, wie sollen Gläubige beten, essen und sich kleiden, wie mit Bedürftigen und der Schöpfung umgehen? Konkrete Rechtsvorschriften sind nur ein kleiner Teil.
Eine Übersetzung von »Scharia« mit »islamisches Recht« ist falsch, denn auch die islamische Normenlehre unterscheidet zwei Sphären: Die Religion regelt die Beziehungen zwischen Mensch und Gott, das Recht die Beziehungen zwischen den Menschen. Und die Scharia regelt mehr als nur das Recht.

Der Islam im Mittelalter: Vom Aufstieg einer neuen Macht
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In der öffentlichen Debatte wird »Scharia« oft reduziert auf Körperstrafen, Unterdrückung von Frauen und Diskriminierung anderer Religionen. Die Scharia lässt aber auch ganz andere Interpretationen zu. Wer muslimische Gläubige nur abstrakt nach ihrem Verhältnis »zur Scharia« fragt, ist unseriös. Die Frage setzt einen zwingenden Gegensatz zum Rechtsstaat voraus, den es so nicht gibt.
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