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Neue Coronabeschränkungen Genesen, geimpft, geboostert – was Sie jetzt wissen müssen

Omikron führt zu höheren Infektionszahlen, vielerorts werden die Schutzregeln verschärft. Wer ist betroffen? Und was bedeutet das für Genesene und Menschen, die Einmal-Impfstoff bekommen haben?
Von Jule Lutteroth

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Eine Ausweitung der Kontaktbeschränkungen und die Anpassung der Quarantäneregeln – darum wird es am Freitag gehen, wenn die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über neue Corona-Maßnahmen beraten. 64.340 neue Covid-19-Fälle wurden am Donnerstag in Deutschland gemeldet. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts erhöhte sich die Gesamtzahl der bislang erfassten Omikron-Fälle am Mittwoch binnen eines Tages um 20 Prozent auf insgesamt rund 42.500. Bundesweit liege der Omikron-Anteil bei rund 25 Prozent, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Mittwoch: Schon in Kürze werde Omikron die dominierende Coronavariante in Deutschland sein.

In Norddeutschland, das vergleichsweise gut durch die vergangenen Infektionswellen gekommen ist, steigen die Inzidenzen stark an. In Hamburg werden die Infektionsschutzmaßnahmen auf 2G plus verschärft, die Testpflicht betrifft dann auch Geimpfte und Genesene.

Nur wer bereits dreimal geimpft wurde, ist im Rahmen der 2G-plus-Regel derzeit von der Testpflicht ausgenommen. Menschen, die zum dritten Mal gegen Corona geimpft sind, dürfen also alle Restaurants oder Freizeiteinrichtungen ohne Testnachweis besuchen. Dies wurde Mitte Dezember bundesweit einheitlich geregelt, doch Ausnahmen gibt es trotzdem – etwa in NRW. Auch in medizinischen Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern gilt diese Regelung allerdings nicht. Hier müssen sich alle Besucherinnen und Besucher unabhängig vom Impfstatus testen lassen.

In Schleswig-Holstein wurden erweiterte Coronaregeln in Kraft gesetzt: Treffen sind dort nun auch im öffentlichen Raum nur noch mit maximal zehn Teilnehmern erlaubt, zudem gelten strengere Besucherbegrenzungen für Veranstaltungen. Auch Hamburg erweitert angesichts der zunehmend auftretenden Omikron-Variante seine Coronaregeln in weiten Teilen von 2G auf 2G plus. Ab kommender Woche müssen Geimpfte und Genesene bei Restaurantbesuchen, Kulturveranstaltungen und in Sportklubs zusätzlich einen negativen Coronatest vorlegen. In den Bundesländern gelten jeweils unterschiedliche Regeln, auch wenn es um Ausnahmen bei 2G plus geht. In Baden-Württemberg etwa sind Kinder und Jugendliche bis 17 mit vollständigem Impfschutz ausgenommen, ebenso Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel. In Bayern gilt die Ausnahme bei Kindern bis 14. In Hamburg sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von der Testpflicht befreit, die in der Schule seriell getestet werden. Und in NRW brauchen Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihres 15. Lebensjahres bis zum Ende der Weihnachtsferien einen Testnachweis. Hier finden Sie die Übersicht über die einzelnen Vorgaben der Bundesländer .

Wie viele Menschen sind geimpft, geboostert und ungeimpft?

In Deutschland wurden bis gestern mindestens 59,5 Millionen Menschen vollständig geimpft, meldet das RKI. Das entspricht 71,5 % der Gesamtbevölkerung. Mindestens 34 Millionen Menschen (40,9 %) haben zusätzlich eine sogenannte Boosterimpfung erhalten. Dreifach Geimpfte besitzen den derzeit besten Schutz gegen eine Covid-Erkrankung. Sie infizieren sich seltener, haben im Fall einer Infektion seltener Symptome und erkranken in der Regel auch seltener so schwer, dass sie ins Krankenhaus müssen.

Rund ein Viertel der Bevölkerung hat keinerlei Immunschutz gegen das Coronavirus – 21,3 Millionen Menschen wollen oder können sich nicht impfen lassen. Darunter sind vier Millionen Kinder im Alter bis vier Jahre, für die bisher kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.

Wann ist eine Immunisierung vollständig?

Zunächst ging die Forschung davon aus, dass bei den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna und dem Vektorimpfstoff AstraZeneca zwei Dosen ausreichen, um eine Grundimmunisierung zu erreichen und somit gut gegen eine Covid-19-Erkrankung zu schützen. Doch seit dem Aufkommen der Delta-Variante und der hochansteckenden Omikron-Variante hat sich inzwischen gezeigt, dass der Schutz vor Infektion bereits wenige Monate nach der Grundimmunisierung deutlich nachlässt.

Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) in Deutschland allen Erwachsenen eine Drittimpfung, wenn seit der zweiten Impfung mindestens drei Monate vergangen sind. Die Empfehlung gilt auch für Menschen mit einer schweren Immunschwäche, für Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat und in bestimmten Fällen auch für Jugendliche. Als Booster wird mRNA-Impfstoff von Biontech oder Moderna eingesetzt. Beide Stoffe bewirken eine starke Zunahme von Antikörpern gegen das Coronavirus.

Wie ist das bei Johnson & Johnson-Geimpften?

Rund 3,5 Millionen Menschen wurden in Deutschland mit dem vektorbasierten Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft. Bei dieser Vakzine wurde zunächst angenommen, dass schon eine einzige Spitze einen vollständigen Impfschutz biete.

Inzwischen bewertet die Stiko eine solche Einmalimpfung allerdings als »ungenügend« und im Einsatz gegen die Delta-Variante im Vergleich als weniger effektiv. Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Dosen wurden bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson zudem die meisten Impfdurchbrüche in Deutschland beobachtet. Daher empfiehlt die Stiko seit Oktober  allen Menschen, die Johnson & Johnson als Erstimpfung bekamen, eine zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech oder Moderna. Die weitere Impfung kann im Abstand von vier Wochen verabreicht werden. Zusätzlich wird drei Monate nach der zweiten Spritze eine Auffrischungsimpfung  mit Biontech oder Moderna empfohlen.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums brauchen Johnson & Johnson-Geimpfte zwei mRNA-Impfungen, um als geboostert zu gelten. Doch der Teufel liegt wie immer im Detail: Die Regelung kann in den einzelnen Bundesländern abweichen.

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Die EU-Arzneimittelbehörde Ema hatte im Dezember das Mittel von Johnson & Johnson zur Boosterimpfung empfohlen. Ob sich die Stiko jedoch dieser Empfehlung anschließt, ist noch offen.

Von der Stiko empfohlene Impfungen (Stand 21.12.2021)

Grundimmunisierung

Booster

Alter

1. Impfung

2. Impfung

3. Impfung

5* – 17

Biontech

Biontech

18 – 29

Biontech

Biontech

Biontech

30 – 59

Biontech od.

Moderna

Biontech od.

Moderna

Biontech od.

Moderna

ab 60

Biontech od.

Moderna od.

AstraZeneca

Biontech od.

Moderna od.

AstraZeneca

Biontech od.

Moderna

Johnson &

Johnson

Biontech od.

Moderna

Biontech od.

Moderna

Schwangere

Biontech

Biontech

Biontech

* Für 5 – 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen spricht die Stiko derzeit keine generelle Impfempfehlung aus. Jedoch sollten Kindern dieser Altersgruppe mit Vorerkrankungen geimpft werden.

sQuelle: Stiko  

Und bei Genesenen?

Menschen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert haben, bevor sie geimpft werden konnten, benötigen nach Einschätzung der Stiko zunächst eine Impfstoffdosis, um so eine Grundimmunisierung zu erreichen. Diese sollte frühestens drei Monate nach der Infektion erfolgen, heißt es im Bulletin vom 21.12.2021 . Im Abstand von weiteren drei Monaten kann dann eine Boosterimpfung erfolgen.

Menschen, die infiziert wurden, nachdem sie bereits geimpft wurden, sollen im Abstand von mindestens drei Monaten eine Auffrischimpfung erhalten. Diese Empfehlung gelte unabhängig von der Anzahl der bereits erhaltenen Impfstoffdosen, heißt es in der Stiko-Empfehlung. Als Genesene gelten Menschen, die mit einem PCR-Test positiv getestet wurden. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Dokumentiert wird die Infektion im Genesenenzertifikat.

Vor der Bund-Länder-Runde am Freitag zeichnen sich die neuen Beschränkungen bereits ab: Geboosterte könnten auch dann im Vorteil sein, wenn sie direkte Kontaktperson eines Infizierten sind. Das Konzept von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht vor, dass sie von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen werden können. Dies soll auch dann gelten, wenn die Zweitimpfung, das Ende einer Erkrankung oder die vollständige Impfung nach Ende einer Erkrankung nicht länger als zwei Monate zurückliegt.

Anmerkung: In diesem Text hieß es zunächst, Geboosterte seien in Deutschland generell von der Testpflicht befreit. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Wir haben die entsprechende Stelle im Text angepasst. In dem Text hieß es auch, dass Menschen, die Johnson & Johnson als Erstimpfung bekamen, erst nach zwei zusätzlichen Dosen eines mRNA-Impfstoffs als geboostert gelten. Tatsächlich ist die doppelte Gabe eines mRNA-Impfstoffs eine Empfehlung der Stiko.

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