Behandlungsfehler Falsche Diagnose, unnötige Eingriffe

In der Unfallchirurgie und Orthopädie wurden die meisten Behandlungsfehler dokumentiert
Foto: Mauricio Garcia Bazilio/ EyeEm/ Getty ImagesWenn Ärzte Fehler machen, kann das für Patienten schmerzhafte Folgen haben. So ging es beispielsweise einem 63-Jährigen, dem ein Tumor am Penis entfernt werden musste.
Bei seiner Entlassung bekam er einen Brief für seinen Hausarzt mit nach Hause. Darin stand, dass noch die Harnleiterschiene entfernt werden müsse, die bei der Operation eingesetzt worden war. Als der niedergelassene Urologe die Schiene bei einer Endoskopie entfernen wollte, konnte er sie jedoch nicht finden.
Der Grund: Ein Kollege im Krankenhaus hatte den Eingriff bereits vorgenommen. Die Information fehlte jedoch im Entlassungsbrief. Der Patient hatte den schmerzhaften Eingriff also unnötig ein zweites Mal über sich ergehen lassen müssen.
Der beschriebene Fall ist einer von insgesamt 1858 Behandlungsfehlern, die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft im vergangenen Jahr festgestellt haben. Damit bestätigte sich fast jeder dritte Verdacht eines Behandlungsfehlers.
Vor allem problematisch: Knie- und Hüftgelenks-OPs
88 Menschen starben an den Folgen der falschen Behandlung, 127 Patienten erlitten einen schweren, dauerhaften Schaden. Die meisten Beschwerden betrafen wie in den Vorjahren Operationen an Knien und Hüftgelenken sowie Eingriffe wegen Brüchen von Unterschenkel und Sprunggelenk.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der durch die Ärzteschaft festgestellten Behandlungsfehler zurückgegangen. Damals wurden noch etwa 2200 fehlerhafte Behandlungen dokumentiert. Allerdings ist im vergangenen Jahr auch über weniger Fälle entschieden worden.
Zudem spiegeln die Angaben der Bundesärztekammer nur einen kleinen Teil der auftretenden Behandlungsfehler wider, weil diese bisher nicht zentral erfasst werden. Wie viele Beschwerden es tatsächlich gibt, lässt sich deshalb nur schätzen. Experten gehen davon aus, dass etwa 40.000 Patienten pro Jahr gegen vermeintliche Behandlungsfehler vorgehen. Patientenschützer fordern seit Langem ein Zentralregister für Behandlungsfehler.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn Ärzte ihre Patienten nicht sorgfältig, entsprechend der medizinischen Standards behandeln. Beispielsweise, weil sie eine falsche Diagnose stellen oder zu spät reagieren. Ärzte sind zudem verpflichtet, Patienten umfassend über Behandlungsrisiken aufzuklären. Geschieht dies nicht, haben Patienten Anspruch auf Schadensersatz und eventuell Schmerzensgeld.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, sei jedoch extrem gering, betonen die Ärzte. Besonders in Anbetracht der knapp 20 Millionen Behandlungen in Kliniken pro Jahr und rund einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten in Praxen.
Der Vorsitzende der Schlichtungsstellen, Andreas Crusius, warnte davor, Ärzte, denen ein Fehler unterläuft, vorschnell als Pfuscher zu diskreditieren. Es gebe eine Vielzahl möglicher Ursachen für Fehler. Pfusch sei in den seltensten Fällen der Grund. Eine Gefahrenquelle sei der Zeit- und Personalmangel in Kliniken und Praxen. "Ärztinnen und Ärzte arbeiten am Limit, und manchmal ein gutes Stück darüber hinaus", kritisiert Crusius. Das Gesundheitssystem sei nicht auf maximale Patientensicherheit ausgerichtet, sondern auf maximale Effizienz.
An wen können sich Patienten wenden?
Wer den Verdacht hat, falsch behandelt worden zu sein, sollte nicht zu lange zögern. Nach drei Jahren verjähren die Ansprüche in der Regel.
- Zuerst sollte der Patient das Gespräch mit dem behandelnden Arzt selbst suchen. Kommt er dort nicht weiter, sind leitende Ärzte oder die Klinikleitung die nächsten Ansprechpartner. In vielen Kliniken gibt es zentrale Beschwerdestellen, an die Patienten sich wenden können.
- Ärzte- und Zahnärztekammern bieten mit ihren Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten eine außergerichtliche Streitschlichtung und Expertengutachten an. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei.
- Krankenkassen vermitteln eine außergerichtliche Rechtsberatung oder holen über ihren Medizinischen Dienst ein Gutachten ein. Das kann für den Patienten eine entscheidende Hilfe bei einem Gerichtsverfahren sein. Dieser Weg ist für die Patienten ebenfalls kostenfrei.
- Verbraucherzentralen, Selbsthilfegruppen und Patientenberatungsstellen bieten ebenfalls Hilfe bei Fragen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland betreibt unter der kostenlosen Rufnummer 0800-0117722 ein bundesweites Beratungstelefon.
- Schließlich bleibt der Weg zum Rechtsanwalt, der über die rechtlichen Möglichkeiten berät. Die Anwaltskosten trägt der Patient selbst. Bei den Anwaltskammern gibt es Adressen spezialisierter Rechtsanwälte.