Belgien
Erstmals Sterbehilfe für Minderjährige geleistet
Belgien hat eines der liberalsten Sterbehilfe-Gesetze weltweit. Seit 2014 ist die Tötung auf Verlangen sogar bei Minderjährigen erlaubt. Nun wurde die Regelung erstmals bei einem Teenager angewandt.
Es ist ein Fall, der erschüttert: Erstmals ist in Belgien die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe für Minderjährige umgesetzt worden. Das hat der Vorsitzende der staatlichen Sterbehilfe-Kommission, Professor Wim Distelmans, bestätigt. Er sei innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von dem Fall unterrichtet worden. Der minderjährige Patient oder die minderjährige Patientin war den Angaben zufolge todkrank.
In Belgien ist seit 2002 ein Sterbehilfe-Gesetz in Kraft, das als besonders liberal gilt. Es erlaubt Ärzten die Tötung auf Verlangen von erwachsenen, unheilbar kranken Patienten, sofern die Mediziner ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Anfang 2014 dehnte das Parlament die Sterbehilfe auf Minderjährige aus, wenn die Eltern zustimmen.
Arten der Sterbehilfe
Der Tod eines Menschen wird absichtlich und aktiv herbeigeführt. Zum Beispiel, indem ein Arzt eine tödliche Dosis Medikamente verabreicht. Diese Form der Sterbehilfe ist in Deutschland verboten (Tötung auf Verlangen oder Totschlag oder gar Mord).
Lebensverlängernde Maßnahmen wie zum Beispiel künstliche Ernährung werden auf Wunsch des Sterbewilligen eingestellt. Er erhält eine schmerzlindernde Behandlung, die Grundpflege und Seelsorge werden beibehalten. In Deutschland ist diese Form bei entsprechendem Patientenwillen straflos.
Ein Arzt verabreicht einem Patienten auf dessen Wunsch hin schmerzlindernde Medikamente, zum Beispiel Morphin. Eine lebensverkürzende Wirkung wird in Kauf genommen, ist aber nicht beabsichtigt. Diese Form ist in Deutschland straflos, aber die Grenze zur aktiven Sterbehilfe ist fließend.
Eine Person leistet Beihilfe zum Suizid, etwa durch Beschaffung eines tödlichen Mittels. Der Patient muss es selbstständig einnehmen, bei der Handlung darf nicht einmal jemand seine Hand führen. Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Ärzten drohen theoretisch jedoch berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Approbation: "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten", heißt es in Paragraf 16 der Muster-Berufsordnung, wie sie als Empfehlung vom Deutschen Ärztetag beschlossen wurde. Allerdings haben mehrere Landesärztekammern die Formulierung abgewandelt oder gar nicht in ihre Berufsordnungen übernommen. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, kann sich laut SPIEGEL an keinen Fall erinnern, in dem es in den vergangenen Jahren wegen Sterbehilfe zum Entzug der Approbation gekommen wäre.
In Deutschland haben Volljährige die Möglichkeit, in einer Patientenverfügung im Voraus schriftlich festzulegen, ob und wie sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten (Paragraf 1901a, Bürgerliches Gesetzbuch). Diese Angaben sind - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - für Ärzte verbindlich. Ausführliches Info-Material stellt das Justizministerium zur Verfügung.
"Glücklicherweise gibt es nur wenige Kinder, auf die das zutrifft, aber das bedeutet nicht, dass wir ihnen das Recht auf einen würdevollen Tod verwehren sollten", sagte Distelmans der Zeitung "Het Nieuwsblad", die als erste über den Fall berichtet hatte. Der flämische Sender VRT meldete ergänzend, es habe sich eher um einen Teenager als um ein Kind gehandelt. Weitere Details wurden nicht genannt.
Aktive Sterbehilfe ist in den meisten Ländern verboten. In der Europäischen Union erlauben nur die Niederlande, Luxemburg und Belgien ausdrücklich die Tötung auf Verlangen. Die passive Sterbehilfe, der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, ist in zahlreichen Ländern erlaubt beziehungsweise wird geduldet - auch in Deutschland.
Im vergangenen Jahr wurde jedoch in Deutschland durch ein neues Gesetz die geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten. Kommerzielle Sterbehilfevereine, wie sie etwa der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch gegründet hatte, dürfen hierzulande nicht mehr praktizieren. Vereine wie Exit oder Dignitas, die etwa in der Schweiz sterbewilligen Menschen Hilfe beim Suizid anbieten, besorgen für den Patienten ein tödlich wirkendes Barbiturat, das in Wasser aufgelöst wird. Aus juristischen Gründen muss es der Patient aber selbst schlucken können oder es sich zumindest selbst zuführen können - etwa über eine Magensonde.