Fünf Jahre nach Bundestagsbeschluss Ärzte kritisieren Beschneidungsgesetz

Skalpell (Archiv)
Foto: Oliver Berg/ picture alliance / dpaVor fünf Jahren hat der Bundestag entschieden: Unter bestimmten Bedingungen dürfen religiös motivierte Beschneidungen bei Jungen weiterhin durchgeführt werden. Sowohl bei Muslimen als auch bei Juden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.
Der Entscheidung Ende 2012 war ein Rechtsstreit vor dem Kölner Landgericht vorangegangen, bei dem Richter solche Beschneidungen als strafbare Körperverletzung gewertet hatten.
Zum Jahrestag der Abstimmung, bei der eine große Mehrheit der Abgeordneten für die Regelung votiert hatte, nehmen mehrere Ärztevertreter und Kinderschutzverbände ihre vehemente Kritik an dem Gesetz wieder auf: Dieses habe "schwerwiegende Auswirkungen" für die betroffenen Jungen, teilten unter anderem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und der Kinderschutzverein Mogis mit. Zudem fehle bislang eine breite Aufklärung der Eltern durch Behörden.
Das Beschneidungsgesetz erlaubt die Entfernung der Vorhaut, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Dazu zählen etwa Aufklärung der Eltern und eine Betäubung oder Narkose für das Kind. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säuglinge auch von entsprechend ausgebildeten religiösen Beschneidern, die keine Ärzte sind, beschnitten werden.
"Unnötige Schmerzen"
Kinderärzte warnen, dass bei der Beschneidung gerade von Säuglingen den Kindern unnötig Schmerzen zugefügt werden. "Insbesondere in den ersten sechs Monaten nach der Geburt, wenn sogar Nichtärzte eine Vorhautentfernung vornehmen dürfen, werden Beschneidungen oft ohne ausreichende Betäubung und daher nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen", schreibt Christoph Kupferschmid von der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte in der Debatte davor gewarnt, Beschneidungen in Deutschland zu verbieten.
Nicht medizinisch begründete Beschneidungen "verändern den Körper irreversibel und stehen bei nicht einwilligungsfähigen Jungen nicht im Einklang mit Gesundheitsschutz und Kindeswohl", kritisiert der Experte. Victor Schiering, Vorsitzender des Vereins Mogis schreibt, Jungen seien dadurch "per Gesetz ohne jeden wirksamen staatlichen Schutz gestellt".
Die Organisationen fordern mehr Aufklärung über die Risiken und Spätfolgen von Beschneidungen. Nötig sei auch ein breiter nationaler Dialog über den Schutz von Kindern. Nach Ansicht der Ärztevertreter sollten Jungen nur beschnitten werden, wenn sie selbst ihre Zustimmung zu dem Eingriff geben können.
Es gebe "keinen medizinischen und schon gar keinen ärztlich zu rechtfertigenden Grund", bei einem gesunden kleinen Jungen die Vorhaut zu entfernen und dadurch dessen sexuelle Selbstbestimmung "irreversibel und schwer zu beschädigen", kritisiert Matthias Franz von der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie.