Palliativ-Gesetz beschlossen Mehr Geld für Betreuung sterbender Menschen

Betreuung in Hospiz (Archivbild): Die letzte Lebensphase erleichtern
Foto: Matthias Benirschke/ dpaDas neue Hospiz- und Palliativgesetz regelt die ambulante Versorgung Sterbender: in der häuslichen Umgebung, in Hospizen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Dafür sollen die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich zusätzliche 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr in die Hand nehmen.
"Wir wollen Menschen überall dort gut begleiten, wo sie sterben - zu Hause, in Pflegeheimen, in Krankenhäusern, in Hospizen", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor der Abstimmung über das Gesetz im Bundestag. Künftig sollen Patienten besser über die Möglichkeiten der Palliativmedizin aufgeklärt werden und einen Anspruch auf umfassende Beratung haben. Zudem werde die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenenhospize verbessert, betonte Gröhe.
Gestärkt werde künftig auch die Palliativpflege in der häuslichen Krankenversorgung und die Sterbebegleitung in Pflegeheimen. Es dürfe nicht sein, dass sterbende Menschen aus Pflegeheimen in Krankenhäuser gebracht werden, weil die Heime keine angemessene Palliativversorgung gewährleisten könnten, sagte Gröhe. "Wir wollen, dass Menschen überall in diesem Land die Hilfe erfahren, die sie brauchen." Obwohl drei von vier Deutschen sich wünschen, zu Hause zu sterben, endet das Leben für die meisten im Krankenhaus oder Pflegeheim.
Höherer Tagessatz für Hospize
Die Palliativmedizin zielt darauf ab, sterbenskranken Menschen die letzte Lebensphase zu erleichtern - insbesondere durch Schmerztherapien, aber auch durch psychosoziale Betreuung. Die geplante Neuregelung, die der Bundestag nun beschlossen hat, soll vor allem die derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierten Hospize besser stellen. Sie erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten. Er steigt von 198 auf rund 255 Euro. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personal- auch die Sachkosten berücksichtigt (etwa Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter).
Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern wird Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationen von Pflegeheimen mit Haus- und Fachärzten zur Versorgung der Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.
Mit der Verbesserung der Sterbebegleitung reagiert die Bundesregierung auch auf die Debatte um die Sterbehilfe. Beklagt wird oft, dass viele Menschen mangels entsprechender Angebote bisher nicht in dem Rahmen sterben können, den sie sich wünschen - nämlich beispielsweise schmerzfrei und zu Hause. Über eine mögliche gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe stimmt der Bundestag am Freitag ab.
Hier finden Sie eine interaktive Karte zur Palliativversorgung in Deutschland .