Arznei für Schwerkranke Cannabis soll es ab 2017 auf Rezept geben

Wenn keine andere Therapie mehr hilft, sollen Schwerkranke künftig Cannabis auf Kosten der Krankenkassen erhalten. Das bekräftigte jetzt Gesundheitsminister Gröhe.
Legale Cannabis-Plantage in Israel

Legale Cannabis-Plantage in Israel

Foto: AMIR COHEN/ REUTERS

Schon im kommenden Jahr sollen Schmerzpatienten Cannabis auf Kassenrezept erhalten. "Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Dienstag in Berlin.

Mit dem Gesetzentwurf, der den Angaben zufolge am Mittwoch ins Bundeskabinett kommt, solle es schwer erkrankten Patienten ohne Therapiealternative ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten.

Wahrscheinlich werde das Gesetz spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten, sagte Gröhe der Berliner Tageszeitung "Welt". Vergangenes Jahr hatte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, in der "Welt" in Aussicht gestellt, das Gesetz bereits 2015 durch den Bundestag zu bringen, damit es ab 2016 greift. Das ist offensichtlich nicht geglückt, es dauert nun doch länger, als Mortler angekündigt hatte.

Begleitende Forschung

Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erlangen, werde die Erstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft. Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland, der eine Cannabisagentur voraussetze, möglich ist, soll die Versorgung durch Importe gewährleistet werden.

"Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und muss gleichzeitig noch näher erforscht werden", sagte Mortler. "Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben."

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April erstmals einem unheilbar kranken Mann den Eigenanbau von Cannabis zu Selbsttherapie ausnahmsweise erlaubt. Mit dem Urteil wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, dem an Multipler Sklerose Erkrankten eine Ausnahmeerlaubnis zum Cannabisanbau zu erteilen.

Medizinisches Cannabis kommt bei verschiedenen Krankheiten zum Einsatz, dazu zählt auch das Tourette-Syndrom, bei dem das Mittel die typischen Tics abmildern soll.

wbr/AFP
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