Kinderärzte gegen Beschneidung "Beschluss verletzt Grundrechte von Kindern"

Chirurgische Instrumente für eine Beschneidung: "Grundrechte von Kindern missachtet"
Foto: Bea Kallos/ dpaBad Orb - Die deutschen Kinderärzte haben die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen kritisiert. "Beim vorliegenden Gesetzentwurf werden Rechte von Kindern missachtet, das ist katastrophal", sagte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, am Montag bei einer Tagung in Bad Orb. Es mache den Verband sehr betroffen, dass das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit in Deutschland nur drittrangig sei und das Elternrecht und die Religionsfreiheit vorrangig seien.
Das Kabinett hatte am Mittwoch Gesetzespläne auf den Weg gebracht, wonach der Eingriff erlaubt bleiben soll. Voraussetzung ist, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über die Risiken aufklären lassen. Und: Das Kindeswohl darf nicht gefährdet sein.
Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die religiösen Grundrechte eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.
Die Gesetzespläne aus dem Justizministerium sehen zudem vor, dass auch Nicht-Ärzte in den ersten sechs Lebensmonaten eines Kindes den Eingriff übernehmen können. Bedingung ist, dass die Beschneider dafür besonders ausgebildet sind. Der Gesetzestext soll als Paragraf 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt werden.
Regierung machte viel Tempo
Nach heftigen öffentlichen Debatten hatte der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf zur Beschneidung auszuarbeiten. Die Regierung machte bei der Arbeit an den Gesetzesplänen viel Tempo. Noch in diesem Jahr soll der Bundestag die Neuregelung beschließen.
Hartmann kündigte an, man werde sich dafür einsetzen, dass der Entwurf im Bundestag keine Mehrheit findet. "Es ist für uns Kinder- und Jugendärzte unbegreiflich, dass man mit solch religiös motivierten Eingriffen nicht abwarten kann, bis ein Kind in einem Alter ist, in dem es selbst entscheiden kann, ob es dieses Ritual an seinem Körper vornehmen lassen möchte oder nicht." In Deutschland sind Jugendliche mit 14 Jahren religionsmündig.
In den USA, wo die Praxis nicht nur aus religiösen Gründen, sondern in der gesamten Bevölkerung häufig durchgeführt wird, hat die Interessenvertretung der US-Kinderärzte vor kurzem ebenfalls Stellung genommen - und die Beschneidung männlicher Neugeborener empfohlen.
Eine Überprüfung des verfügbaren Fachwissens habe ergeben, so die American Academy of Pediatrics, dass der gesundheitliche Nutzen der Beschneidung neugeborener Jungen die Risiken überwiege. Den Studien zufolge senkt eine Beschneidung das Risiko für Infektionen im Harntrakt, Peniskrebs und sexuell übertragbare Krankheiten.
Der Nutzen des Eingriffs, so die US-Kinderärzte, rechtfertige die Operation, wenn die Familien sich dafür entschieden. Doch nicht jeder männliche US-Bürger sollte in seinen ersten Lebenstagen automatisch beschnitten werden. Die Entscheidung für oder gegen den Eingriff bleibe letztlich den Eltern überlassen. Denn der medizinische Nutzen allein wiege nicht automatisch schwerer als andere Überlegungen einzelner Familien.