HPV-Impfung Ärzte wollen Krankenkassen kritische Broschüren verbieten

Vorbeugung gegen Gebärmutterhalskrebs: Weil ihnen kritische Töne in einer Broschüre über die HPV-Impfung missfallen, gehen Berufsverbände der Ärzte gegen zwei Krankenkassen vor. Die beharren auf ihrem Aufklärungsauftrag.
Impfung: Wie gut die Immunisierung gegen HPV vor Gebärmutterhalskrebs schützt, kann noch nicht abschließend beurteilt werden

Impfung: Wie gut die Immunisierung gegen HPV vor Gebärmutterhalskrebs schützt, kann noch nicht abschließend beurteilt werden

Foto: Kay Nietfeld/ picture alliance / dpa

Wie gut die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) tatsächlich vor Gebärmutterhalskrebs schützt, ist bis heute nicht geklärt. Jetzt wollen Mediziner den Krankenkassen verbieten, genau das in einer Broschüre zu schreiben.

Der Berufsverband der Frauenärzte und der Berufsverband der Kinder und Jugendärzte haben sich beim Bundesversicherungsamt über Informationsmaterial beschwert, das sowohl die Barmer GEK  als auch die Techniker Krankenkasse (TK) auf ihren Internetseiten  zum Download anbieten. Nach Ansicht der Ärzte verstoßen die Kassen damit gegen "ihren gesetzlichen Auftrag, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten." Barmer-GEK und TK würden "eine Ablehnung der Impfung nahelegen", weil sie einen "geldwerten Vorteil" suchten, heißt es in einer Presseerklärung der Verbände . Sie unterstellen den Versicherern sogar, Krebserkrankungen ungeimpfter Frauen bewusst in Kauf zu nehmen: Schließlich sei deren Behandlung "für die Kassen erheblich preiswerter als die flächendeckende HPV-Impfung."

Was dürfen, sollen oder müssen Aufklärungsbroschüren?

Was ist das für eine Broschüre, die die Ärzte derart erbost? "Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs/HPV-Impfung - Information und Entscheidungshilfe" heißt der Leitfaden, und wurde vom Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit in Kooperation mit den Kassen entwickelt. Darin steht, ganz zu Beginn, dass die ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut in Berlin die Impfung für junge Frauen empfiehlt und die Kassen die Kosten tragen.

Was den Ärzteverbänden nicht passt: Die Broschüre weist im Folgenden auch auf die nach wie vor unklare Datenlage zur HPV-Impfung hin. So schützt die Immunisierung relativ zuverlässig vor einer Ansteckung mit den Virus-Typen HPV-16 und -18, und diese sind bei etwa 70 Prozent der Gebärmutterhalskrebs-Erkrankungen nachzuweisen. Der Umkehrschluss, die Impfung schütze zu 70 Prozent vor Krebs, wurde aber bisher nicht belegt und wird sich vielleicht nie bewahrheiten. Der Schutz vor Gebärmutterhalskrebs kann "noch nicht abschließend beurteilt werden", heißt es daher in der Broschüre.

Konkreter wollen sich auch andere Experten inzwischen nicht mehr über die Wirksamkeit äußern. So heißt es auf den Seiten des Deutschen Krebsinformationsdienstes, die derzeit verfügbaren Impfstoffe würden "noch nicht lange genug eingesetzt, um den Einfluss auf die Krebsrate bereits sicher erkennen zu können." Fachleute hielten eine Senkung der Krebsrate allerdings "auf lange Sicht für sehr wahrscheinlich." Was unter Wissenschaftlern inzwischen bekannt ist, dürfte der ein oder anderen Patientin neu sein. Ist es da nicht richtig, sie aufzuklären?

"In Bezug auf die Impfung sind noch viele Fragen offen"

"Natürlich stimmt es, dass in Bezug auf die Impfung noch viele Fragen offen sind", sagt Wolfram Hartmann, als Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte hat er die Pressemitteilung mitverantwortet. "Die Diskussion gehört aber in Fachkreise. Patientinnen werden dadurch nur verunsichert." Von den Krankenkassen erwartet er, die Impfung ohne wenn und aber zu befürworten und sich an die Impfempfehlung der Stiko zu halten. Schließlich müssten das auch die Ärzte. "Wenn ich einer Patientin von der Impfung abrate und sie später erkrankt, kann sie mich verklagen", sagt Hartmann.

Sind die Krankenkassen aber wirklich verpflichtet, der Stiko blind zu folgen? "Das sind sie auf keinen Fall", sagt Tobias Schmidt, er ist Pressesprecher des Bundesversicherungsamtes, bei dem die Beschwerde der Ärzte einging. "Die Krankenkassen haben eine Aufklärungspflicht und dürfen auch kritisieren, nur muss das sachlich begründet sein."

In dem Leitfaden werde "pro und contra bewusst gegenübergestellt, um mündigen Patienten eine Entscheidungshilfe zu geben", sagt Barmer GEK-Sprecher Athanasios Drougias. "Der Vorwurf, wir wollten mit krebskranken Frauen Kosten sparen, ist schlichtweg zynisch." Auch bei der TK findet man, in der Broschüre sei "keinerlei Unseriosität zu erkennen."

Kinderärzte rudern zurück

Die Ärzte bemängeln unter anderem, dass zwei neue Studien darin nicht erwähnt werden. Eine hatte der Impfung eine gute Verträglichkeit bescheinigt. Einer anderen Untersuchung zufolge waren bei australischen Schulmädchen nach der Impfung weniger Zellveränderungen im Gebärmutterhals aufgetreten - die Vorstufen von Krebs sein können.

Ingrid Mühlhauser, Ärztin und Gesundheitswissenschaftlerin, hat als wissenschaftliche Beraterin an der Broschüre mitgearbeitet. Die neuen Studien widersprächen dem Inhalt nicht, sagt sie. "Zum einen schreiben wir ja gar nicht, dass die Impfung besonders unsicher sei. Wir weisen nur auf Risiken hin, die nun einmal bei keiner Impfung auszuschließen sind." Zum anderen mangele es der australischen Studie an Aussagekraft, wenn es um den Schutz vor Krebs gehe: "Belegt war der Rückgang der Zellveränderungen nur bei unter 18-jährigen Frauen", so Mühlhauser. "In dieser Altersgruppe bilden sich solche Zellveränderungen in der Regel aber wieder zurück, ohne zum Krebs zu werden."

Wolfram Hartmann distanziert sich nun teilweise vom Wortlaut der Presseerklärung. "Ich persönlich glaube nicht, dass die Krankenkassen Krebserkrankungen in Kauf nehmen würden, um Kosten zu sparen."

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