Igel-Angebote Wenn Ärzte zu aufdringlichen Verkäufern werden

Igel-Leistungen sind medizinisch umstritten, aber für Ärzte ein lukratives Geschäft. Einige drängen ihre Patienten sogar mit unseriösen Methoden dazu, die Extras in Anspruch zu nehmen. Verbraucherschützer sind empört.
Patientenberatung: Schlechte Beratung, versteckte Kosten, unredliche Methoden

Patientenberatung: Schlechte Beratung, versteckte Kosten, unredliche Methoden

Foto: Corbis

Ist die Standardbehandlung beim Arzt gut genug? Und verringern zusätzliche Tests das Risiko, an Krebs zu versterben? Fragen wie diese müssen sich Kassenpatienten stellen, wenn es um individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) geht. Die Kosten solcher Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, in der Regel deshalb, weil ihr Nutzen als nicht ausreichend erwiesen gilt.

Ärzte bieten sie den Patienten, die dann eben selbst zahlen müssen, trotzdem an - und machen damit ein gutes Geschäft. Mediziner müssten eigentlich objektiv über die Igel-Leistungen informieren. Doch viele zwingen ihren Patienten die Angebote mit Tricks und Kniffen geradezu auf: Das zeigen Beschwerden, die bei einem eigens eingerichteten Portal der Verbraucherzentrale NRW eingehen.

Auf der Seite "Igel-Ärger"  kommen Patienten zu Wort, die sich vom Arzt über den Tisch gezogen fühlen. "Uns war es wichtig, Beschwerden zu sammeln, um sie systematisch auswerten zu können", sagt Christiane Lange von der Verbraucherzentrale NRW. Die Resonanz sei groß, über tausend Meldungen seien eingegangen, seit die Seite vor gut einem halben Jahr gestartet ist. Die Verbraucherzentrale gibt Patienten rechtliche Tipps und verweist bei medizinischen Fragen unter anderem auf den Igel-Monitor vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDS).

Einfach ankreuzen!

Die Igel-Leistungen, mit denen Kasse gemacht wird, seien seit Jahren die gleichen, sagt Lange: Zusatzangebote zur Krebsfrüherkennung beim Frauenarzt, Urologen oder Hautarzt, die professionelle Zahnreinigung beim Zahnmediziner, oder die Glaukom-Früherkennung beim Augenarzt. Die Aussagekraft der Untersuchungen ist indes heftig umstritten: Ein erhöhter Augeninnendruck etwa kann, muss aber nicht Symptom eines Glaukoms sein. Auch die zusätzlichen Zahlungen, die manche Dermatologen bei der Früherkennung von Hauttumoren fordern, halten die Krankenkassen für fragwürdig. Experten bemängeln zudem, dass es bei der Suche nach Antikörpern gegen Toxoplasmose-Erreger bei Schwangeren keine ausreichenden Hinweise auf einen Nutzen der Untersuchung gebe.

Neu sind allerdings einige Tricks, mit denen Ärzte und Praxispersonal gezielt versuchen, Erkrankten die Leistungen aufzudrängen. So werden Patienten schon vor der ärztlichen Untersuchung in Wartezimmern Zettel ausgehändigt, auf denen sie Zusatzleistungen "wie auf einer Speisekarte im Restaurant" auswählen sollen.

Wird keine der Leistungen angekreuzt, werden Ärzte und Personal schon mal unwirsch, so berichten es die Patienten auf der Beschwerde-Pinnwand der Seite "Igel-Ärger". Außerdem wurden viele gedrängt, das Ablehnen der Zusatzleistung per Unterschrift zu bestätigen - ganz so, als sei das eine verantwortungslose Handlung, für die man nun selbst das Risiko trägt. Einigen Patienten wurde die Weiterbehandlung verweigert, oder sie bekamen erst dann Termine, wenn Igel-Angebote vorab gebucht wurden. In einem Fall klärte eine Zahnärztin erst nach der Behandlung darüber auf, dass sie eine "besonders gute" Zahnfüllung verwendet habe, die der Patient nun selbst zahlen müsse. In anderen waren die Zusatzleistungen im Nachhinein deutlich teurer als angekündigt.

Unlautere Methoden

"Viele sind verängstigt, weil suggeriert wird, dass die Igel-Angebote notwendig seien", sagt Lange. Zum Beispiel würden in "Informationsbroschüren", die in den Praxen ausliegen, Kassenleistungen oft indirekt abgewertet. "Bei Igel hingegen wird meist nur der Nutzen hervorgehoben." Risiken, wie etwa das einer falsch positiven Diagnose bei der Krebsfrüherkennung, würden ausgespart.

Die meisten dieser Methoden sind nicht legitim, die Verbraucherzentrale rät Patienten daher, sich zu wehren. Ein Kassenarzt darf keinesfalls die weitere Behandlung verweigern, nur weil ein Patient keine Igel-Leistungen wünscht. Man muss und sollte auch nicht unterschreiben, dass man die Zusatzleistungen ablehnt, sagt Lange. Die voraussichtlichen Kosten einer Igel-Behandlung sollte man sich hingegen stets schriftlich bestätigen lassen.

Nicht alles akzeptieren

Wird ein höherer Endpreis in Rechnung gestellt als vereinbart, müsse man Abweichungen nur um maximal 20 Prozent tolerieren: aber auch nur dann, wenn es im Laufe der Behandlung zu besonderen Schwierigkeiten oder einem erhöhten Zeitaufwand kam und das im Vorfeld nicht erkennbar war. Bei erheblichem Fehlverhalten von Ärzten rät Lange Patienten, sich bei der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beschweren. Allerdings würde bisher noch zu selten sanktioniert. "Wir hoffen daher in Zukunft, die Vertreter der Ärzteschaft mit ins Boot zu holen", sagt Lange.

Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sieht allerdings trotz der großen Resonanz "keinen Bedarf" für eine Beschwerdeplattform wie der der Verbraucherzentrale. "Ich bin der festen Überzeugung, dass die meisten Ärzte korrekt informieren." Außerdem sei es ihm wichtig, Igel-Angebote "nicht unter Generalverdacht" zu stellen.

Etwas anders lautet der Rat von Verbraucherschützerin Lange: "Patienten sollten nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass alles, was vom Arzt angeboten wird, auch notwendig ist."

Zur Autorin
Foto: Hanna Lenz

Irene Habich studierte Tiermedizin und Journalistik. Sie arbeitet als freie Wissenschaftjournalistin in Berlin und Hamburg.

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