Jahrelange Entwicklung Spahn bezweifelt Nutzen von elektronischer Gesundheitskarte

Jens Spahn
Foto: Sean Gallup/ Getty ImagesBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einem Zeitungsbericht zufolge Zweifel daran geäußert, dass die elektronische Gesundheitskarte in ihrer derzeitigen Form sinnvoll ist. Dass die Entwicklung der Gesundheitskarte, mit der Ärzte und Patienten wichtige Daten austauschen sollen, in 14 Jahren nicht über Modellprojekte hinausgekommen sei, nannte Spahn in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) "völlig inakzeptabel".
Die elektronische Gesundheitskarte soll schrittweise die Versichertenkarte in Deutschland ersetzen. Die Entwicklung geht jedoch nur langsam voran. Bisher sind auf der elektronischen Gesundheitskarte nur die Stammdaten der Patienten wie Name, Geburtsdatum und Adresse gespeichert. Eigentlich sollen mit ihr auch elektronische Rezepte eingelesen werden oder Patientenakten verschickt werden können. Bisher hat die Entwicklung der Karte etwa eine Milliarde Euro gekostet.
Spahn will Gesundheitswesen in Bürgerportal integrieren
"Die Zeit von Kartenlesegeräten an Desktop-Computern als alleinige, vorgeschriebene Login-Variante ist in jedem Fall aus meiner Sicht nicht der Zugang, den sich die Bürger im Jahre 2018 mehrheitlich wünschen", sagte Spahn demnach.
Stattdessen forderte Spahn, die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit den Plänen für ein Bürgerportal zu koordinieren, das die Bundesregierung derzeit plant. Spahn sagte: "Ich will nicht, dass man eine digitale Identität für die Steuererklärung braucht, eine um seinen Pass zu beantragen und eine dritte im Gesundheitswesen."
Spahn stellte weiterhin den Kassenärzten Verbesserungen in der Vergütung in Aussicht. "Es soll sich für den Arzt lohnen, neue Patienten zu nehmen", sagte er. Mediziner klagen, dass ein Zehntel der Leistungen, die sie erbringen, wegen der Deckelung der Budgets nicht von den Krankenkassen bezahlt werde. Eine völlige Abkehr von den Budgets sehe er zwar nicht, sagte Spahn. Aber: "Der Arzt, der einen Patienten zusätzlich nimmt, darf dafür nicht auch noch bestraft werden." Das müsse sich in der Vergütung niederschlagen.