Präimplantationsdiagnostik CDU stoppt Spahns Pläne für kostenlose Gentests

Jens Spahn
Foto: Thilo Schmuelgen/ REUTERSHaben Eltern eine gefährliche Erbkrankheit, können sie das Erbgut ihrer ungeborenen Kinder untersuchen lassen. Die Kosten für die Behandlung von bis zu 4000 Euro müssen sie bisher selbst tragen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte das ändern und die Krankenkassen verpflichten, für die Behandlung zu zahlen. Doch seine Partei stellt sich nun gegen die Pläne.
Zu dem Vorhaben gebe es noch "Diskussionen", sagte Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) in Berlin. Spahn kündigte an, seine Pläne zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen.
Vorschlag einstimmig abgelehnt
Untersuchungen an Embryonen unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Nur unter besonderen Umständen darf ein Embryo vor dem Einpflanzen überhaupt genetisch untersucht werden; mithilfe der Präimplantationsdiagnostik, kurz PID. Entweder muss das Risiko schwerer Erbkrankheiten bestehen - oder die hohe Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt. PID-Ethikkommissionen entscheiden im Einzelfall darüber, ob eine Untersuchung erlaubt ist.
Präimplantationsdiagnostik (PID)
Die Kostenübernahme der PID durch Krankenkassen sollte im Rahmen des Terminservice- und Vorsorgegesetzes (TSVG) neu geregelt werden. Das stieß auf Kritik, da mit der Novelle eigentlich die Wartezeiten in den Arztpraxen verkürzt werden sollen. Die Neuregelung der PID innerhalb eines Termingesetzes wirke "untergeschoben", kritisierte die Unionsfraktion laut einem Bericht der "Welt". Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion sprach sich demnach einstimmig gegen Spahns Pläne aus.
"Hauruckverfahren"
Auch Kirchenvertreter hatten sich kürzlich gegen Spahns Vorhaben positioniert. Sie warfen dem Minister vor, die Änderung in einem "parlamentarischen Hauruckverfahren" umsetzen zu wollen.
"Wir werden uns das in Ruhe anschauen", kündigte Brinkhaus nun an. Das Vorhaben, die Präimplantationsdiagnostik in Ausnahmefällen zur Kassenleistung zu machen, werde zwar nicht im Terminservicegesetz aufgenommen, teilte das Gesundheitsministerium mit. Allerdings solle das Thema neu aufgerufen werden, wenn das Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr einen Bericht über die Erfahrungen mit PID vorlege.