Spahns Gesetzentwurf "Therapien" gegen Homosexualität sollen verboten werden
"Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund": Gesundheitsminister Jens Spahn will sogenannte Konversionstherapien verbieten - so weit wie möglich.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt Gesetzentwurf gegen Konversionstherapien vor
Foto: Tom Weller/dpaBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne für ein gesetzliches Verbot von Behandlungen gegen Homosexualität konkretisiert.
Diese sogenannten Konversionstherapien sollen bei unter 18-Jährigen generell untersagt werden, zitierten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Montagsausgaben) aus einem Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums.
Bei 16- bis 18-Jährigen soll das Verbot nicht greifen, wenn der Behandelnde den Nachweis erbringt, dass sein Patient die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt, um Tragweite und Risiken der Behandlung einzuschätzen.
Bei einwilligungsfähigen Volljährigen wären diese Behandlungen jedoch grundsätzlich mit bestimmten Einschränkungen zulässig, heißt es weiter in dem Bericht. Dies gelte aber nicht, wenn Menschen bei ihrer Entscheidung einem "Willensmangel" unterlägen - bedingt etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung.
Verstöße gegen das neue Gesetz sollten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden.
Minister Spahn sagte dem RND, sogenannte Konversionstherapien sollten soweit wie möglich verboten werden. "Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid", sagte er. "Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund."
"Es ist okay, so wie du bist"
"Ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: Es ist okay, so wie du bist", sagt Spahn.
Spahn plant demnach, auch das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen zu verbieten. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sollen die Regelungen des Gesetzes auch für seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche zur Anwendung kommen: "Das Verbot gilt immer dann, wenn der Gesprächspartner unzulässig Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen", zitiert das RND das Ministerium.
Homosexualität ist keine Krankheit, es gibt deshalb auch keinen Anlass, sie zu therapieren, heißt es in einem vom Ministerium in Auftrag gegebenen Gutachten. Zusätzlich existieren nicht einmal Belege dafür, dass sich die sexuelle Orientierung durch die vermeintlichen Therapien überhaupt dauerhaft verändern lässt. Bekannt sind dagegen mögliche Folgen der Behandlungen - sie können schwerwiegende psychische Belastungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko nach sich ziehen.
In Deutschland müsse von Tausenden Fällen pro Jahr ausgegangen werden, in denen versucht werde, homosexuelle Menschen durch fragwürdige Methoden umzuerziehen.
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