Max-Planck-Institut für Psychiatrie Chefarzt berechnet 7,5-fachen Satz?
Privatpatienten der Münchner Klinik für Psychiatrie des renommierten Max-Planck-Instituts sollen besonders viel zahlen, wenn sie vom Chefarzt beziehungsweise den anderen Fachärzten ambulant untersucht und therapiert werden wollen. In einem Musterformular für eine "Abweichende Honorarvereinbarung" mit Martin E. Keck, seit Juli 2014 Direktor und Chefarzt, steht der 7,5-fache Satz der Gebührenordnung. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Das Institut erklärt, die Vereinbarung sei nur für ausländische Patienten gedacht, die allesamt Selbstzahler seien; bei ihnen sei ein großer Kommunikationsaufwand erforderlich.
Das Formular, auf Deutsch abgefasst, enthält den Hinweis, eine Erstattung durch eine Beihilfestelle sei möglicherweise nicht gewährleistet, was eher für deutsche Patienten relevant sein dürfte.
Laut der Muster-Berufsordnung für Ärzte soll eine Honorarforderung "angemessen" sein. Die Klinik bezeichnet sich auf der Webseite als "dem Gemeinwohl verpflichtet und nicht renditeorientiert".
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes stand, das Formular sei nur für Martin E. Keck gedacht gewesen. Tatsächlich sollte es auch bei anderen Fachärzten zum Einsatz kommen. Wir haben die Information ergänzt.