Organspenden Kliniken sollen bessere Bedingungen bekommen

Die Organspendezahlen in Deutschland sinken seit Jahren - allem Werben zum Trotz. Als ein entscheidender Grund gelten Hindernisse in den Kliniken. Die sollen nun aus dem Weg geräumt werden.
Foto: Soeren Stache/ picture alliance/dpa

Um mehr Organspenden in Deutschland zu ermöglichen, sollen Krankenhäuser sich künftig besser darum kümmern können - mit mehr Zeit und mehr Geld. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf  von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der unter anderem höhere Vergütungen durch die Krankenkassen und mehr Freiraum für Transplantationsbeauftragte in den Kliniken vorsieht.

"Das Hauptproblem bei der Organspende ist nicht die Spendebereitschaft. Die hat in den vergangenen Jahren sogar zugenommen. Aber den Kliniken fehlen häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren", sagte Spahn.

Deshalb sollen die Transplantationsbeauftragten in den bundesweit rund 1300 Krankenhäusern, die Organentnahmen durchführen, verbindlich von anderen Aufgaben befreit werden. Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten.

Für je zehn Betten auf der Intensivstation muss der Beauftragte ein Zehntel seiner Vollarbeitszeit für diesen Job reservieren. Damit folgt Spahn einem Modell, welches in Bayern bereits seit Anfang 2017 erfolgreich angewendet  wird.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Position der Transplantationsbeauftragten ausgebaut wird. Sie sollen künftig

  • Zugang zu den Intensivstationen erhalten,
  • alle erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials erhalten und
  • hinzuzuziehen sein, wenn Patientinnen und Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.

Den Kliniken soll der ganze Prozess von Organspenden besser vergütet werden, wie Spahn sagte - damit sie dafür nicht finanziell bestraft werden.

In Deutschland warten derzeit etwa 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Die Zahl der Spender erreichte laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) im vergangenen Jahr einen Tiefpunkt von 797. Im ersten Halbjahr 2018 gab es eine Zunahme, was aber eher eine Momentaufnahme darstellte, wie die Stiftung erklärte.

Dem Gesetz muss der Bundestag noch zustimmen. In Kraft treten soll es voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019. Die Pläne sehen auch einen neuen Bereitschaftsdienst mit mobilen Ärzteteams vor, die flächendeckend die medizinische Voraussetzung für Organentnahmen feststellen können: den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Das soll vermeiden helfen, dass Organspenden in kleinen Kliniken ohne eigene Experten daran scheitern.

Erleichtert werden soll auch ein Austausch zwischen Betroffenen - mit Regeln für anonymisierte Schreiben, mit denen sich Organempfänger bei den Angehörigen von Organspendern bedanken können.

Patientenschützer warnen vor Eingriffen in den Datenschutz

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte es, die Organisation in Krankenhäusern für Organspenden zu stärken. "Jedoch müssen hierbei stets die Patientenrechte gewahrt bleiben", sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Nicht zu akzeptieren sei es, wenn Transplantationsbeauftragte schon vor Feststellen des Hirntodes uneingeschränkt Einsicht in Patientenakten nehmen dürften. Akteneinsicht dürfe es nur mit Zustimmung des Betroffenen oder eines Bevollmächtigten geben.

Unabhängig von dem Gesetz wird über neue Regeln für Organspenden diskutiert. Den Anstoß zu einer offenen Entscheidung im Bundestag hatte Spahn gegeben, der für eine Umstellung auf eine doppelte Widerspruchslösung wirbt. Das bedeutet, dass automatisch jeder als Spender gilt, der nicht zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organspende nach dem Tod widersprochen hat. Liegen keine Angaben vor, sollen die Angehörigen befragt werden. Bisher gilt das umgekehrte Prinzip, wonach Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärter Zustimmung erlaubt sind.

Im Video: Organspende via Facebook - Bitte eine Niere

dbate
mah/ dpa
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