Mundhygiene Ärzte streiten über Nutzen professioneller Zahnreinigung

Gesunde, weiße Zähne: In welchem Maße eine Zahnreinigung dazu beiträgt, steht auf dem Prüfstand
Foto: OBSAnleitungen für richtiges Zähneputzen lesen sich oft sperrig: Die Borsten sollten "in einem 45-Grad-Winkel zum Zahnfleisch" gestellt werden. Ein "Teilbereich des Borstenfeldes" soll dabei auf dem Zahnfleisch liegen, der andere auf der Zahnoberfläche. Dann kann man mit einem "Anpressdruck von mittlerer Stärke" die Zähne putzen, mit "kleinen rüttelnden Hin- und Herbewegungen" reinigt man insbesondere die Zahnzwischenräume.
Klingt kompliziert? Für viele Menschen gehört gewissenhaftes Zähneputzen tatsächlich eher zu den lästigen Übeln. Sie verlassen sich deshalb gerne auf den Doktor und unterziehen sich einer professionellen Zahnreinigung (PZR). Doch jüngst kam der Medizinische Dienst des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (MDS) in seinem Igel-Monitor zu dem Ergebnis: Die Bewertung einer professionellen Zahnreinigung bei Erwachsenen ohne Parodontitis "ist unklar" .
Das löste einen Sturm der Entrüstung unter Zahnärzten aus. Christiane Grote, Sprecherin des MDS, wundert sich: "Wir sagen nicht, die Bewertung sei negativ. Wir sagen ,unklar'." Denn man habe keine aussagekräftige Studien gefunden, die einen Nutzen der professionellen Zahnreinigung belegen und zeigen, ob die PZR die Zahngesundheit positiv beeinflusst.
Karies
Nun ist ein Streit um die Art der Bewertung entbrannt. Auf der einen Seite steht der MDS, der die strengen Anforderungen der Evidenz anlegt. Das heißt, ein Nutzen muss durch Studien bewiesen werden, die in Methodik und Auswahl der Patienten hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, um Störfaktoren oder Verzerrungen zu vermeiden. Doch nach Ansicht des MDS erfüllen die meisten Studien diese Kriterien nicht.
Damit rede man ein Erfolgsmodell kaputt, kritisiert Johannes Einwag. Der Vorsitzende der Gesellschaft für Präventive Zahnheilkunde (GPZ) ist zudem der Meinung, dass die Studienlage gut ist: "In kaum einem Bereich gibt es so viel Evidenz wie bei der professionellen Zahnreinigung."
Ein Problem ist die Definition. Denn die Bewertung des IGeL-Monitor stützt sich auf die Beschreibung in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), in der die PZR seit diesem Jahr enthalten ist. Danach werden Zahnbeläge über und am Zahnfleischsaum entfernt. Entscheidend, so Einwag, sei es aber, auch unterhalb des Zahnfleisches zu säubern, denn dort komme man zu Hause nicht hin. Da habe man bei der GOZ-Definition schlichtweg geschlafen.
Zahnärzte bemängeln die Auswahl der Studien
Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisiert die Studienauswahl beim IGeL-Monitor. "Man hat nur überprüft, welchen Nutzen eine PZR für gesunde Patienten hat", sagt BZÄK-Vizepräsident Dietmar Oesterreich. "Aber 70 Prozent der deutschen Bevölkerung haben mittlerweile eine Entzündung des gesamten Zahnbettes, eine Parodontitis." Bei dieser Erkrankung sei die PZR die wichtigste Maßnahme für das "oralprophylaktische Hygienemanagement".
Zudem bemängeln viele Zahnärzte, dass eine wichtige Studie im Igel-Monitor fehle: Die sogenannte Axelsson-Studie aus Skandinavien , in der Kollegen um Per Axelsson von der Göteborg-Universität von 1974 bis 2004 die Wirkung guter Zahnpflege zu Hause kombiniert mit regelmäßiger PZR untersuchten. Nach sechs Jahren entwickelten sich bei der intensiv betreuten Gruppe (375 Probanden) durchschnittlich nur 0,2 neue kariöse Zahnflächen, in der Kontrollgruppe ohne PZR waren es 14. Insgesamt gab es am Ende weniger Karies, weniger parodontale Erkrankungen und weniger Zahnverluste. Tatsächlich ist der lange Untersuchungszeitraum beeindruckend, aber wegen methodischer Mängel aus heutiger Sicht habe man die Axelsson-Studie nicht in die Bewertung aufgenommen, so der MDS.
Die Zahnmedizin müsse sich der Erkenntnis stellen, dass es zu wenig Studien mit Evidenzkriterien gebe, sagt Gregor Bornes, Zahnexperte bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD). "Ein gesunder, motorisch nicht eingeschränkter Mensch kann alleine seine Zähne gut pflegen." Damit sich die schädlichen Bakterien gar nicht erst einnisten, sei jedoch eine wirklich gründliche Reinigung mindestens einmal am Tag ebenso wichtig wie eine zuckerarme Ernährung.
Zudem dürfe die Zahnsteinentfernung nicht untergehen, sagen Patientenvertreter wie Bornes. Im Gegensatz zur PZR ist sie eine Kassenleistung, wenn auch nur einmal pro Jahr. "Sie ist also für Zahnärzte nicht so lukrativ." Johannes Einwag betont dagegen, eine Zahnsteinentfernung reiche nicht, weil Zahnstein meist auf einige Zähne beschränkt sei, dort, wo die Speicheldrüsen sitzen.
IGel stellt die PZR in die Ecke der Wunschleistungen ohne Notwendigkeit

Machen Sie es richtig?Worauf kommt es beim Zähneputzen an?Was sagt der Zahnarzt?
Weiteres Problem: Kosten und Ablauf einer professionellen Zahnreinigung sind nicht verbindlich definiert. Je nach Praxis und Aufwand bezahlen Patienten etwa 50 bis 150 Euro. Eine speziell ausgebildete Fachkraft (eine Prophylaxe- oder Fachassistentin beziehungsweise Dentalhygienikerin) sollte Zahnbeläge über, am und unter dem Zahnfleischsaum entfernen, die Zahnzwischenräume reinigen, Zähne polieren und fluoridieren sowie über die richtige Zahnpflege informieren. Am Ende kontrolliert der Zahnarzt Ergebnis und Zahnzustand. Aber hinter dem Streit steckt noch etwas anderes. Offenbar fürchten viele Zahnärzte das Etikett "Individuelle Gesundheitsleistungen". Mit der Bezeichnung IGel werde die PZR in eine Ecke mit Wunschleistungen ohne Notwendigkeit oder Wirksamkeit gestellt, kritisierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). "Bei Zahnärzten gibt es keine IGel", sagt KZBV-Chef Jürgen Fedderwitz, in der Zahnmedizin handle es sich um Zusatzleistungen. Auch der Präsident der wissenschaftlichen Dachgesellschaft der Zahnmedizin, Henning Schliephake, betont, eine PZR habe "therapeutischen Charakter" und sei "keine Wellnessanwendung".
Tatsächlich wurde die PZR Anfang 2012 im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als medizinisch notwendige Maßnahme aufgenommen. Sie gilt jedoch als "prophylaktische Leistung", dient also der Vorbeugung und ist keine Kassenleistung. Einige gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren die PZR im Rahmen von freiwilligen Leistungen, die privaten Kassen zahlen sie in der Regel.
Für Mobilleser: Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie man richtig Zähne putzt.