Deutschland Wer erhält einen Schwerbehindertenausweis?

Viele Menschen in Deutschland haben Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis, ohne es zu wissen. Zum Beispiel können auch Akne oder Migräne als Behinderung eingestuft werden.
Foto: TMN/ Andrea Warnecke

Offiziell gibt es 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Inoffiziell dürften es deutlich mehr sein. Denn viele Menschen sind schwerbehindert und wissen es nicht. Ihnen ist nicht bekannt, dass auch chronische Krankheiten wie Bluthochdruck, Bronchialasthma, Tinnitus oder Rheuma unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwerbehinderung darstellen. Damit entgehen den Betroffenen Nachteilsausgleiche.

Im Sozialrecht definiert

Ab wann man als behindert gilt, ist im Sozialrecht definiert, sagt Cornelia Jurrmann vom Sozialverband VdK. Eine Behinderung liegt vor, wenn jemand eine oder mehrere Beeinträchtigungen hat, die länger als sechs Monate anhalten. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss beeinträchtigt sein. Die Schwere wird durch den Grad der Behinderung (GdB) beziehungsweise den Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ausgedrückt. Details regelt die Versorgungsmedizin-Verordnung.

Diese Verordnung wird auch GdS-Tabelle genannt. GdB und GdS sind gestaffelt in Zehner-Einheiten und können zwischen 20 und 100 betragen. "Jemand gilt als schwerbehindert, wenn der GdB 50 und mehr beträgt", sagt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele.

Schwere Migräne, Akne, Krebs

Im Prinzip kann jede Krankheit, ob nun körperlicher oder psychischer Art, einen GdB begründen, beispielsweise eine schwere Verlaufsform von Migräne oder eine stark ausgeprägte Akne. Auch eine Frau, der ein bösartiger Brustdrüsentumor entfernt wurde, gilt zumindest in den ersten fünf Jahren nach der OP als schwerbehindert. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, kann der GdB steigen.

Knapp ein Drittel der schwerbehinderten Menschen in Deutschland sind 75 Jahre alt oder älter, knapp die Hälfte ist zwischen 55 und 74 Jahre alt. In 86 Prozent der Fälle wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht, in vier Prozent der Fälle ist sie angeboren oder im ersten Lebensjahr aufgetreten.

So stellt man den Antrag

Wer eine Schwerbehinderung feststellen lassen will, muss einen Antrag beim Versorgungsamt seiner Gemeinde stellen. Dafür reicht ein formloses Schreiben, in dem man um die "Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft" bittet.

Daraufhin bekommt der Antragsteller ein Formular zugeschickt, das ausgefüllt werden muss. "Wichtig ist hierbei, dass der Antragsteller seine persönliche Betroffenheit deutlich macht", sagt die Düsseldorfer Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Regine Windirsch. Er muss genau beschreiben, inwiefern die Krankheit den eigenen Alltag beeinträchtigt. Hat jemand zum Beispiel eine Depression, sollte er erwähnen, dass er sich etwa morgens kaum motivieren kann aufzustehen. "Hilfreich kann sein, einen selbst verfassten Tagesablauf beizufügen", erklärt Jurrmann.

Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sollten alle ärztlichen Unterlagen, die sich auf die Gesundheitsstörung beziehen, dem Antrag beigefügt werden. Das Amt prüft den Antrag und stellt fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad sie hat. Liegt er bei mindestens 50, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Dann können Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.

"Menschen mit Behinderung können einen Steuerfreibetrag geltend machen", erklärt Bentele. Zudem können sie mit 62 Jahren in Rente gehen - vorausgesetzt, sie haben mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Bei der Rentenhöhe kann es dann aber zu Kürzungen kommen.

Der Arbeitgeber muss nicht informiert werden

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber von ihrer Schwerbehinderung zu erzählen. Viele verschweigen es, weil sie befürchten, beruflich benachteiligt zu werden. "Dabei ist in der Regel das Gegenteil der Fall", betont Windirsch. Der Arbeitgeber muss per Gesetz Schwerbehinderte fördern. Ihnen stehen etwa fünf Tage bezahlter zusätzlicher Urlaub im Jahr zu, auch haben sie das Recht, Überstunden zu verweigern. Zudem können Schwerbehinderte nicht ohne weiteres gekündigt werden. Erst muss das Integrationsamt dem zustimmen.

Auch außerhalb des Berufslebens gibt es Nachteilsausgleiche. So können etwa mobilitätsbehinderte Menschen billiger oder mitunter kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Sie haben zudem die Möglichkeit, ihr Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot und auf Behinderten-Parkplätzen zu parken - der Schwerbehindertenausweis allein reicht aber nicht, man benötigt einen besonderen Parkausweis . Bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen gibt es oft Preisnachlässe, wenn man einen Schwerbehindertenausweis vorlegt.

Sabine Meuter, dpa/wbr
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