Von der Leyen Doktorarbeit könnte gegen Ethikrichtlinien verstoßen

Ursula von der Leyen könnte in ihrer Doktorarbeit auch gegen medizinethische Grundsätze verstoßen haben. Laut einem Bericht prüft die Medizinische Hochschule Hannover die Anschuldigung.
Ursula von der Leyen im Oktober 2015: Hat sie Studienteilnehmer nicht über mögliche Risiken aufgeklärt?

Ursula von der Leyen im Oktober 2015: Hat sie Studienteilnehmer nicht über mögliche Risiken aufgeklärt?

Foto: Kay Nietfeld/ dpa

Die Probleme mit der Doktorarbeit von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) weiten sich aus. Nach einem Bericht von "suedddeutsche.de"  gibt es nun auch medizinethische Bedenken. Demnach untersucht die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) derzeit die Vorwürfe.

"Frau Dr. med. Ursula von der Leyen dürfte gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Deklaration von Helsinki verstoßen und Studienteilnehmer ungefragt gefährdet haben", heißt es laut der Meldung im Schreiben eines Wissenschaftlers, der anonym bleiben möchte. Konkret könnte die Ministerin gegen ethische Grundsätze für medizinische Forschung am Menschen verstoßen haben.

Von der Leyen hatte 1991 untersucht, ob das Infektionsrisiko für ungeborene Kinder steigt, wenn die Frau nach geplatzter Fruchtblase ein Entspannungsbad nimmt. Was heute unter Antibiotikagabe als unbedenklich gilt, war Anfang der Neunziger umstritten.

Der Vorwurf nun: Die Probandinnen in von der Leyens Studie wurden möglicherweise nicht über die potenzielle Gefahr eines Bades bei vorzeitigem Blasensprung aufgeklärt. Davon stehe zumindest nichts in der Doktorarbeit, berichtet "sueddeutsche.de". Auch sei keine Einwilligung der Patientinnen zu finden, und ein Hinweis auf die Zustimmung durch eine Ethikkommission fehle.

Laut dem Bericht wollte sich die Ministerin bisher nicht zu den Vorwürfen äußern.

Über die Plagiatsvorwürfe gegen von der Leyen hatte der SPIEGEL zuerst berichtet: Die Plagiatsjäger von "VroniPlag" wollen an 45 Prozent der von ihnen untersuchten Seiten der Dissertation Plagiate und andere Zitierverstöße festgestellt haben. Rechtsexperten halten den Entzug des Doktortitels für wahrscheinlich. Wann dazu ein Ergebnis vorliegt, ist noch offen.

jme
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