Zahnbehandlung Ihre Kasse zahlt mehr, als Sie denken

Füllung, Krone oder Zahnspange: Viele Patienten glauben, dass sie beim Zahnarzt entweder zuzahlen müssen - oder deutlich schlechtere Kassenleistungen erhalten. Ein teurer Irrtum.

80 bis 100 Euro für eine professionelle Zahnreinigung, mehrere Hundert Euro für eine Wurzelkanalbehandlung, mindestens 1500 Euro für ein Implantat: Dass man beim Zahnarzt bezahlen muss, daran haben sich viele gewöhnt. Doch es kann je nach Versorgung auch fünfstellig werden. Viele können sich das nicht leisten.

Dabei lassen sich hohe Rechnungen vermeiden, denn es gibt immer noch eine ganze Reihe an Kassenleistungen. Die müssen laut Sozialgesetzbuch zwar "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich"  sein, aber das ist nicht gleichbedeutend mit Schulnote 4. Mit der Kassenleistung sei man medizinisch gut versorgt, das betonen nicht nur Krankenkassen und Patientenvertreter, sondern auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Zudem wird dieser Katalog regelmäßig überprüft.

Doch diese Standardversorgungen werden von Zahnärzten nicht unbedingt gleichberechtigt angeboten - obwohl sie das müssten: Zahnärzte mit Kassenzulassung sind "berechtigt und verpflichtet", Kassenleistungen anzubieten (§ 95 Abs. 3 SGB V). Gesetzlich Versicherte haben also einen Anspruch auf die Kassenleistung, und die darf nicht verweigert und nicht schlecht dargestellt werden. Eine Beeinflussung hin zu einer Privatleistung ist nicht erlaubt (§ 128 SGB V).

Wenn Ihr Zahnarzt Ihnen also immer nur Luxusbehandlungen andienen will, sollten Sie sich besser einen anderen suchen.

Das zahlt die Kasse in der Zahnarztpraxis:

  • Kontrolluntersuchungen einmal pro Halbjahr
  • Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr
  • Spritzen zur lokalen Betäubung
  • Röntgenaufnahmen
  • Wurzelspitzenentfernung
  • Ziehen von Zähnen
  • Chirurgische Maßnahmen
  • Prophylaxe-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche vom 30. bis 72. Lebensmonat sowie Individualprophylaxe vom 6. bis 18. Lebensjahr
  • Aufsuchende zahnmedizinische Betreuung für Ältere, Pflegebedürftige und Behinderte

Das zahlt die Kasse bei Füllungen:

Wer gesetzlich versichert ist, hat einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung (Behandlungsrichtlinie, PDF) . Im Seitenzahnbereich ist das Amalgam, im Frontzahnbereich Kunststoff. Wer eine nachgewiesene Amalgamallergie hat, kann auch im Seitenzahnbereich kostenlos eine Kunststoff-Füllung bekommen.

Zahnärzte, die kein Amalgam verwenden, müssen im Seitenzahnbereich eine zuzahlungsfreie Alternative anbieten. Wer mehr möchte , muss eine Mehrkostenvereinbarung unterschreiben, die Kasse trägt dann die Kosten, die für die preisgünstigste im Zahn geformte Füllung angefallen wären. Der Eigenanteil steigt also: Kompositfüllungen können je nach Größe und Arbeitsaufwand bis zu 100 Euro kosten, Inlays aus Gold oder Keramik mehrere Hundert Euro.

Das zahlt die Kasse bei Parodontitis-Behandlungen:

Eine systematische Parodontitis-Therapie ist eine Kassenleistung  bei Zahnfleischtaschen ab 3,5 Millimetern Tiefe (geschlossenes Vorgehen, nicht-chirurgisch). Bei Zahnfleischtaschen von mehr als 5,5 Millimetern Tiefe zahlt sie ein offenes (chirurgisches) Vorgehen. In schweren Fällen gehört eine Antibiotikumtherapie dazu.

Bei den Vorbehandlungen vor einer Parodontitistherapie zahlen die Kassen keine Zahnreinigung, aber falls nötig die Behandlung von Karies, von Wurzelkanälen oder von überstehenden Füllungen. Der Parodontale Screening-Index (PSI), ein Instrument zur Parodontitis-Früherkennung, gehört alle zwei Jahre zum Leistungskatalog. Selbst bezahlen müssen Patienten die langfristige Nachbehandlung.

Das zahlt die Kasse bei Wurzelkanalbehandlungen:

Eine Wurzelkanalbehandlung ist dann Kassenleistung , wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Bei den hinteren Seitenzähnen (Molaren) muss damit eine geschlossene Zahnreihe oder vorhandener Zahnersatz erhalten werden können. Die Behandlung ist dann als reine Kassenleistung möglich, also für Patienten kostenfrei.

Kommen Zusatzleistungen zum Einsatz, werden diese privat abgerechnet, etwa die elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle oder elektrophysikalisch-chemische Methoden für die Reinigung und Desinfektion der Kanäle. Die Kosten dafür? Teils mehrere Hundert Euro.

Das zahlt die Kasse bei Zahnersatz:

Bei Kronen, Brücken, Implantaten und Prothesen erhalten gesetzlich Versicherte seit 2005 einen Zuschuss. Der deckt etwa die Hälfte der Kosten ab, die für eine Basisversorgung jährlich neu festgelegt werden.

Vorteil dieser Regelversorgung: Sie ist meist sehr stabil und lange haltbar. Und Patienten müssen dann nicht die teils hohen Steigerungssätze der privaten Gebührenordnung zahlen.

Bei Kronen und Brücken ist Nicht-Edelmetall im Seitenzahnbereich Kassenleistung, im sichtbaren Bereich auch eine zahnfarbene Teilverblendung. Eine metallische Vollkrone kostet insgesamt rund 280 Euro, davon übernimmt die Kasse 50 Prozent, bei einem über fünf oder zehn Jahre geführten Bonusheft 60 oder 65 Prozent. Dann kann der Eigenanteil auf unter 100 Euro sinken. Ist die Krone aus Edelmetall (Goldlegierung), kostet sie je nach Goldpreis und Größe mehrere Hundert Euro, der Eigenanteil steigt entsprechend. Die teuerste Variante ist eine Vollkeramikkrone, die 500 bis 1000 Euro kosten kann.

Bei Brücken kostet das Kassenmodell insgesamt rund 660 Euro bei einem fehlenden Zahn, bei zwei nebeneinander fehlenden Zähnen rund 750 Euro und bei drei nebeneinander fehlenden Zähnen rund 850 Euro. Mit einer höherwertigen Lösung (Keramik) kann eine Brücke je nach Größe auch deutlich mehr als 1000 oder 2000 Euro kosten.

Bei Prothesen gibt es viele Varianten, eine der günstigsten ist eine herausnehmbare Modellgussprothese, die mit Klammern an verbliebenen Zähnen befestigt wird. Wer maximal drei Restzähne im Kiefer hat, bekommt als Regelversorgung  zum Beispiel eine Teleskop-Prothese mit Kunststoffzähnen. Preis: gut 600 Euro. Davon übernehmen die Krankenkassen  rund 50 Prozent.

Gold oder Nicht-Edelmetall?

Früher waren Nicht-Edelmetall-Legierungen schwieriger zu verarbeiten, das gilt heute nicht mehr. Viele Zahnärzte nutzen trotzdem am liebsten weiterhin Gold, weil es das am besten erprobte Material ist und sie damit zugleich gut verdienen. Das Edelmetall ist gut verträglich und als Legierung ähnlich hart wie Zahnschmelz, wodurch gegenüberliegende Zähne geschont werden.

Bei Nicht-Edelmetall-Legierungen kann es zu Unverträglichkeiten und Allergien kommen. Vermeiden sollte man unterschiedliche Metalle im Mund, weil dann im Zusammenspiel mit Speichel Metallionen freigesetzt werden können. Betroffene berichten von Zungenbrennen, Metallgeschmack und Geschmacksirritationen.

Das zahlt die Kasse bei Implantaten:

Ein Zahnersatz mit Implantaten ist Privatleistung. Schon bei einer Einzelzahnlücke liegen die Kosten bei gut 1000 bis rund 3000 Euro, abhängig von der Position im Kiefer und davon, ob ein Knochenaufbau nötig ist. Bei mehreren Implantaten sind es schnell mehr als 10.000 Euro.

Die Krankenkassen zahlen zwar den Festzuschuss, aber das sind bei einer zahnbegrenzten Lücke im Seitenzahnbereich 50 Prozent der Kosten für eine metallische Brücke - also nur 330 Euro bei einem fehlenden Zahn.

Sparmöglichkeiten

Geld sparen können Patienten mit dem Bonusheft. Wer damit über fünf Jahre Zahnarztbesuche nachweisen kann, erhält beim Zahnersatz 60 statt 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung, nach zehn Jahren 65 Prozent.

Auch eine zweite Meinung kann Kosten senken. Das geht bei jedem Zahnarzt der Wahl, aber auch bei der Patientenberatung der Zahnärzteschaft. Das Angebot der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern vor Ort ist kostenlos: www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de .

Zahnersatz ohne eigene Zuzahlung ist möglich. Wer monatlich nicht mehr als 1000 Euro netto zur Verfügung hat, kann bei der Krankenkasse die Härtefallregelung beantragen. Dann zahlt die Kasse den doppelten Festzuschuss und damit die Gesamtkosten der Regelversorgung. Zudem bieten Krankenkassen, Zahnärzte oder Labore teils Zahnersatz zum Nulltarif. Das bedeutet: Zum Einsatz kommen preiswerter Zahnersatz aus dem Ausland, was die Material- und Laborkosten deutlich senkt, und die Regelversorgung bei Krone, Brücke und Co.


Zusammengefasst: Zahnarztbesuche können teuer werden - aber der Patient kann einiges tun, um das zu verhindern. Er sollte seinen Arzt nach den Behandlungsmöglichkeiten fragen, welche die Kassen empfehlen. Lohnenswert ist auch, sich eine zweite Meinung zu holen. Und schließlich gilt: Es muss nicht zwingend Gold oder Keramik sein, auch wenn Zahnärzte diese teuren Materialien anpreisen.

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