Amalgam-Verbot Kassen zahlen Kunststoff-Zahnfüllungen für Schwangere und Kinder

Mädchen beim Zahnarzt
Foto: Getty Images/iStockphotoDie EU-Quecksilberverordnung besagt, dass Kinder bis 15 Jahre sowie schwangere und stillende Frauen keine Amalgam-Füllungen mehr bekommen dürfen. Als Alternative sollen für diese Patientengruppen nun die Kosten für eine Kunststofffüllung von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE mit.
Der KZBV-Vorsitzende Wolfgang Eßer erklärte, dass dafür die Sonderregelung für Amalgam-Allergiker erweitert und eine neue Abrechnungsziffer geschaffen wird. Menschen mit einer nachgewiesenen Amalgam-Allergie oder einer schweren Niereninsuffizienz erhalten bereits heute kostenfrei eine Kunststofffüllung im Seitenzahnbereich.
Nach Zahlen der KZBV ist der Trend bei der Verwendung von Amalgam tendenziell rückläufig. Schätzungsweise 30 Prozent des Gesamtbestandes aller vorhandenen Füllungen seien noch aus Amalgam. Insgesamt wurden 50,8 Millionen Füllungen im Jahr 2016 über die Krankenkassen abgerechnet.
Zahnärzte, die kein Amalgam verwenden, müssen ihren Patienten eine Alternative anbieten, die nicht teurer ist als eine Amalgamfüllung - im Seitenzahnbereich also zuzahlungsfrei. Sonst verstoßen sie laut KZBV gegen ihre vertragszahnärztlichen Pflichten.
Im sichtbaren Frontzahnbereich übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für zahnfarbene sogenannte Kompositfüllungen. Zu den Frontzähnen zählen die Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers. Im Seitenzahnbereich werden die Kosten für Amalgamfüllungen übernommen. Für Patienten, die aus medizinischen Gründen kein Amalgam erhalten können, werden bei Seitenzähnen Kompositfüllungen gezahlt. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Patient eine durch einen speziellen Test nachgewiesene Allergie auf Amalgam oder dessen Bestandteile aufweist oder unter schwerer Niereninsuffizienz leidet. Wählen GKV-Versicherte eine aufwendigere Versorgung, müssen sie eine Mehrkostenvereinbarung unterschreiben. Der Zahnarzt rechnet mit der Kasse die Kosten in Höhe der Amalgamfüllung ab, der Patient erhält eine Rechnung über die Differenz. Den Austausch intakter Füllungen bezahlen gesetzliche Krankenkassen nicht.
Nur vorbeugender Gesundheitsschutz
Grundlage für die Änderung ist die sogenannte Minimata-Konvention. Demnach haben sich 90 Länder - darunter auch Deutschland - verpflichtet, die Quecksilberbelastung zu reduzieren. Laut Eßer hat der langsame Ausstieg aus der Verwendung von Amalgam "nicht gesundheitliche, sondern vornehmlich ökologische Gründe". Die Einschränkung für Kinder und Schwangere diene ähnlich wie bei einigen Arzneimitteln dem vorbeugenden Gesundheitsschutz.
Ob Amalgam insgesamt etwa bis 2030 vom Markt genommen wird, prüft derzeit die EU-Kommission in einer Machbarkeitsstudie, die in zwei Jahren vorliegen soll. Florian Schulze, Gründer und Geschäftsführer der "Interessengemeinschaft Umwelt Zahn Medizin", wünscht sich zwar eine quecksilberfreie Zahnmedizin. Er kritisiert aber den "niedrigen Satz" der Abrechnungsziffer in der Gebührenordnung. Das sei "für Zahnärzte nicht rentabel" und könne "dazu führen, dass gerade dann Komposite nicht mit der notwendigen Sorgfalt verarbeitet werden".
Austausch muss nicht sein
Immer wieder fragen sich Patienten, die Amalgamfüllungen haben, ob sie diese entfernen lassen sollten. Laut KZBV ist das nicht notwendig, denn Amalgam sei "der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff und wird in den allermeisten Fällen problemlos vertragen". Die Aufnahme von Quecksilber entspreche in etwa der Größenordnung der Quecksilberbelastung durch Nahrung und sei - auch nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen - unbedenklich.
Auch das Robert Koch-Institut rät davon ab, eine intakte Amalgamfüllung gegen eine aus Kunststoff tauschen zu lassen. Insbesondere Schwangere sollten davon Abstand nehmen, da beim Ausbohren einer Amalgamfüllung Quecksilber freigesetzt wird.
Es kann allerdings, so Wolfgang Eßer, im Einzelfall auch eine medizinische Indikation für Amalgam vorliegen, etwa wenn bei Kindern in Vollnarkose viele Füllungen gelegt werden müssen. Oder aus bestimmten Gründen die bei Kunststoff notwendige Trockenlegung nur schwer durchführbar ist.
Auch "Medizin transparent", ein Projekt von Cochrane Österreich an der Donau-Universität Krems, hat sich mit der Studienlage zu Amalgam befasst und kommt zu dem Schluss, dass die im Alltag aus Amalgamfüllungen freiwerdende Quecksilberdosis "deutlich unter den gesundheitsgefährdenden Grenzwerten" liege.
Zudem sei auch die Alternative Kunststoff nicht unproblematisch: "Die zahnfarbenen Füllungen enthalten eine Mischung aus verschiedenen Kunststoffen, deren mögliche Wirkung auf den Körper noch kaum erforscht ist", heißt es bei "Medizin transparent". Nebenwirkungen sind daher durchaus möglich: So stehen Kunststoffe etwa im Verdacht, im Zusammenhang mit der gehäuft auftretenden Kinder-Zahn-Krankheit MIH zu stehen.
KZBV-Chef Eßer hält deshalb neue Entwicklungen für Füllungen für notwendig. Denkbar seien bestimmte verstärkte Zemente, die länger halten als die bislang meist für provisorische Füllungen verwendeten Zemente. Bis dahin gilt: Die beste Füllung ist keine Füllung.