E-Nummern Bei diesen Zusatzstoffen ist Vorsicht geboten

Lebensmittel können Hunderte verschiedene Zusatzstoffe enthalten - da fällt es schwer, alle umstrittenen E-Nummern im Blick zu haben. Eine Broschüre der Verbraucherzentrale gibt Rat. Der Überblick.
Food-Styling: Lebensmittelzusätze im Museum für Zusatzstoffe Hamburg

Food-Styling: Lebensmittelzusätze im Museum für Zusatzstoffe Hamburg

Foto: Marcus Brandt/ picture alliance / dpa

Farbstoffe (E 100 bis E 180)

Farbstoffe dienen der Produktkosmetik. Sie sollen dafür sorgen, dass schon das Anschauen eines Lebensmittels das Wasser im Mund zusammenlaufen lässt. Typische Beispiele sind Chinolingelb im Pudding und der rote Farbstoff Erythrosin in Cocktailkirschen. Außerdem gleichen sie verarbeitungsbedingte Farbverluste aus. Unter Umständen wird so eine bessere Qualität vorgetäuscht.

Die meisten Farbstoffe sind künstliche Nachbildungen von Stoffen, die identisch in der Natur vorkommen. Es kann sich aber auch um künstliche Designer-Verbindungen wie Azofarbstoffe handeln. In einer Broschüre rät die Verbraucherzentrale bei 15 Farbstoffen vom Verzehr ab: E 102, E 104, E 110, E 122 bis E 129, E 142, E 150C, E 151, E 154 und 155, E 173 und E 180 haben einen roten Daumen. Größtenteils handelt es sich dabei um synthetisch hergestellte Farbstoffe.

Bei einer weiteren Reihe an E's wird nur vom häufigen Verzehr oder Verzehr größerer Mengen abgeraten, außerdem müssen sich Pseudo-Allergiker, Asthmatiker oder andere Risikogruppen vorsehen. Mit einem solchen gelben Daumen sind die E-Nummern E 100 für das bekannte Kurkumin, E 120, E 132, E 150D, E 160A, E 161GT sowie E 174 und E 175 markiert - teils auf pflanzlicher oder tierischer Basis, aber teilweise auch künstlich hergestellt.

Daneben sind auch 19 E-Nummern aufgelistet, die die Experten als unbedenklich einstufen.

Konservierungsstoffe (E 200 bis E 297)

Konservierungsstoffe sollen die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern. Sie bekämpfen Mikroorganismen wie Bakterien, Hefe- und Schimmelpilze und verhindern die Bildung von Pilztoxinen. Dadurch schützen sie auf gewisse Weise auch die Gesundheit. Anwendungsbereiche sind unter anderem Fischprodukte aller Art, Brot, Fruchtsäfte, Fruchtzubereitungen bei Joghurt, Wurstwaren, Oberflächen von Käse und getrockneten, gepökelten Wurstwaren.

E 260 bis E 270 und E 290 bis E 297 stuft die Verbraucherzentrale als unbedenklich ein. Dreimal rät sie von Verzehr ab: Bei E 235 (aus Ammoniak und Formaldehyd hergestellter Stoff, der nur für Provolone-Käse zugelassen ist), bei E 284 und bei E 285 (Borsäure und Borax, beide nur für Kaviar zugelassen).

Antioxidantien (E 300 bis E 385)

Antioxidantien stören die Reaktion von Luftsauerstoff mit den Lebensmitteln. So verhindern sie, dass Fette ranzig, Gemüse- und Obstkonserven braun oder sauerstoffempfindliche Vitamine und Aromastoffe zerstört werden. Antioxidantien wie Ascorbinsäure, Vitamin E und Gallate (synthetisch) stecken vor allem in Suppen, Kaugummi, Backwaren, Ölen, Margarine, Marzipan, Eis, Kartoffeltrockenerzeugnissen, Walnusskernen.

Natürlich vorkommende Antioxidationsmittel belegen die Nummern E 300 bis E 309 und E 322 bis E 327 (Salze der Milchsäure). Sie bekommen von der Verbraucherzentrale einen grünen "Daumen nach oben", gelten also als unbedenklich. Der Rest hat einen gelben Daumen und sollte demnach nicht zu häufig und nicht in zu großen Mengen gegessen werden.

Verdickungs- und Geliermittel (E 400 bis E 495)

Zu den Verdickungs- und Geliermitteln gehören Stoffe wie Carrageen und Guarkernmehl, die Lebensmitteln durch Gelbildung eine verfestigte Form geben. Sie sollen beim Essen ein bestimmtes Gefühl im Mund hervorrufen, die Fließeigenschaft von Saucen beeinflussen und Light-Produkten eine angenehme Konsistenz verleihen. Bis auf eine Ausnahme bekommen die E-Nummern von der Verbraucherzentrale entweder einen gelben Daumen (es wird vor häufigem Verzehr gewarnt) oder einen grünen Daumen.

Bei der Ausnahme mit einem rotem Daumen nach unten (besser meiden) handelt es sich um E 425, das Konjak. Es wird aus der Wurzelknolle einer asiatischen Pflanze hergestellt und kommt zum Beispiel in Glasnudeln oder fernöstlichen Spezialitäten vor. Es kann die Aufnahme wichtiger Nährstoffe behindern, heißt es in der Broschüre der Verbraucherzentrale.

Von E 426 bis E 495 finden sich zahlreiche Emulgatoren. Dies sind Stoffe, die es ermöglichen, dass sich zwei an sich nicht mischbare Flüssigkeiten wie Öl und Wasser mischen lassen und eine Emulsion bilden. Von diesen 45 E-Nummern haben 14 einen gelben, der große Rest einen grünen Daumen. Sie gelten also wenn überhaupt erst in größeren Mengen als problematisch.

Säuerungsmittel (E 500 bis E 586)

Bei Säuerungsmitteln handelt es sich um Stoffe, die einem Lebensmittel einen sauren Geschmack verleihen oder als Backtriebmittel dienen. Bis auf eine Ausnahme, das E 512 Zinn-II-Chlorid, gelten die zugehörigen E's bei gelegentlichem Verzehr als unbedenklich. Das Zinn-II-Chlorid ist für Dosen- und Glaskonserven mit zum Beispiel Spargel zugelassen, um die helle Farbe zu erhalten. Es kann laut Verbraucherzentrale zu Übelkeit und Erbrechen führen.

Geschmacksverstärker (E 620 bis E 650)

Geschmacksverstärker sollen Lebensmittel für den Verbraucher geschmacklich attraktiver machen. Bekannt sind insbesondere die Glutamate (E 621 bis E 625) und die Glutaminsäure E 620. Die Glutaminsäure ist zum Beispiel in Sojasoße in hohen Konzentrationen enthalten. Glutamate befinden sich in Tiefkühlgerichten, Dosenkost, chinesischem Essen, Wurst und Knabberartikeln. Sie können - in seltenen Fällen - Pseudoallergien auslösen. Sie haben einen gelben Daumen, das heißt von häufigem Verzehr oder größeren Mengen wird abgeraten. Risikogruppen wie Pseudo-Allergikern, Asthmatikern und Neurodermitikern wird Vorsicht empfohlen.

Süßstoffe & Co. (E 900 bis E 1521)

Diese Mittel dienen vielfach als Überzugsmittel zum Beispiel für Zuckerwaren und Trockenfrüchte, Stabilisatoren, Treib- und Schutzgas, Süßstoff und Geschmacksverstärker. Vom Verzehr rät die Verbraucherzentrale nur bei E 999 ab, dem Quillajaextrakt, einem Schaummittel aus der Rinde des Quillaja-Baumes. Es enthält Blutgifte und war deshalb lange in Deutschland verboten. Das Mittel ist nur für aromatisierte, nicht-alkoholische Getränke auf Wasserbasis oder Cidre zugelassen.

Quelle: "Was bedeuten die E-Nummern?" Die Broschüre der Verbraucherzentrale, kann unter diesem Link kostenpflichtig heruntergeladen oder bestellt werden .

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