Wegen Infektionswelle Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern können verschoben werden

RSV, Grippe, Covid-19: Kinderpraxen und Kinderkliniken sind derzeit extrem überfüllt. Eine Ausnahmeregelung für die Untersuchungen U6 bis U9 soll nun für Entlastung sorgen.
Die Untersuchungen U6 bis U9 für Kinder bis sechs Jahren können vorerst auch verschoben werden (Symbolbild)

Die Untersuchungen U6 bis U9 für Kinder bis sechs Jahren können vorerst auch verschoben werden (Symbolbild)

Foto: Morsa Images / Getty Images

Angesichts vieler überlasteter Kinderarztpraxen können Eltern bestimmte Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder vorübergehend verschieben. Die Untersuchungen U6 bis U9 für Kinder von eins bis sechs Jahren können vorerst auch nach den vorgesehenen Zeiten und Toleranzzeiten wahrgenommen werden, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Donnerstag mitteilte . Er legte dies in einer bis 31. März 2023 geltenden Ausnahmeregelung fest. Verschobene Früherkennungsuntersuchungen können demnach bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden.

Zeiträume für U1 bis U5 bleiben

Die größeren Zeiträume sollen Ärztinnen und Ärzte wie auch Familien in der aktuellen starken Welle von Atemwegsinfekten entlasten. Viele Kinderpraxen und Kinderstationen sind aktuell extrem überfüllt. Fachleute berichten unter anderem von einer enormen Welle an Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV), das für Babys gefährlich sein kann (Lesen Sie hier mehr dazu ).

Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U5 für Babys müssten weiter in den vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten wahrgenommen werden, erläuterte der Gemeinsame Bundesausschuss. In den ersten sechs Lebensmonaten der Kinder bedürfe es einer zeitlich engmaschigen ärztlichen Betreuung, um Auffälligkeiten in der Entwicklung möglichst früh erkennen und behandeln zu können.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird wie üblich vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und soll dann rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft treten.

mar/dpa
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