Antihistaminika Lebensgefahr durch Kinder-Hustensaft

Hustensaft: Unkalkulierbares Risiko
Foto: CorbisGegen die Übelkeit ihrer zweijährigen Tochter Alexandra* kannte die Mutter ein rezeptfreies Medikament. Sie verabreichte ihr das erste Zäpfchen am frühen Morgen, abends wiederholte der Vater die Prozedur. Innerhalb weniger Stunden war Alexandra tot.
Der Wirkstoff, den Alexandra bekam, ist ein H1-Antihistaminikum der ersten Generation (AH1G). Ursprünglich gegen allergische Beschwerden entwickelt, werden die Mittel heute vor allem wegen ihrer hustenstillenden und ermüdenden Wirkung eingesetzt. Allerdings bremsen die Substanzen bei Kleinkindern auch die Atmung.
Während die chemischen Namen der Inhaltsstoffe Laien nichts sagen - sie heißen Doxylamin, Diphenhydramin oder Dimenhydrinat - kennt man die Liste der in der Apotheke auch ohne Rezept erhältlichen Präparate aus der Werbung: Vomex A, Vivinox, Wick MediNait. Sie werden als Erkältungsmittel, Hustenstiller oder gegen Übelkeit beworben - teilweise auch für Kinder.
"Wir müssen davon ausgehen, dass bundesweit etliche Kinder infolge einer AH1G-Vergiftung sterben", sagt Hannsjörg Seyberth, ehemaliger Leiter der Universitätskinderklinik Marburg. Seyberth ist außerordentliches Mitglied der Deutschen Arzneimittelkommission. Er will erreichen, dass die alten und seit langem frei in der Apotheke erhältlichen Medikamente für Kinder wieder rezeptpflichtig werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) warnt bereits seit 2012 in einem Positionspapier vor den Präparaten. Die Fachleute der Kommission für Arzneimittelsicherheit im Kindesalter raten dem zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Wirkstoffe wegen des ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses bei Säuglingen und Kleinkindern wieder rezeptpflichtig zu machen. Denn während den kleinen Patienten bei einer Überdosis ein Atemstillstand droht, ist die Wirkung vieler Präparate nur schlecht belegt.
Rezeptpflicht in anderen Ländern
In Frankreich sind zwölf der Medikamente für Kinder unter zwei Jahren seit 2010 nicht mehr zugelassen. Die zuständige Kommission begründet die Maßnahme mit über 1500 Fällen von unerwünschten Nebenwirkungen nach Vergiftungen mit AH1G-Medikamenten. Zahlreiche Kinder seien gestorben, so die Behörde. In den USA und Großbritannien gelten ähnliche Regeln, in Kanada sind die Mittel gar erst ab dem sechsten Lebensjahr zugelassen.
Das deutsche BfArM antwortet auf eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE: "Die Sicherheit der H1-Antihistaminika der ersten Generation wird - wie die eines jeden zugelassenen Arzneimittels - durch das BfArM kontinuierlich überwacht. Bereits im vergangenen Jahr wurde in diesem Zusammenhang auch die von Ihnen angesprochene Problematik diskutiert." Derzeit prüfe die Behörde in Zusammenarbeit mit der DGKJ, ob regulatorische Maßnahmen erforderlich seien.
Ob tatsächlich Kinder an Vergiftungen mit den Antihistaminika sterben, ließe sich nur durch regelmäßige Obduktionen verstorbener Kinder herausfinden. Doch in Deutschland wird lediglich knapp die Hälfte der verstorbenen Kinder von Rechtsmedizinern obduziert.
"Die Obduktionsrate von 50 Prozent bezieht sich auf plötzliche und unerwartete Todesfälle im ersten Lebensjahr, also Fälle mit Verdacht auf plötzlichen Säuglingstod", sagt Thomas Bajanowski vom Institut für Rechtsmedizin der Uni Essen. "Ergänzende toxikologische Untersuchungen werden nicht in allen Fällen in Ergänzung der Obduktion angeordnet". Wie viele verstorbene Kinder in Deutschland einen erhöhten AH1G-Spiegel im Blut haben, bleibt daher unerfasst.
"Es geht um hohe Umsätze"
Die von Seyberth und seinen Kollegen geforderte Wiedereinführung der Rezeptpflicht würde das Geschäft mit den nur vermeintlich harmlosen Antihistaminika gefährden. Es ist unwahrscheinlich, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Mittel übernehmen würde, da eine Wirkung für die meisten Präparate nur schlecht belegt ist.
Kinderarzt Seyberth spekuliert, die Hersteller könnten Druck auf das BfArM ausüben: "Es geht vermutlich um hohe Umsätze mit rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Medikamenten". Solche Vorwürfe weist das Bundesinstitut zurück: "Das BfArM finanziert sich weder direkt noch indirekt aus Geldern der pharmazeutischen Industrie."
Mediziner Seyberth geht es um den nachhaltigen Schutz der Kinder. "Wir möchten die Eltern über die Risiken von Husten- und Erkältungsmitteln sowie Medikamenten gegen Übelkeit und Brechreiz aufklären", sagt der Kinderarzt. Denn die Präparate lähmen vor allem bei unter Zweijährigen die Atmung und ermüden sie langanhaltend: Bis zu 24 Stunden lang können Kleinkinder in tiefe Benommenheit verfallen. Zusätzlich drohen Herzrhythmusstörungen oder neurologische Ausfälle.
Die Werbung der Hersteller allerdings informiert weniger über die bekannten Nebenwirkungen der Antihistaminika, sondern konzentriert sich auf die erhoffte Wirkung.