Weil eine Ärztin auf ihrer Website Abtreibungen anbot, steht sie nun vor Gericht

Dieser Beitrag wurde am 21.11.2017 auf bento.de veröffentlicht.
Es ist nur ein Wort, aber es kann gegen das Gesetz verstoßen: "Schwangerschaftsabbruch". Bei der Ärztin Kristina Hänel aus Gießen steht es als vorletzter Punkt auf ihrer Praxis-Website, unter dem Punkt "Spektrum – Frauengesundheit". Und dafür muss sie jetzt vor Gericht.
Was ist passiert?
Mit dem Begriff auf ihrer Website will die Allgemeinärztin darauf aufmerksam machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Wer auf den Link klickt, kann Informationen zu Abtreibungen per Mail anfordern.
Dafür wurde Hänel bereits mehrmals von Abtreibungsgegnern angezeigt. Nun muss sie sich das erste Mal vor Gericht verantworten. Am 24. November beginnt der Prozess.
Was werfen die Kläger ihr vor?
Hänel soll Werbung für Abtreibung machen und damit gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) verstoßen.
- Laut Paragraf ist verboten, die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen.
- Wer dagegen verstößt, kann bis zu zwei Jahre ins Gefängnis kommen – oder muss eine Geldbuße zahlen.
Warum ist das wichtig?
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Schwangerschaft abzubrechen und wissen will, welche Ärzte die Behandlung durchführen, muss über die allgemeinen Beratungsstellen gehen. Das soll verhindern, dass einzelne Ärzte Abtreibungen zu einem Geschäft machen, mit dem sie nur Geld verdienen wollen. Denn sie bekommen für den Abbruch einer Schwangerschaft ein reguläres Honorar. So weit, so verständlich.
Es bedeutet aber auch, dass Ärzte nicht mal darauf hinweisen können, dass sie für die Behandlung zur Verfügung stehen – und auch keine grundlegenden Informationen darüber herausgeben können, was eine Abtreibung bedeutet und wie sie gesetzlich geregelt ist. Das führt dazu, dass jene, die im Netz recherchieren, am ehesten auf den Websites der Abtreibungsgegner landen.
Die wichtigsten Fakten zu Abtreibungen in Deutschland:
Ist denn ein einfacher Hinweis schon Werbung?
Tatsächlich legen viele Anwälte den Paragraphen so aus. Die "Dienstleistung" zu bewerben oder anzubieten, wird als finanzieller Vorteil verstanden. Der Paragraf soll verhindern, dass "der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird", erklärt etwa die Gießener Staatsanwaltschaft.
Meistens aber landen die Fälle nicht vor Gericht. Das liegt daran, dass die Ärzte ihre Hinweise nach der Klage oder einer Verwarnung meistens von der Website nehmen. (taz)
Kristina Hänel hat das nicht gemacht.
Wer steckt hinter der Klage?
Die "Initiative Nie Wieder" betreibt die Websites "Babycaust.de" und "Abtreiber.com", auf denen sie Abtreibung unter anderem mit dem Holocaust vergleicht. Dahinter steht eine Gruppe radikaler Abtreibungsgegner um Klaus Günther Annen. Seine Einstellung begründet der Industriekaufmann aus Weinheim mit den Geboten Gottes. Die Beratungsstelle Pro Familia in München bezeichnet er als "Tötungsorganisation". (SPIEGEL ONLINE)
- Auf den Websites erfährt man: Kristina Hänel ist nicht die einzige Ärztin, die von der Initiative angezeigt wurden – die Aktivisten unterhalten ganze Listen mit Namen von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und "bewerben". Der Berufsverband der Frauenärzte bezeichnet das als "missbräuchliche Ausnutzung" des Paragrafen 219a. (Ärzteblatt)
Wie wehrt sich Kristina Hänel?
Sie fordert die Änderung – oder Abschaffung – des Paragrafen. Und hat eine Online-Petition an den Bundestag gerichtet. (Change.org) Darin schreibt sie unter anderem:
Auch und gerade beim Thema Schwangerschaftsabbruch müssen Frauen freie Arztwahl haben und sich medizinisch sachlich und richtig informieren können. Informationsrecht ist Menschenrecht.
Der Paragraf sei veraltet und überflüssig. Er behindere das Anrecht von Frauen auf sachliche Informationen. Stattdessen entschieden Beratungsstellen, wo eine Frau zum Schwangerschaftsabbruch hingehen könne, "da viele Ärzte eingeschüchtert sind und ihre sachlichen Informationen von den Websites herunternehmen aus Angst vor Strafverfolgung."
Bis Dienstag hatte die Petition mehr als 70.800 Unterstützer. Auch deutsche Ärzte solidarisieren sich mit Hänel. (Solidarität mit Kristina Hänel) Die Landesärztekammer Hessen vermeldete unter anderem:
Ärzte dürften nicht kriminalisiert werden, weil sie ihrer Aufklärungspflicht Patientinnen gegenüber nachkommen. (Ärzteblatt)
Wie geht es jetzt weiter?
Am 24. November beginnt der Prozess in Gießen. In bisherigen Fällen zahlten die Angeklagten entweder ein Bußgeld oder bekamen eine Verwarnung. Orientiert sich das Urteil des Gerichts daran, wird auch Kristina Hänel ihren Hinweis von der Website nehmen müssen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Kristina Hänel sei Gynäkologin. Tatsächlich ist sie Fachärztin für Allgemeinmedizin. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.