Artikel • 12.1.2021

Steuererklärung selber machen: Mit diesen Tipps ist es ganz einfach

Hilfreich, zeit- und nervensparend

Formular für die Steuerklärung, auf dem ein Kugelschreiber abgelegt ist

Wer kann schon von sich behaupten, dass ihm die Steuererklärung Spaß macht? Gleichwohl sind viele Menschen Jahr für Jahr dazu verpflichtet, solch eine Erklärung an das Finanzamt zu schicken. Auch diejenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, haben oftmals Vorteile. Wer sich die Kosten für den Steuerberater ersparen möchte, kann die Steuererklärung selber machen. Dazu gibt es von uns einige praktische Steuererklärung Tipps, die viel Zeit und Nerven sparen.

Wer muss eigentlich eine Steuererklärung machen?

Während manche Menschen ihre Steuererklärung freiwillig machen können, ist die Abgabe in anderen Fällen Pflicht. Freiwillig ist die Abgabe der Steuererklärung für alle, die die Einkommenssteuerklasse 1 haben, sowie für verheiratete Paare mit einer Steuerklassekombination 4/4. Außerdem müssen Geringverdiener keine Steuern zahlen – und zwar bis zu einem jährlichen Einkommen von 9.168 Euro für Singles und bis zu 18.336 Euro für Paare.

Zur Abgabe der Steuererklärung sind dagegen folgende Personen verpflichtet:

  • Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind oder waren und in der Steuerklasse 6 sind.
  • Alle, die Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld 1, Krankengeld und Elterngeld erhalten haben – und zwar bei einer Summe von mehr als 410 Euro im Jahr.
  • Die gleiche Grenze gilt bei Nebeneinkünften wie Miete und Einkünften aus dem Ausland.
  • Selbständige und Freiberufler sind ebenfalls zur jährlichen Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Natürlich gilt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung außerdem für diejenigen, die das Finanzamt dazu auffordert – unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis und den Einkünften.

Frau sitzt mit einem Taschenrechner vorm Laptop und macht ihre Steuererklärung

Welche Abgabefristen gelten bei der Steuererklärung?

Wer die Steuererklärung selber machen möchte, sollte unbedingt die Abgabefristen kennen. Diese variieren je nachdem, ob es sich um eine freiwillige, eine verpflichtende oder eine vom Finanzamt geforderte Abgabe handelt:

  • Steuererklärung als Pflicht: Späteste Abgabe bis zum 31. Juli des Folgejahres
  • Freiwillige Steuererklärung: In diesem Fall ist die Frist auf vier Jahre angesetzt
  • Steuererklärung nach Aufforderung: Hier bestimmt das Finanzamt die Abgabefrist

Wer es nicht bis zum Ende der Frist schafft, die Steuererklärung einzureichen, kann beim Finanzamt eine Verlängerung beantragen. Dafür ist keine spezielle Form notwendig. Entscheidend ist hingegen, dass der Antrag rechtzeitig ankommt. Dabei sollte ein Grund für die Verlängerung genannt werden, sowie ein Datum, an dem die Steuererklärung fertig sein wird. Jedoch sollte das neue Abgabedatum noch vor dem 30. September liegen.

Werbungskosten und Krankheitskosten – darum geht es

Krankheits- und Werbungskosten sind Begriffe, die immer wieder im Zusammenhang mit Steuererklärungen auftauchen. Es handelt sich um Kosten, die von der Steuer abgesetzt werden können. Doch welche Kosten fallen eigentlich darunter? Unsere Steuererklärung Tipps verschaffen Gewissheit.

Werbungskosten

Bei Werbungskosten handelt es sich um Ausgaben, die notwendig sind, um die eigenen Einnahmen zu sichern. Dazu gehören zum Beispiel diese Kosten:

  • Arbeitskleidung und Arbeitsmittel
  • Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Bewirtungskosten
  • Fortbildungskosten
  • Kosten für Fachbücher
  • Anschaffungskosten für Computer und Software

Übrigens: Von Werbungskosten spricht man bei nichtselbständiger Arbeit. Selbständige setzen dafür sogenannte Betriebsausgaben von der Steuer ab. In beiden Fällen gibt es viele Überschneidungen der absetzbaren Kosten.

Krankheitskosten

Wer gesundheitliche Probleme hat, kann die Behandlungskosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Solche Kosten können als außergewöhnliche Belastung gelten – sofern die individuelle Belastungsgrenze überschritten wurde. Diese Grenze hängt von Faktoren wie Einkommenshöhe, Familienstand und Anzahl der Kinder ab. Zu den absetzbaren Krankheitskosten gehören beispielsweise:

  • Kosten für Zahnbehandlungen
  • Brillenkosten
  • Kosten für Akupunktur oder ähnliche Heilbehandlungen
  • Zuzahlungen bei Rezepten
  • Fahrkosten zu Ärzten und Kliniken
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Steuererklärung Tipps: Belege aufbewahren

Seit dem Jahr 2017 müssen der Steuererklärung keine Belege mehr beigefügt werden. Das bedeutet aber nicht, dass es nun nicht mehr nötig ist, sie aufzubewahren. Es gilt nämlich die sogenannte „Belegvorhaltepflicht“. Das bedeutet, das Finanzamt kann alle möglichen Belege stichprobenartig verlangen. Zu den Unterlagen, die aufzubewahren sind, gehören beispielsweise:

  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Lohnersatzleistungen-Bescheinigungen
  • Rentenbescheide
  • Bescheinigungen zu Mieteinnahmen
  • Belege über Bewerbungskosten, Reisen, Arbeitskleidung und andere berufsbedingte Ausgaben
  • Belege zu erhaltenen Kindergeldzahlungen
  • Belege über Betreuungskosten der Kinder
  • Bescheinigungen über Berufsausbildungskosten

Am besten ist es, alle relevanten Belege in einem Ordner aufzubewahren, wo sie schnell aufzufinden sind, falls nötig.

Steuersoftware nutzen

Zu den wohl besten Tipps für die Steuererklärung gehört die Nutzung einer Steuersoftware. Anbieter wie smartsteuer ermöglichen es, die Steuererklärung in weniger als einer Stunde zu erstellen. Auch ohne Fachwissen gelingt es, bei der Steuererklärung alles richtig zu machen und schlussendlich sogar Geld zurückzubekommen.

Portale wie Steuertipps.de gehen sogar noch weiter und bieten neben diversen Software-Lösungen unzählige Ratschläge und Steuererklärung Tipps, mit denen Angestellte und Selbständige das meiste aus ihren Möglichkeiten herausholen.

Belege, Notizblock und Taschenrechner auf einem Tisch

Im Fall der Fälle Einspruch erheben

Wer einen Steuerbescheid bekommt, muss sich nicht damit abfinden. Sind im Steuerbescheid Fehler zu finden oder haben Steuerpflichtige vergessen, Ausgaben und Kosten einzugeben, ist ein Einspruch ratsam. Dieser Einspruch kann formlos sein – muss aber schriftlich erfolgen. Um dem Finanzamt die Arbeit zu erleichtern und den Vorgang zu beschleunigen, sollten im Schreiben die Gründe für den Einspruch genau dargelegt sein.

Wird dem Einspruch nach eingehender Prüfung stattgegeben, schickt das Finanzamt einen korrigierten Steuerbescheid zu. Wird der Einspruch dagegen abgelehnt, besteht noch immer die Möglichkeit einer Klage beim Finanzgericht. Dies kann jedoch teuer werden, weshalb eine Klage wohl überlegt sein sollte.  

Tiefer ins Thema einsteigen

Wer Jahr für Jahr Steuern sparen möchte und nie wieder einen Cent zu viel bezahlen will, sollte über Fachlektüre nachdenken. Im Handel gibt es massenhaft Bücher, die das Thema Steuern auf einfache Weise vermitteln und viele weitere Steuererklärung Tipps bereitstellen. Zusätzlich zur Fachlektüre bieten gut bestückte Online-Buchhändler Hilfsmittel wie Haushaltsbücher und Buchführungslektüre an. Damit kann jeder die Steuererklärung selber machen und sich anschließend über mehr Geld auf dem Konto freuen.

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