So geht Arbeit Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren
Sie haben ein Problem:
Sie bekommen eine Abmahnung, schwarz auf weiß, in Ihrem Postfach. Oder vielleicht hat der Abteilungsleiter sie Ihnen persönlich gegeben, als Tiefpunkt eines Gesprächs, das von Anfang an unangenehm war. Den Grund lassen wir mal beiseite, Sie haben sich falsch verhalten, da muss man nicht drauf rumhacken. Viel wichtiger: Wie verhalten Sie sich jetzt?
Das könnte helfen:
Merken Sie sich für diese Situation: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Am besten, Sie nehmen die Abmahnung zur Kenntnis und beenden höflich das Gespräch. Rechtfertigen sollten Sie sich in diesem Moment nicht. Sie sind nicht verpflichtet, Stellung zu nehmen, schon gar nicht schriftlich. Mancher Chef stellt das anders dar. Unterschreiben Sie nichts, allenfalls, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.
Dann atmen Sie erst mal tief durch. Es besteht kein Grund zur Panik, aus mehreren Gründen:
- Eine Abmahnung ist eine Verwarnung. Noch fliegen Sie nicht raus.
- Die Abmahnung allein richtet keinen großen Schaden an. (Wohl aber ein zerrüttetes Verhältnis zum Arbeitgeber - Sie kennen die Vorgeschichte der Abmahnung wahrscheinlich selbst am besten.)
- Bei der Überprüfung gibt es keine Eile. Noch Jahre später kann ein Gericht klären, ob die Abmahnung gerechtfertigt war.
Ernst nehmen sollten Sie das Ganze aber schon. Viele Chefs bereiten mit Abmahnungen eine Kündigung vor. Deswegen ist es so wichtig, das abgemahnte Verhalten nicht explizit zuzugeben. Damit halten Sie sich für eine Kündigungsschutzklage alles offen.
Sie sollten Beweise sichern, die Ihr Verhalten nachvollziehbar machen. Wenn Sie etwa einen Abgabetermin nicht eingehalten haben und das abgemahnt wurde, sollten Sie festhalten, welche Aufgaben Sie zur selben Zeit bearbeiten mussten. Sonst können Sie Ihre Überlastung später nicht beweisen.
Worauf müssen Sie achten?
Natürlich kennen Sie die Vorgeschichte am besten. Aber meist lautet der Rat: abwarten. Mancher Konflikt wird nur weiter angeheizt, wenn Sie jetzt auch noch darüber streiten, ob die Abmahnung nötig war. Bleibt es bei dieser einen Abmahnung, liegt die halt in Ihrer Personalakte, tut dort aber niemandem etwas. Es gibt auch keine bestimmte Zahl von Abmahnungen, die dann automatisch zur Kündigung führt - das gehört zu den Abmahn-Mythen.
Allerdings ist das Fehlverhalten damit dokumentiert, und wenn Sie Abmahnungen en masse sammeln, wird das sicher Konsequenzen haben. Verhalten Sie sich wieder vertragswidrig, kann das ein Kündigungsgrund sein.
Bei der Einschätzung, was zu tun ist, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen. Die wichtigsten Möglichkeiten:
- Wenn Sie ganz anderer Meinung sind, können Sie eine Gegendarstellung schreiben. Die muss der Arbeitgeber auch zur Personalakte nehmen.
- Andersherum: Wenn Sie denken, dass der Chef recht hat, können Sie sich auch schriftlich entschuldigen. Hier empfiehlt sich dringend, die Hilfe eine Anwalts in Anspruch zu nehmen, um Nachteile zu vermeiden.
- Wenn Sie wollen, prüft ein Gericht die Abmahnung. Das Verfahren dürfte den Konflikt mit der Firma aber eher verschärfen. Sie können sich diesen Schritt aufheben, denn Fristen dafür gibt es nicht. Wenn Ihr Chef Sie später ohnehin loswerden will, richtet so ein Rechtsstreit keinen Schaden mehr an.
Und sonst so?
Das Gute ist, dass Arbeitgeber bei Abmahnungen nicht selten Fehler machen. Oft sind die Schreiben zu unbestimmt. Dann heißt es: "Herr Kuntze arbeitet nicht sorgfältig genug." Das zählt nicht als Abmahngrund, im Gegensatz zu: "Herr Kuntze hat die Prüfung der Absperrung nicht sorgfältig durchgeführt. Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden."
Auch kann nur ein Verhalten abgemahnt werden, das tatsächlich gegen den Arbeitsvertrag verstößt. Wenn Herr Kuntze laut Stellenbeschreibung eigentlich gar keine Absperrungen prüfen muss, dann ist so eine Abmahnung ungültig.
Auf solche Fehler sollten Sie Ihren Chef aber nicht sofort hinweisen. Sie sind im Streitfall Munition für Ihren Anwalt. Wenn Sie den Chef mit der Nase darauf stoßen, hat er Zeit, seine Abmahnung zur korrigieren - und das wäre schlecht für Sie.