Gerichtsurteil Akkuexplosion in der Hosentasche ist kein Arbeitsunfall

Eine Dampfraucherin.
Foto: Rob Goebel / imago images/Ikon ImagesWenn während der Arbeit ein privater Akku in der Hosentasche explodiert, ist dies kein Arbeitsunfall. Das stellte das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil klar.
Geklagt hatte eine Dampfraucherin, in deren Hosentasche ein Ersatzakku ihrer E-Zigarette in Brand geraten war. Die 27-Jährige war unter anderem für die Entsorgung des Mülls zuständig. Morgens schloss sie den Betrieb auf, steckte den Dienstschlüssel in die Hosentasche - und auf dem Weg zum Müllcontainer fing ihre Hose Feuer. Wie sich später herausstellte, hatte das Aufeinandertreffen des Metallschlüssels mit dem Akku für einen Kurzschluss gesorgt. Der Akku erhitzte sich stark und explodierte. Die Frau zog sich erhebliche Verbrennungen zu.
Die zuständige Berufsgenossenschaft erkannte ihr Unglück nicht als Arbeitsunfall an: Die normale versicherte Tätigkeit der Frau habe schließlich nicht zu der brennenden Hose geführt. Die Arbeitnehmerin verwies dagegen auf den Dienstschlüssel, der ja den Kurzschluss verursacht habe und zog vor Gericht - vergeblich.
Das Sozialgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Der Schlüssel habe den Brand zwar mitverursacht, aber "von den Schlüsseln ging keine Gefahr aus; sie können sich nicht entzünden. Ihr Verursachungsbeitrag ist daher unbeachtlich", so die Richter in ihrem Urteil. Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der E-Zigaretten-Akku gewesen. Und dass dieser in der Hosentasche steckte, sei "nicht betrieblich veranlasst gewesen, sondern dem persönlichen Verantwortungsbereich der Klägerin zuzuordnen".