Arbeitsrecht Sie schwitzen? Weitermachen!

Bauarbeiter in Frankfurt: Kostenloses Wasser und Sonnensegel als Schutz
Foto: Frank_May/ DPAManche Dinge ändern sich (fast) nie: Wie man eine interessante Bewerbung schreibt. Wie man im Vorstellungsgespräch einen guten Eindruck hinterlässt. Die besten zeitlosen Artikel aus dem KarriereSPIEGEL präsentieren wir Ihnen in loser Folge.
Mit dem Sommer ist das so eine Sache. Ist es zu kalt, jammern alle. Ist es zu heiß, erst recht. Fest steht: Bei mehr als 30 Grad schwindet die Konzentration. Schüler bekommen hitzefrei, Arbeitnehmer müssen schwitzen - das Arbeitsrecht kennt das Wort Hitzefrei noch nicht einmal. Schutzlos der Hitze aussetzen dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter allerdings auch nicht. Die Arbeitnehmerrechte im Überblick:
Welche Vorschriften gibt es für Temperaturen am Arbeitsplatz?
Nach der Arbeitsstätten-Regelung soll die Temperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegen. In besonderen Fällen, zu denen auch Sommertage zählen, müssen Beschäftigte aber auch bei Temperaturen von bis zu 35 Grad und mehr arbeiten. Der Arbeitgeber muss dann allerdings Schutzmaßnahmen ergreifen. Vorgeschrieben ist zum Beispiel ein Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden, etwa durch Jalousien. Falls es trotzdem unerträglich heiß bleibt, sollten Beschäftigte ihren Chef darauf hinweisen oder den Betriebsrat einschalten.
Können die Arbeitszeiten angepasst werden?
Ja, falls es vom Betrieb her möglich ist. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt sogar eine Anpassung der Arbeits- und Pausenzeit an die Hitze. So können Arbeiten in den kühleren frühen Morgen oder späten Abend verlegt werden. Außerdem sollte es mehrere zusätzliche kurze Pausen geben.
Was ist mit Menschen, die im Freien arbeiten?
Draußen arbeitende Menschen müssen vor direkter Sonne geschützt werden. Dazu können Arbeitgeber etwa Sonnensegel spannen oder Schutzkleidung wie Mützen bereitstellen. Auch eine Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor oder kostenloses Wasser sollten gestellt werden. Um die Augen zu schützen, sollten die Beschäftigten Sonnenbrillen tragen - langfristig droht sonst die Augenkrankheit grauer Star.
Kann ich einen Ventilator im Büro aufstellen?
Bei Temperaturen jenseits der 30-Grad-Grenze ist ein Ventilator sinnvoll - Arbeitnehmer müssen allerdings vorher ihren Chef um Erlaubnis fragen, ob sie das Gerät anschließen dürfen. Denn der Strom, der aus den Steckdosen des Unternehmens kommt, gehört zu den Arbeitsmitteln. Und die sollen für die Arbeit genutzt werden und nicht dafür, es sich am Schreibtisch gemütlich zu machen. Manche Arbeitgeber verbieten explizit, am Arbeitsplatz private Geräte wie Kaffeemaschinen, Radios oder eben Ventilatoren zu benutzen.
Welche Rechte haben Schwangere?
Schwangere, stillende Mütter oder Mitarbeiter, die mit einem Attest gesundheitliche Probleme belegen können, können vom Arbeitgeber die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen verlangen. Falls der Arbeitgeber nicht für Kühlung sorgen kann, haben sie ein Recht auf Freistellung an den extrem heißen Tagen.
Was ist bei zu hoher Ozonbelastung?
Falls die Ozonwerte überschritten oder Sommersmog gemeldet wird, müssen Firmen den Empfehlungen der Behörden folgen und zum Beispiel schwere Arbeiten begrenzen. Das Umweltbundesamt liefert Messdaten und Verhaltenshinweise.

Arbeitsrechts-Urteile: Abgemahnt, gefeuert, geklagt