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Hitze-Pause Eisessen kann Arbeitsunfall sein

Die Fabrikhalle ein Glutofen, das Band machte gerade Pause - mache ich eben auch Pause, dachte ein Mitarbeiter eines Autokonzerns und holte sich ein Eis. Es endete schmerzhaft, Tür traf Fuß. Ein Arbeitsunfall? Aber ja, entschieden Heilbronner Richter.
Pauseneis: Hm, erfrischend - wenn man wegbleibt von Türen

Pauseneis: Hm, erfrischend - wenn man wegbleibt von Türen

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ picture alliance / dpa

Es war drückend heiß, gut 30 Grad drinnen wie draußen. Die Sonne schien durchs Glasdach der Fertigungshalle. Wo immer wieder neue Autos im Stand auf bis zu 125 Stundenkilometer hochgefahren werden, stand gerade das Montageband still, und der Kiosk war nur ein paar Meter von der Halle entfernt. Sehr verlockend für den Kfz-Mechaniker eines großen süddeutschen Autokonzerns - er holte sich ein Eis und schleckte es gemütlich im Schatten direkt vor der Hallentür.

Womit der 37-jährige Mitarbeiter nicht rechnete: Ein Kollege stieß die Tür auf, die den Eisesser an der linken Ferse traf. Die Folgen waren beträchtlich - Riss der Achillessehne, eine Vier-Zentimeter-Schnittwunde, zwei Operationen, keine Rückkehr an den Arbeitsplatz.

War das Eisessen als Erfrischung reines Privatvergnügen, oder gilt die Verletzung als Arbeitunfall? Und wer muss für die Arztkosten aufkommen? Die Berufsgenossenschaft bezahlte zunächst die Behandlung, lehnte dann aber eine weitere Kostenübernahme ab.

Es sei kein Arbeitunfall, weil das Eisessen nicht dazu gedient habe, die Arbeitskraft des Mitarbeiters zu erhalten, argumentierte die Berufsgenossenschaft. Denn am Arbeitsplatz habe er sich mit kostenlosen Getränken erfrischen können und zudem erst eine Stunde zuvor Mittagspause gemacht. Der Mechaniker dagegen wies darauf hin, dass regelmäßig Besuchergruppen durchs Werk geführt würden. Bei Taktpausen wünsche das Unternehmen, dass Mitarbeiter nicht "herumstehen", sondern den Arbeitsplatz verlassen.

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Das Sozialgericht Heilbronn musste entscheiden - und verpflichtete die Berufsgenossenschaft, die Verletzung als Arbeitsunfall anzuerkennen. Auf das Eisessen kam es den Richtern kaum an. Entscheidend sei, dass Arbeitsunterbrechungen nötig waren: Ohne "Luftschnappen" hätte es der Mitarbeiter gar nicht bis Schichtende durchhalten können, bei seiner schweren körperlichen Arbeit, der Hitze und der schlechten Luft in der Halle (Aktenzeichen S 13 U 1513/11).

Was als Arbeitsunfall eingeordnet wird und was persönliches Pech ist, führt immer wieder zu Gerichtsverfahren in oft kuriosen Fällen. Gegen die Berufsgenossenschaften können sich Arbeitnehmer dabei recht selten durchsetzen. So musste ebenfalls das Sozialgericht Heilbronn entscheiden, ob ein Sturz beim Essenfassen an der Salatbar einer Werkskantine als Arbeitsunfall zählt: zählte nicht, so wenig wie ein Armbruch auf dem Rückweg von der Zigarettenpause.

Ebenfalls kein Arbeitsunfall war der Ausrutscher im Bayern-Stadion, als ein Busfahrer dort Pause machte - oder ein Knochenbruch beim Skirennen als Veranstaltung des Arbeitgebers. Und dass bei der Unfallversicherung ein Mord nicht als Arbeitsunfall geltend gemacht werden kann, selbst wenn er sich auf dem Rückweg vom Steuerberater ereignet, entschied das baden-württembergische Landessozialgericht.

jol
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