Erreichbarkeit im Urlaub Sendepause für den Boss

Kein Empfang: Ist der Urlaub erst genehmigt, sitzt der Chef am kürzeren Hebel
Foto: Patrick Seeger/ dpa"Dieser Teilnehmer ist vorübergehend nicht erreichbar..." Arbeitnehmer müssen in den Ferien nicht ständig ein Ohr für Anrufe ihres Chefs haben. "Viele Angestellte bieten das in der Praxis freiwillig an", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber kann es aber nicht verlangen - auch nicht von besonders wichtigen Mitarbeitern. Nach dem Bundesurlaubsgesetz müssen Angestellte an ihren freien Tagen von der Arbeit ganz entbunden sein.
Das ist sogar dann so, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass der Arbeitnehmer in den Ferien erreichbar sein muss. Denn solche Klauseln sind unzulässig, erklärt Oberthür. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Mitarbeiter mehr Urlaubstage als das gesetzliche Minimum haben. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Mitarbeiter mindestens 20 Urlaubstage zu. An allen zusätzlichen, vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Tagen kann es Sonderregeln geben. Dann darf der Chef auch eine ständige Erreichbarkeit verlangen.
Ändert sich in der Firma plötzlich die Auftragslage, kann der Chef seine Angestellten auch nicht zwingen, seine freien Tage zu verschieben. Das gilt zumindest dann, wenn er den Urlaub vorher schon verbindlich festgelegt und einen Urlaubsantrag genehmigt hat. "Danach sind Änderungen nur noch im gegenseitigen Einvernehmen möglich", erklärt Oberthür.
Verschiebt der Arbeitnehmer freiwillig seinen Urlaub, kann er den Arbeitgeber bitten, bereits entstandene Kosten - etwa Anzahlungen im Hotel - zu übernehmen. Einen Anspruch darauf haben Mitarbeiter aber nicht. Sie sollten deshalb die Verschiebung der Ferien davon abhängig machen, ob der Vorgesetzte die Kosten übernimmt, rät Oberthür. Viele Arbeitgeber zahlen aus Kulanz nicht nur die Stornierungskosten - sie bieten häufig als Entschädigung noch einen zusätzlichen Urlaubstag an.