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Arbeitsrecht zur WM Der Chef darf Fans die rote Karte zeigen

Wer WM-Spiele im Büro verfolgt, riskiert den Arbeitsplatz - wenn er nicht vorher die Erlaubnis seines Chefs einholt. Ganz ohne Rechte sind Fußballfans aber nicht.
Von Elke Spanner
In diesem Outfit sollte man dann doch lieber nicht ins Büro marschieren

In diesem Outfit sollte man dann doch lieber nicht ins Büro marschieren

Foto: Daniel Karmann/ dpa

Fußball und Arbeit, das passt nicht so richtig zusammen. Die Frage, wie sich beides verbinden lässt, stellt sich bei dieser Weltmeisterschaft vor allem für Mitarbeiter im Schichtdienst - die meisten WM-Spiele beginnen erst ab 18 Uhr. In Callcentern, Restaurants und Krankenhäusern wird auch am Abend gearbeitet, und dort haben Fußballfans ein Problem.

"Wegen einer Weltmeisterschaft gibt es keine besonderen Rechte am Arbeitsplatz", sagt Bernd Pirpamer, Arbeitsrechtsexperte bei Heisse Kursawe Eversheds in München. Das heißt: Stimmt die Unternehmensleitung nicht zu, ist Fußballgucken im Büro tabu. Auch wenn es Mitarbeitern grundsätzlich gestattet ist, ihren Internetzugang privat zu nutzen, gehört wohl kaum dazu, im Livestream über eineinhalb Stunden lang ein Spiel zu verfolgen. Zwischendurch im Liveticker kurz den Spielstand abzufragen, das ist schon eher drin.

"Die Mitarbeiter sollten lieber einmal mehr bei ihren Vorgesetzten nachfragen, wenn sie während der Arbeitszeit Fußball schauen wollen, als das einfach in Eigenregie zu tun", sagt Pirpamer. Wer den Fernseher ohne Erlaubnis einschaltet, riskiert nämlich die Gelbe Karte vom Vorgesetzten. Bei Wiederholung droht sogar Rot - die Kündigung.

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Foto: Tobias Hase/ picture alliance / dpa

Ein juristischer Grenzfall ist es, wenn ein Mitarbeiter die Liveübertragung eines Spiels im Radio hört. In vielen Unternehmen ist es normal, dass nebenher das Radio läuft. Aber eben nebenher, und das ist hier der entscheidende Aspekt: Das Radiohören darf nicht von der Arbeit abhalten. Als Hintergrundberieselung aber wird es kaum einzuordnen sein, wenn jemand konzentriert den Livebericht über ein spannendes Spiel verfolgt.

Fußballbegeisterte Kollegen sollten eher versuchen, die unpassenden Schichten wegzutauschen. Das geht allerdings nur, wenn der Tausch im Unternehmen grundsätzlich vorgesehen ist. Und auch dann muss der Vorgesetzte zumindest informiert werden - er ist dafür verantwortlich, dass die Schichten ausreichend mit qualifizierten Mitarbeitern besetzt sind. Rechtlich ist zudem zu beachten, dass laut dem Arbeitszeitgesetz zwischen zwei Arbeitsschichten elf Stunden Pause liegen müssen.

Freie Tage müssen grundsätzlich gewährt werden

Eine Alternative wäre, sich für die spannendsten Spiele Urlaub zu nehmen. Die Vorrundenspiele stehen schon lange fest, da konnten Mitarbeiter langfristig planen - wer diese Chance vertan hat, ist also selber schuld. Schwieriger wird es im Laufe des Turniers, wenn der Urlaub immer spontaner eingereicht werden muss. Grundsätzlich müssen Unternehmen freie Tage aber gewähren. Sie dürfen nur verweigert werden, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen, weil zum Beispiel ein Großauftrag fertig werden muss oder schon andere Kollegen ausfallen.

Wird der Urlaub deshalb abgelehnt, ist es allerdings keine gute Idee, sich trotzig krank zu melden. Erst recht nicht, wenn man das im Vorfeld schon angedroht hat. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 5 Sa 63/115) hat die fristlose Kündigung einer Hotelangestellten abgesegnet, die die Ablehnung ihres Urlaubs mit dem Satz kommentierte: "Dann bin ich eben krank." Und dann tatsächlich nicht zur Arbeit erschien.

Um derartige Eskalationen von vornherein zu vermeiden, sollten Arbeitgeber besser versuchen, mit dem Betriebsrat Vereinbarungen darüber zu treffen, dass während der WM ausgefallene Arbeitsstunden vor- oder nachgearbeitet werden können. Oder die Forderung der Gewerkschaften aufgreifen und den Mitarbeitern erlauben, am Morgen nach einem Spiel später zum Dienst zu erscheinen - da viele Spiele wegen der Zeitverschiebung erst nachts stattfinden, dürfte die Arbeitsfähigkeit vieler Fans in den frühen Morgenstunden ohnehin eingeschränkt sein.

Getränke und Schnittchen, steuerfrei

"Arbeitgeber, die ganz unnachgiebig sind, machen dadurch vielleicht mehr kaputt, als sie gewinnen. Wenn das Betriebsklima durch die harte Linie ruiniert wird, schadet das auch dem Unternehmen", sagt Anwalt Pirpamer. Am besten für alle ist, wenn Unternehmen den Spieß gleich umdrehen und versuchen, die Fußballbegeisterung ihrer Mitarbeiter für die eigenen Zwecke zu nutzen. Die WM bietet nämlich die gute Chance, Teambuilding zu betreiben - mehr, als es eine einmalige Weihnachtsfeier im Jahr schaffen kann.

Gemeinsam mit einer Mannschaft zu fiebern, kann auch Kollegen zusammenschweißen, die sich sonst nicht allzu viel zu sagen haben. Und eine Großbildleinwand ist schnell aufgestellt. Die Unternehmen können aus dem gemeinsamen Fernsehen ein richtiges Event machen - und das zu günstigen Bedingungen. Die Firma kann sogar steuerbegünstigt Getränke und Schnittchen liefern lassen. Bis zu 110 Euro darf der Arbeitgeber pro Mitarbeiter für die Verpflegung aufwenden, ohne dass der auf diesen "geldwerten Vorteil" Steuern zahlen muss.

Und gibt das Unternehmen dem Event tatsächlich den Charakter einer Betriebsfeier, zahlt auch die Unfallversicherung, falls einem Kollegen ein Malheur passiert. "Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels müssen die Unternehmen sich um ein positives Image als Arbeitgeber bemühen", so Pirpamer. "Ich bin mir sicher, dass die meisten Unternehmen deshalb einen Weg finden werden, während der WM ein gutes Betriebsklima herzustellen."

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung dieses Artikels hieß es, ein Arbeitgeber müsse außerdem für einen zusätzlichen Fernseher Rundfunkgebühren entrichten. Das ist in fast allen Konstellationen falsch. Wir haben den Satz entfernt und bitten um Entschuldigung.

Elke Spanner (Jahrgang 1967) hat Jura studiert. Statt sich durch juristische Akten zu quälen, schreibt sie aber lieber als Journalistin über Recht, Arbeitswelt und Karriere.

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