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"Bitte keine Araber" Architekturbüro verschickt rassistische Absage an Bewerber

Ein Mann bewirbt sich bei einem Architekturbüro, dann erhält er eine Mail. Sie besteht nur aus drei Wörtern, die er wohl nie hätte sehen sollen. Ein Versehen, sagen die Absender.
Screenshot der Mail: "Bitte keine Araber"

Screenshot der Mail: "Bitte keine Araber"

Die E-Mail enthält nur eine Zeile, doch die hat es in sich. "Bitte keine Araber", heißt es darin. Versendet hat sie die Chefin eines Berliner Architekturbüros. Der Betreff: Es geht um die Absage an einen Bewerber. Er hatte sich für ein Praktikum beworben, so bestätigt es das Unternehmen in einer Stellungnahme, die dem SPIEGEL vorliegt.

Dass die Mail im Postfach des Bewerbers landete, ist wohl ein Versehen. Eigentlich war sie für den internen Gebrauch bestimmt, doch statt sie an einen Kollegen zu schicken, kam sie beim Bewerber selbst an. Der veröffentlichte sie nun bei Facebook mit den Worten: "Die schlimmste Absage, die du je bekommen kannst." Auf eine Anfrage für ein Interview antwortete er dem SPIEGEL bisher nicht.

Auf Twitter erhielt ein Screenshot der Mail innerhalb kurzer Zeit Tausende Likes - und löste eine Diskussion über Rassismus in der Arbeitswelt aus. Die Autorin Bahar Aslan, deren Eltern aus der Türkei stammen, schrieb: "Was wir tagtäglich im Beruf, auf der Arbeit oder bei der Wohnungssuche erleben, ist Rassismus."

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Sie bekomme immer wieder zu spüren, dass sie nicht dazugehöre, obwohl sie in Deutschland geboren sei, so Aslan weiter. Weitere Nutzer bestätigten Aslans Erfahrungen. Viele rieten dem Bewerber, das Architekturbüro zu verklagen. "Das könnte die teuerste Absage-Mail dieses Büros werden", schrieb ein Nutzer.

Das Architekturbüro stellt den Fall als Missverständnis dar und versuchte, sich mit einer Stellungnahme gegen den Vorwurf des Rassismus zu wehren. "Selbstverständlich respektieren wir nicht nur Menschen, sondern auch Gesetze wie das AGG."

Die Bewerbung sei versehentlich einer laufenden Stellenausschreibung für den Standort China zugeordnet worden. Für diese Stelle habe der Bewerber nicht über die nötigen Qualifikationen verfügt. Die Bewerbung sei dann "mit verkürztem Kommentar" vermeintlich an das Sekretariat zurückgeschickt worden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen". Im Fall einer Klage hätte der Bewerber wohl gute Chancen auf Entschädigung.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde das AGG fälschlich als "Allgemeines Gleichstellungsgesetz" benannt. Richtig heißt es "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz". Wir haben die entsprechende Formulierung korrigiert.

lmd
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