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Abgelehnt wegen Kopftuch Berliner Lehrerin erhält Entschädigung

Weil sie ein Kopftuch trägt, durfte eine Lehrerin nicht an einer Berliner Grundschule unterrichten. Nun befand eine Richterin: Der Schulfrieden sei nicht gefährdet gewesen - die Frau erhält 8680 Euro Entschädigung.
Frau mit Kopftuch

Frau mit Kopftuch

Foto: DPA

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer muslimischen Lehrerin Schadensersatz zugesprochen. Sie war für den Schuldienst abgelehnt worden, weil sie im Unterricht Kopftuch tragen wollte.

Die Frau sei benachteiligt worden, sagte Richterin Renate Schaude: Von ihr wäre keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen. Damit sei ihre Benachteiligung unzulässig gewesen. Im Streit um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Berliner Schulen hatte die erste Instanz die Klage im Vorjahr noch zurückgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 entschieden, dass pauschale Kopftuchverbote für Lehrer in Deutschland unzulässig sind, weil einzelne Religionsgemeinschaften nicht diskriminiert werden dürfen. Die meisten Länder untersagen ihren Mitarbeitern im öffentlichen Dienst religiöse Symbole, darunter auch muslimische Kopftücher. So schreibt auch das Berliner Neutralitätsgesetz seit 2005 vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.

Allerdings sieht das Gesetz die Möglichkeit von Ausnahmen vor, wenn der Schulfrieden nicht gefährdet ist (hier die Regelung im Wortlaut ). Zu diesem Schluss kam das Landesarbeitsgericht nun. Bei ihrer heutigen Entscheidung wies die Richterin darauf hin, dass das Berliner Neutralitätsgesetz durchaus verfassungskonform sei. Auch die Verfassungsrichter stellen vor allem auf den Schulfrieden ab.

Kürzlich entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem anderen Fall gegen eine Entschädigung. Allerdings fand dort noch ein Schulgesetz aus dem Jahr 2013 Anwendung, entstanden vor dem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Verbot nur bei konkreter Gefährdung

Dieser Richterspruch ist deshalb so wichtig, weil es zuvor auch möglich war, Kopftücher zu verbieten, wenn man nur ganz abstrakt von einer Gefährdung des Schulfriedens ausging. Heute muss dafür die Gefährdung konkret nachgewiesen werden.

Kopftücher bei der Berufsausübung landen in Deutschland immer wieder vor Gericht. Grundsätzlich darf niemand in seiner Religionsausübung gehindert werden, so lange er damit nicht andere Probleme auslöst. So hatte das Bundesverfassungsgericht erst im November entschieden, dass eine muslimische Kita-Erzieherin das Tuch bei der Arbeit durchaus tragen dürfe: Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, "von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben", hieß es in dem Beschluss.

Dennoch gibt es Pläne, Beamten muslimische Schleier und Kopftücher zu verbieten, die Bundesregierung arbeitet an einem entsprechenden Verbot. Die Kleidungsstücke würden die Kommunikation erschweren, so das Argument.

mamk/dpa/AFP
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