Streit in Berlin Dürfen Behörden ihren Mitarbeitern Hitzefrei geben?

Sommer in Berlin
Foto: imago images / YAY ImagesWie die "Berliner Morgenpost" berichtete, gab es Hitzefrei unter anderem in den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie Kultur. Der Artikel löste eine Welle der Empörung aus - und veranlasste einige Behörden nun, die Hitzefrei-Regelung wieder zurückzunehmen, wie aus einem weiteren Bericht hervorgeht .
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Linke) hoben die Sondererlaubnis wieder auf. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) hält weiter daran fest.
"Aufgrund der extremen Hitze in den nächsten Tagen hat die Senatorin entschieden, eine weitergehende Regelung für die Arbeitszeiten zu treffen", sagte eine Sprecherin. In einer Rundmail hieß es laut "Morgenpost", von Dienstag bis Donnerstag könnten alle Mitarbeiter um 14 Uhr den Dienst beenden. Dies gelte als voller Arbeitstag.
Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), findet das befremdlich. Er verweist darauf, dass es in Berlin - im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie etwa Brandenburg - keine einheitliche Regelung gibt. "Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, Mitarbeitern wegen der Hitze freizugeben, ohne dass die Arbeitszeit nachgearbeitet wird", sagte er der Zeitung. "Wir erwarten doch auch von den Polizisten, Verkäufern und allen anderen, dass sie bei der Hitze arbeiten. Da können wir nicht sagen: Uns in der Verwaltung ist das zu anstrengend."
Allgemein gilt: Für Arbeitnehmer gibt es kein Recht auf Hitzefrei. Nach der Arbeitsstättenregelung soll die Temperatur in Arbeitsräumen zwar grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegen. Allerdings müssen Beschäftigte auch bei Temperaturen von 35 Grad und mehr arbeiten. Der Arbeitgeber muss dann allerdings Schutzmaßnahmen ergreifen und zum Beispiel Jalousien an den Fenstern anbringen oder eine Klimaanlage einbauen.
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