Gerichtsurteil in Berlin Kein Schmerzensgeld wegen Ostdeutschen-Mobbing am Arbeitsplatz

Arbeitsgericht Berlin: Mobbing-Klage abgelehnt
Foto: Jens Kalaene/ DPADas Berliner Arbeitsgericht hat die Klage eines Journalisten auf Entschädigung und Schmerzensgeld wegen mutmaßlichen "Mobbings" aufgrund seiner ostdeutschen Herkunft abgelehnt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wurde das Urteil bereits am 15. August gesprochen.
Der stellvertretende Ressortleiter eines Zeitungsverlags hatte angegeben, von zwei Vorgesetzten wegen seiner ostdeutschen Herkunft "stigmatisiert und gedemütigt" worden zu sein und eine Entschädigung verlangt. Außerdem hatte er dem Gericht zufolge 800.000 Euro Schadensersatz gefordert, weil er durch das Mobbing gesundheitliche Schäden erlitten habe. Welche Schmähungen der Mann der Klage nach konkret erdulden musste, teilte das Gericht nicht mit.
Das Gericht argumentierte dagegen, der Mann könne sich im Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Menschen ostdeutscher Herkunft seien weder Mitglieder einer ethnischen Gruppe noch Träger einer einheitlichen Weltanschauung, so das Gericht. Nur in solchen Fällen sieht das AGG Entschädigungen vor.
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30.01.2023 00.30 Uhr
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Auch den Anspruch auf Schadensersatz wies das Gericht ab. Der Mann hätte seinen Arbeitgeber rechtzeitig auf das Verhalten seiner Vorgesetzten und die Gefahr des dadurch entstehenden hohen Schadens aufmerksam machen müssen. Da er dies nicht getan habe, entfalle eine Ersatzpflicht des Arbeitgebers.
Gegen das Urteil kann Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.