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Besoldung war verfassungswidrig Hessische Beamte bekamen jahrelang zu wenig Geld

Brandmeister, Kommissare, Professoren: Viele Beamte in Hessen wurden mehrere Jahre zu schlecht bezahlt, urteilt der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Nun beschäftigt die Entscheidung auch das Bundesverfassungsgericht.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (Archivfoto)

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (Archivfoto)

Foto: Uwe Zucchi/ dpa

Hessens Beamte sind nach Ansicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel zwischen 2013 und 2020 nicht ausreichend bezahlt worden. Die Besoldung entspreche in diesem Zeitraum nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, teilte das Gericht in Kassel mit. Daher werde das Verfahren nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Mindestabstand zur Grundsicherung sei nicht ausreichend

In den einzelnen Jahren werde »bis zur Besoldungsgruppe A9, teilweise auch bis zur Besoldungsgruppe A10, der notwendige Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht eingehalten«, führte der zuständige 1. Senat seinen Beschluss aus. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung dafür gebe es nicht.

Geklagt hatte ein Justizwachtmeister. Er hatte sich gegen die ihm von Juli 2016 bis zum Jahr 2020 gewährten Bezüge der Besoldungsgruppe A6 gewandt. Diese seien verfassungswidrig zu niedrig, da sie nicht den erforderlichen Mindestabstand von 15 Prozent zur Grundsicherung aufwiesen. In der Vorinstanz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte die Klage keinen Erfolg.

Auch Professoren betroffen

Betroffen von dem Defizit sind laut VGH nicht nur Angehörige der Besoldungsgruppe A. Auch die nach der Besoldungsgruppe W2 erfolgenden Bezüge von Professorinnen und Professoren würden erfasst, da diese sich an der A-Besoldung orientiert. Das hatte zuvor der Verwaltungsgerichtshof in einem weiteren Verfahren festgestellt.

flg/dpa
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