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Brückenteilzeit Arbeitnehmer stocken Teilzeitstellen selten auf

Seit knapp einem Jahr haben Angestellte in Teilzeit das Recht, wieder in Vollzeit zu arbeiten. Besonders Frauen sollten davon profitieren. Doch kaum jemand nutzt die Möglichkeit.
Frauen arbeiten besonders häufig in Teilzeit

Frauen arbeiten besonders häufig in Teilzeit

Foto: Luis Alvarez/ Getty Images

Zu Beginn dieses Jahres feierte die Große Koalition das Gesetz als großen Wurf: Die Brückenteilzeit sollte als Jobmotor dienen und vor allem Frauen die Rückkehr in den Job erleichtern. Doch ein knappes Jahr nach Inkrafttreten der Regelung zeigt sich: Arbeitnehmer machen nur selten davon Gebrauch. In gerade einmal drei Prozent der Unternehmen wird der Anspruch auf die befristete Teilzeit häufig genutzt. Das zeigt die "Randstad ifo Personalleiterbefragung" unter 800 Personalleitern, die dem SPIEGEL exklusiv vorliegt.

Insgesamt gab ein Drittel der befragten Unternehmen an, dass die Brückenteilzeit in Anspruch genommen werde - in den meisten Fällen allerdings nur selten. In jedem zehnten Unternehmen kam es "gelegentlich" zu Anfragen. Eine genaue Definition der Kategorien gaben die Wissenschaftler nicht vor. "Es gab keinen Ansturm auf die Brückenteilzeit", sagte Studienautorin Julia Schricker dem SPIEGEL.

Schon im Vorwege hatte es viel Kritik an der Brückenteilzeit gegeben. Nach Regierungsangaben können 15 Millionen der 37 Millionen Beschäftigten in Deutschland die Regelung gar nicht in Anspruch nehmen - weil sie in kleinen Unternehmen arbeiten, für die die Regelung nicht gilt. Das sind etwa 40 Prozent der Arbeitnehmer, der allergrößte Teil von ihnen weiblich. Es sind immer noch vorrangig Frauen, die reduzieren, um zeitweise Kinder zu betreuen oder die eigenen Eltern zu pflegen. Eine Folge von langjährigen Teilzeitjobs ist dann oft Armut im Alter: Sie schmälern auch die Rentenansprüche.

Seit 2003 gab es zwar einen rechtlichen Anspruch darauf, die Arbeitszeit zu reduzieren - nicht aber, sie wieder zu erhöhen. "Wir beenden die Teilzeitfalle für viele Frauen", sagte die damalige stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast zur Einführung des Gesetzes. (Hier erklärt ein Arbeitsrechtsexperte die wichtigsten Regeln zur Brückenteilzeit)

Kollegen fangen Mehrarbeit auf

Die aktuelle Studie zeigt jetzt: Am häufigsten gehen Arbeitnehmer in großen Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern befristet in Teilzeit. In Unternehmen mit bis zu 200 Angestellten ist das seltener: In zwei Drittel der befragten Betriebe dieser Größe arbeitete niemand in Brückenteilzeit. In kleinen Unternehmen mit bis zu 45 Mitarbeitern ist die Quote am niedrigsten. Nur 16 Prozent gaben an, dass Mitarbeiter die Brückenteilzeit nutzten - diese Betriebe sind aber eben aufgrund ihrer Größe von der gesetzlichen Pflicht entbunden, ihren Mitarbeitern das Teilzeitmodell anzubieten.

In den meisten Fällen fingen Kollegen die Mehrarbeit auf, die durch die verringerte Arbeitszeit einzelner Angestellter entstand. Nur jedes sechste Unternehmen stellte neue Mitarbeiter ein. "Das Brückenteilzeitgesetz hat bislang weder als Jobmotor noch als Geschäftshemmnis gewirkt", schreiben die Studienautoren.

Und noch ein Punkt schwächt den Erfolg der Brückenteilzeit: Denn auch schon vor Einführung des rechtlichen Anspruchs zu Beginn des Jahres gewährten Unternehmen ihren Mitarbeitern die befristete Teilzeit. Und dieser Anteil hat sich kaum verändert. So gaben 55 Prozent der befragten Betriebe an, dass Angestellte schon vor Inkrafttreten des Gesetzes ihre Arbeitszeit auf diese Weise reduzierten. Folgt man der Studie, sind das sogar mehr als heute: Aktuell nutzen demnach Arbeitnehmer in 35 Prozent der Unternehmen die Brückenteilzeit.

Teilzeit nur "in Ausnahmefällen"

Genau vergleichen lassen sich die Werte allerdings nicht, da die möglichen Antwortkategorien in der Studie voneinander abweichen. So konnten die Unternehmen etwa angeben, dass sie vor Inkrafttreten des Gesetzes "in Ausnahmefällen" der befristeten Teilzeit stattgaben. Diese Kategorie fehlt in der Befragung nach Inkrafttreten.

Immerhin: Einen kleinen Erfolg der Brückenteilzeit kann die Studie dann doch ausmachen. Vor Inkrafttreten des Gesetzes hatten zwölf Prozent der Unternehmen befristete Teilzeitregelungen kategorisch ausgeschlossen. Gerade in den größeren Betrieben ist das nun rechtlich nicht mehr möglich.

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