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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitgeber dürfen PCR-Tests anordnen

Weil eine Mitarbeitende ihren Coronatest verweigerte, stellte die Bayerische Staatsoper sie im Sommer 2020 frei. Zu Recht, entschieden die Richter am Bundesarbeitsgericht nun.
Die Bayerische Staatsoper stellte eine Flötistin unbezahlt frei, weil diese die angeordneten Coronatests verweigerte

Die Bayerische Staatsoper stellte eine Flötistin unbezahlt frei, weil diese die angeordneten Coronatests verweigerte

Foto: Peter Kneffel / picture alliance/dpa

Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten Coronatests vorschreiben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) an diesem Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden (Aktenzeichen 5 AZR 28/22). Die Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen.

Geklagt hatte eine bei der Bayerischen Staatsoper beschäftigte Flötistin, die die angeordneten Tests ablehnte. Sie sah hierin einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht sowie ihre körperliche Unversehrtheit.

Die Bayerische Staatsoper hatte im Sommer 2020 ein betriebliches Hygienekonzept erlassen, das hinausgehend über die gesetzlichen Vorgaben eine Verpflichtung der Beschäftigten zur Durchführung anlassloser PCR-Tests vorsah. Diese sollten auf Kosten des Arbeitgebers und während der Arbeitszeit erfolgen. Als die Mitarbeiterin die Durchführung der Tests ablehnte, wurde die Frau von Proben und Aufführungen ausgeschlossen und wurde unbezahlt freigestellt. Zu Recht, wie nun die Arbeitsrichter entschieden.

Arbeitgeber hätten eine Fürsorgepflicht und könnten im Interesse des Arbeitsschutzes Weisungen erteilen, um Leben und Gesundheit zu schützen, erklärte das Bundesarbeitsgericht. Das Urteil kann Auswirkungen auf Tausende Arbeitnehmer haben, wenn die Coronainfektionen erneut drastisch steigen sollten. Die Flötistin arbeitet inzwischen nicht mehr bei der Staatsoper.

vet/flg/dpa
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