Bundesrichter Kündigungsfrist kann auch zu lang sein

Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Foto: Martin Schutt/ dpaEine lange Kündigungsfrist ist doch gut, oder? So haben Arbeitnehmern viel Zeit, sich eine neue Stelle zu suchen, wenn sie ihren Job verlieren.
Aber eine Kündigungsfrist kann auch zu lang sein - und dann ungültig. Das hat am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht festgestellt . Der verhandelte Fall war allerdings extrem. Ein Speditionskaufmann hatte gekündigt und sollte nun laut Arbeitsvertrag noch drei Jahre an die Firma gekettet sein, bevor er wirklich gehen darf.
So eine Regelung sei unzumutbar, erklärten die Richter. Sie schränke die berufliche Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern unangemessen ein. Denn selten werden Stellen so lange im Voraus besetzt: Welcher Personaler unterschreibt jetzt einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Kollegen, der erst im Januar 2020 seinen Dienst antreten kann?
Bislang galt in der Rechtsprechung: Lange Kündigungsfristen sind in Ordnung, solange sie für beide Seiten gelten. Wird also ein Arbeitnehmer so fest an einen Betrieb gebunden, dann muss die gleiche Frist auch für Kündigungen durch die Firma gelten. Das bringt dem Mitarbeiter Sicherheit.
Gleiches Korsett für alle also. Trotzdem sprachen die Richter in diesem Fall von einer "unangemessenen Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben". Warum? Weil für einen Arbeitgeber ein langer Kündigungsschutz zur Waffe werden kann.
Ein Beispiel: Kündigt die Unternehmensleitung einen Arbeitnehmer mit dreijähriger Frist und stellt ihn für diesen Zeitraum bei vollem Gehalt von der Arbeit frei, kann sie damit dessen Karriere nachhaltig beschädigen. Denn in dieser Zeit kann er praktisch nirgendwo anders anheuern und verliert fachlich den Anschluss. Je nach Branche steht er danach da, als wäre er drei Jahre arbeitslos gewesen.
Im konkreten Fall aus Sachsen allerdings hatte der Speditionskaufmann selbst gekündigt. Er wollte sich nicht damit abfinden, dass die Firma auf allen Rechnern eine Schnüffelsoftware installierte. Damit kontrolliert sie, ob die Firmenrechner teilweise privat genutzt werden.
Die lange Kündigungsfrist war Teil einer Zusatzvereinbarung, die der Mann 2012 unterschrieben hatte: Er bekam eine kräftige Gehaltserhöhung von mindestens 1000 Euro, aber zum Paket gehörte auch die lange Kündigungsfrist. Als er dann 2014 mit kürzerer Frist kündigte, verklagte ihn die Spedition.
Der Fall landete schließlich vor dem Landesarbeitsgericht in Sachsen und vor dem Bundesarbeitsgericht. Beide gaben dem Kaufmann Recht und wiesen die Klage ab: Der Nachteil für den Arbeitnehmer aufgrund der langen Frist sei auch nicht durch die vorgesehene Gehaltserhöhung aufgewogen worden.