Entscheidung des Bundesfinanzhofs Trauerredner können schwarze Kleidung nicht von der Steuer absetzen

Dunkle Kleidung von Bestatterinnen und Bestattern ist keine Arbeitskluft
Foto: Kameleon007 / iStockphoto / Getty ImagesIst schwarze Kleidung für Trauerredner und Bestatterinnen Dienstkleidung? Mit dieser Frage beschäftigten sich die Richterinnen und Richter am Bundesfinanzhof – und kamen zu einem klaren Urteil. Selbst wenn das Tragen schwarzer Kleidung von den Trauernden erwartet werde, handle es sich doch um bürgerliche Kleidung, so die Richter in ihrem Urteil. Deren Kosten könnten selbst dann nicht von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie nur bei der Berufsausübung getragen wird, hieß es weiter.
Entscheidung gilt für die gesamte Bestattungsbranche
Geklagt hatten selbstständige Trauerredner. Sie hatten die Ausgaben für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover als Betriebsausgaben geltend machen wollen. Laut Finanzhof ist die Entscheidung auf die gesamte Bestattungsbranche übertragbar.