Umstrittene Änderung Bundestag beschließt Rückkehr zur Meisterpflicht

Für Fliesenleger gilt ab Januar: Der Meister ist wieder Pflicht
Foto: Christian Thiele/ DPAFür Holzspielzeugmacher und Raumausstatter gilt ab dem 1. Januar 2020: Der Meister ist wieder Pflicht. Für insgesamt zwölf Gewerke hat der Bundestag die Rückkehr zur Meisterpflicht beschlossen. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag Änderungen der Handwerksordnung.
Im Jahr 2004 war in 53 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Mit der Reform der Handwerksordnung wollte die Bundesregierung damals einfachere Tätigkeiten für Selbstständige öffnen. Bis dahin durften diese Betriebe nur von ausgebildeten Handwerksmeistern geführt werden.
Von der erneuten Einführung der Meisterpflicht sind unter anderem Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker und Orgelbauer betroffen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben. So soll garantiert werden, dass Betriebe, die seit 2004 gegründet wurden, auch weiterhin bestehen können.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete die Rückkehr zur Meisterpflicht als gute Nachricht für das Handwerk und die Kunden. Die Zustimmung zum Handwerk werde in der Bevölkerung weiter wachsen. Die Branche leiste zudem einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung.
Kritiker der Änderung befürchten unterdessen, dass der Fachkräftemangel weiter verstärkt werden könnte. "Wer die Meisterpflicht einfordert, will in Wahrheit künstlich den Markt verknappen", sagte Jonas Kuckuk vom Berufsverband der unabhängigen Handwerkerinnen und Handwerker dem SPIEGEL. Die Kunden seien letztlich die Leidtragenden, weil die Preise stiegen und die Wartezeiten länger würden.
Der FDP-Abgeordnete Manfred Todtenhausen sagte mit Blick auf einen entsprechenden Antrag der AfD, eine vollständige Rückkehr zur Meisterpflicht in allen Gewerken wäre "Folklore". Dies wären Lösungen von gestern.