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Job & Karriere

Leserfrage zu Corona Darf mein Arbeitgeber mir verbieten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen?

Ein Leser fragt, ob der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für den Arbeitsweg untersagen darf. Und wenn ja: Wer kommt für die Mehrkosten auf? Die Leserfrage des Tages.
Bei der Fahrt im Bus ist zu Corona-Zeiten Vorsicht geboten

Bei der Fahrt im Bus ist zu Corona-Zeiten Vorsicht geboten

Foto: Daniel Jedzura/ Shutterstock

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Unser Leser Jens Lehmann fragt: "Darf der Arbeitgeber in der aktuellen Corona-Ausnahmesituation verbieten, mit dem ÖPNV zur Arbeit zu kommen? Eigentlich trägt doch immer der Arbeitnehmer das Wegerisiko. Und wer müsste gegebenenfalls für höhere Kosten des Arbeitsweges aufkommen?"

Die Antwort gibt Florian Gontek, Redakteur im Ressort Job&Karriere des SPIEGEL:

Der Weg zur Arbeit und zurück, das spiegelt auch die ständige Rechtsprechung, ist nicht Teil der Arbeit. Pünktlich zum Beruf zu erscheinen, ist Privatsache des Arbeitnehmers. Er trägt also, wie in der Frage korrekt beschrieben, das sogenannte Wegerisiko. Ihr Arbeitgeber darf also nicht verbieten, die öffentlichen Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zu nutzen.

Grundsätzlich gilt: Vorgaben, wie der Arbeitnehmer die Zeit außerhalb des Berufs verbringt, darf der Arbeitgeber nicht machen; auch darf er Fehlverhalten nicht sanktionieren. Eine Ausnahme ist, wenn ein privates Vergehen direkten Einfluss auf den Job hat. Denken wir an den Berufskraftfahrer, der in seiner Freizeit mit Alkohol am Steuer erwischt wird. Alkoholisiertes Fahren lässt für jemanden, der beruflich Lkw oder Busse steuert, auch die Frage nach der persönlichen Eignung für diese Tätigkeit aufkommen.

Ein direkter Einfluss auf die berufliche Tätigkeit durch die Nutzung von Bus und Bahn für den Arbeitsweg scheint jedoch kaum gegeben. "Die Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeitsstelle ist in meinen Augen nichts, was als Fehlverhalten in den Beruf miteinstrahlt", sagt Marcus Menster, 45, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine abstrakte Ansteckungsgefahr durch die Nutzung, die der Arbeitgeber für sich und sein Unternehmen sieht, reicht hier nicht aus. Es überwiegen die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers.

Auch die Frage danach, wer eventuelle Mehrkosten tragen müsste, ist relativ klar zu beantworten. "Wenn der Arbeitgeber mir meinen Weg zur Arbeit vorgibt und ich hierüber nicht mehr selbst entscheiden kann, muss er als Auftraggeber auch die Mehrkosten tragen", sagt Menster.

Aber wäre die Fahrt im vom Arbeitgeber organisierten Shuttlebus dann auch Dienstzeit?

"Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: Solange der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vorgaben darüber machen kann, wie er Dinge zu tun hat, bewegen wir uns im Bereich der zählbaren Arbeitszeit", sagt Menster. Diese Regelung wurde vor allem für Mitarbeitende im Außendienst oder der mobilen Pflege geschaffen. Ihr erster und letzter Arbeitsweg führt häufig zwischen der privaten Haustür und dem ersten und letzten Kunden. Hier dirigiert der Arbeitgeber bis nach Hause. Es ist also Arbeits- und keine Freizeit.

flg
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