Coronavirus Angst vor Ansteckung am Arbeitsplatz – was ein Jurist rät

Wem im Dienst akute Ansteckung droht ist, dem muss der Arbeitgeber einen Mundschutz bereitstellen oder die Kosten dafür übernehmen.
Foto: Georg Wendt/DPASPIEGEL: Mein Kollege war gerade in einer betroffenen Region und hustet - darf ich meinen Chef darauf ansprechen?
Klösel: In Betrieben gelten wechselseitige Rücksichtnahme- und Fürsorgepflichten. Das heißt, der Arbeitgeber muss fürsorglich mit seinen Mitarbeitern umgehen, aber auch die Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber. Haben Sie das Gefühl, ein Kollege ist erkrankt und es besteht ein Gesundheitsrisiko für die Belegschaft, können Sie den Arbeitgeber darauf ansprechen.
SPIEGEL: Muss ich eine Dienstreise antreten, wenn sie meine Gesundheit gefährdet?
Klösel: Die Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber muss stets billigem Ermessen entsprechen. Das heißt, wenn ein berechtigtes Interesse des Mitarbeiters besteht, nicht zu reisen, muss das abgewogen werden. Liegt beispielsweise eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, ist es kaum vorstellbar, dass diese Abwägung zugunsten einer Reisepflicht ausfällt.
SPIEGEL: Kann ich aus Angst vor Ansteckung zu Hause bleiben?
Klösel: Nein. Entweder sind Sie krank oder gesund. Präventiv nicht zur Arbeit zu erscheinen, ist arbeitsrechtlich nicht möglich. Das gilt jetzt nicht nur bei Angst vor dem Coronavirus, sondern auch bei Magen-Darm-Infektionen zum Beispiel.
SPIEGEL: Kann meine Firma mir Home-Office anordnen?
Klösel: Das kommt drauf an. Wenn Sie eine Home-Office-Vereinbarung haben und diese das zulässt: ja. In dem Fall kann man auch verabreden, präventiv von zuhause zu arbeiten. Falls Sie keinen Arbeitsplatz zuhause haben, kann der Arbeitgeber nicht einfach sagen: Geh nach Hause und arbeite von da. Was der Arbeitgeber machen kann, ist, Sie nach Hause zu schicken, wenn Sie krank zur Arbeit kommen. Dann aber nicht ins Home-Office, sondern zum Arzt beziehungsweise ins Bett. Das gilt dann als Krankmeldung. Hier haben Sie pro Krankheit sechs Wochen lang ein Recht auf Lohnfortzahlung, solange eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorliegt.
SPIEGEL: Darf der Chef fragen, an was ich erkrankt bin?
Klösel: Nein, Krankheiten gelten datenschutzrechtlich als sensibel und stehen unter einem besonderen Schutz. Deshalb steht auf der Krankmeldung, die Sie beim Arbeitgeber abgeben, auch keine Diagnose. Entsprechend können Sie auch nicht erfragen, an was ein Kollege erkrankt ist. Bei meldepflichtigen Krankheiten oder solchen, bei denen es ein berechtigtes Interesse gibt, die Belegschaft zu schützen, kann so etwas in Betracht kommen, aber derartige Konstellation gibt es so gut wie nie.
SPIEGEL: Muss mein Arbeitgeber Desinfektionsmittel in den Waschräumen zur Verfügung stellen?
Klösel: Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsplatz gewährleisten, der allen Anforderungen an den Gesundheitsschutz und der Arbeitssicherheit entspricht – mit allem, was dafür erforderlich ist. In Firmen mit Betriebsrat gibt es oftmals entsprechende Arbeitsschutzvereinbarungen. Falls Sie beispielsweise akut gefährdet sind und einen Mundschutz brauchen, muss der Arbeitgeber auch den zur Verfügung stellen.
Daniel Klösel ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Compliance und Partner der Kanzlei Justem Rechtsanwälte in Frankfurt/Main.
